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Einmal sozial, immer sozial: Unbefristete Bindungen im geförderten Wohnungsbau

Vorlagentyp: NRLINKE
3 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Bindungen im geförderten Wohnungsbau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Bei allen geförderten Bestandswohnungen soll der Magistrat darauf hinwirken, dass die Laufzeit von Mietpreis- und Belegungsbindungen bis auf weiteres verlängert wird.
  2. Der Magistrat schließt mit Wohnungsbaugesellschaften im öffentlichen Besitz, vorrangig der ABG Holding, Kooperationsverträge ab, die festlegen, dass Mietpreis- und Belegungsbindung geförderter Wohnungen unbefristet Bestand haben.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Neufassung des Frankfurter Programms zur sozialen Mietwohnungsbauförderung vorzulegen, in der Ziffer 5 "Bindungen" dahingehend geändert ist, dass Mietpreis- und Belegungsbindungen ohne Laufzeitende bestehen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, auf die Landesregierung hinzuwirken, dass diese durch die Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Landesrichtlinie Soziale Wohnraumförderung / Mietwohnungsbau ermöglicht, im sozialen Wohnungsbau Mietpreis- und Belegungsbindungen ohne Laufzeitende festzulegen. Begründung: Neubau und Bestandssicherung von bezahlbaren Wohnungen werden in Frankfurt immer dringlicher: In Kombination mit einem Rückgang der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau seit Anfang der 1990er Jahre führt die Befristung der Belegungsbindung auf maximal 20 Jahre dazu, dass immer weniger Wohnungen für eine Belegung durch das städtische Amt für Wohnungswesen zu Kaltmieten von fünf Euro pro Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zugleich wird der bezahlbare Wohnraum immer dringender gebraucht: Die Wohnungspreise am freien Wohnungsmarkt steigen seit Jahren rapide an - im Bestand und erst recht im Neubau. Deshalb wächst in Frankfurt der Bedarf an Wohnraum, der für Personen mit geringen Einkommen bezahlbar ist: Mehr als 22.800 Menschen mit Anspruch auf eine Sozialwohnung waren Ende 2015 beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend gemeldet. Sie verfügen laut Amt für Wohnungswesen zurzeit über keinen oder nur über unzureichenden Wohnraum. Die Zahl der als wohnungssuchend Gemeldeten steigt außerdem seit Jahren deutlich. Zusätzlich zu den formal gemeldeten Personen haben viele weitere Anspruch auf eine Sozialwohnung, nämlich insgesamt 49 Prozent der Frankfurter Haushalte, die zur Miete wohnen. Auch Personen, denen (zum Teil vorrübergehend) der Zugang zu monetärem Einkommen verwehrt ist, haben das Recht auf eine Wohnung! Dieses Recht zu wahren, ist eine Grundaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu bekennt sich die Stadt Frankfurt, indem sie unter anderem den sozialen Wohnungsbau finanziell fördert und den Bestand langfristig sicherstellt. Hier stehen vor allem diejenigen Wohnungsbaugesellschaften in der Verantwortung, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und deren Handlungen die Stadt deshalb steuert. Vor allem die städtische ABG Frankfurt Holding muss sich ihren sozialen Aufgaben widmen, indem sie bezahlbare Wohnungen erhält und neue baut. Die Planungszeiträume sind im Wohnungsbau langfristig; Gebäude prägen das Wohnungsangebot in der Stadt über Jahrzehnte hinweg. Befristete Bindungszeiträume (von derzeit lediglich 15 bis 20 Jahren) in der sozialen Wohnungsbauförderung werden dem nicht gerecht. Da mit dem Auslaufen der Bindung von Sozialwohnungen häufig die Mieten steigen - teilweise bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete - ist dies aus Perspektive der Mieter*innen häufig mit einer Verdrängung aus ihrem angestammten Wohnumfeld verbunden. Aber auch aus Perspektive der Stadt ist die Vergabe von Fördergeldern kurzsichtig, solange die Wohnungen nicht langfristig für die Belegung gesichert sind. Denn die hohen Subventionen - es geht um hohe zweistellige Millionenbeträge jedes Jahr - verlieren mit Auslaufen der Bindungen ihre Wirkung. Damit die Ausgaben der Stadt langfristiger wirken können, müssen die Bindungsfristen verlängert werden. Mit der Langfristigkeit in der Wohnraumversorgung gehen längere Abschreibungszeiträume einher: geringe Miethöhen sind leichter darstellbar und Rücklagen können frühzeitig gebildet werden und einem bezahlbaren und zugleich qualitativ hochwertigen Wohnungsbestand zugutekommen. Die Stadt Frankfurt unterwirft sich nicht weiter den extrem kurzen Finanzierungszeiträumen des freien Marktes, sondern erkennt die Ausgaben für Wohnungsbau vielmehr als langfristige Investition über mehrere Jahrzehnte an. Damit wird der Bestand an Sozialwohnungen gesichert, der zurzeit immer weiter zurückgeht: Allein in den letzten fünf Jahren sind mehr als 3.000 Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Dies ist durch den An- bzw. Rückkauf von Belegungsbindungen nicht zu kompensieren, zumal auch dieses Instrument befristete Bindungszeiten von nur zehn Jahren vorschreibt. Neu gebaut wurden im vergangenen Jahr 2016 lediglich 88 Sozialwohnungen im ersten Förderweg. Diese wohnungspolitischen Instrumente reichen folglich nicht aus, um langfristig einen Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt zu gewährleisten. Dafür müssen im geförderten Wohnungsbau Belegungsbindungen und Mietpreisbindungen ohne Laufzeitende bestehen. Sowohl auf Bundesebene als auch in den Bestimmungen des Landes Hessen ist festgehalten, dass bei Erteilung der Förderzusage die Dauer der Bindungen festgelegt werden kann. Der Magistrat ändert sowohl die städtischen Richtlinien als auch die Praxis dahingehend, von dieser Möglichkeit konsequent Gebrauch zu machen und die Bindungen nicht auslaufen zu lassen, sondern zu erhalten und den sozialen Wohnungsbau damit nachhaltig zu gestalten.

Inhalt

Antrag vom 22.05.2017, NR 334

Betreff: Einmal sozial, immer sozial: Unbefristete Bindungen im geförderten Wohnungsbau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Bei allen geförderten Bestandswohnungen soll der Magistrat darauf hinwirken, dass die Laufzeit von Mietpreis- und Belegungsbindungen bis auf weiteres verlängert wird.
  2. Der Magistrat schließt mit Wohnungsbaugesellschaften im öffentlichen Besitz, vorrangig der ABG Holding, Kooperationsverträge ab, die festlegen, dass Mietpreis- und Belegungsbindung geförderter Wohnungen unbefristet Bestand haben.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Neufassung des Frankfurter Programms zur sozialen Mietwohnungsbauförderung vorzulegen, in der Ziffer 5 "Bindungen" dahingehend geändert ist, dass Mietpreis- und Belegungsbindungen ohne Laufzeitende bestehen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, auf die Landesregierung hinzuwirken, dass diese durch die Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Landesrichtlinie Soziale Wohnraumförderung / Mietwohnungsbau ermöglicht, im sozialen Wohnungsbau Mietpreis- und Belegungsbindungen ohne Laufzeitende festzulegen. Begründung: Neubau und Bestandssicherung von bezahlbaren Wohnungen werden in Frankfurt immer dringlicher: In Kombination mit einem Rückgang der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau seit Anfang der 1990er Jahre führt die Befristung der Belegungsbindung auf maximal 20 Jahre dazu, dass immer weniger Wohnungen für eine Belegung durch das städtische Amt für Wohnungswesen zu Kaltmieten von fünf Euro pro Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zugleich wird der bezahlbare Wohnraum immer dringender gebraucht: Die Wohnungspreise am freien Wohnungsmarkt steigen seit Jahren rapide an - im Bestand und erst recht im Neubau. Deshalb wächst in Frankfurt der Bedarf an Wohnraum, der für Personen mit geringen Einkommen bezahlbar ist: Mehr als 22.800 Menschen mit Anspruch auf eine Sozialwohnung waren Ende 2015 beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend gemeldet. Sie verfügen laut Amt für Wohnungswesen zurzeit über keinen oder nur über unzureichenden Wohnraum. Die Zahl der als wohnungssuchend Gemeldeten steigt außerdem seit Jahren deutlich. Zusätzlich zu den formal gemeldeten Personen haben viele weitere Anspruch auf eine Sozialwohnung, nämlich insgesamt 49 Prozent der Frankfurter Haushalte, die zur Miete wohnen. Auch Personen, denen (zum Teil vorrübergehend) der Zugang zu monetärem Einkommen verwehrt ist, haben das Recht auf eine Wohnung! Dieses Recht zu wahren, ist eine Grundaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu bekennt sich die Stadt Frankfurt, indem sie unter anderem den sozialen Wohnungsbau finanziell fördert und den Bestand langfristig sicherstellt. Hier stehen vor allem diejenigen Wohnungsbaugesellschaften in der Verantwortung, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und deren Handlungen die Stadt deshalb steuert. Vor allem die städtische ABG Frankfurt Holding muss sich ihren sozialen Aufgaben widmen, indem sie bezahlbare Wohnungen erhält und neue baut. Die Planungszeiträume sind im Wohnungsbau langfristig; Gebäude prägen das Wohnungsangebot in der Stadt über Jahrzehnte hinweg. Befristete Bindungszeiträume (von derzeit lediglich 15 bis 20 Jahren) in der sozialen Wohnungsbauförderung werden dem nicht gerecht. Da mit dem Auslaufen der Bindung von Sozialwohnungen häufig die Mieten steigen - teilweise bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete - ist dies aus Perspektive der Mieter*innen häufig mit einer Verdrängung aus ihrem angestammten Wohnumfeld verbunden. Aber auch aus Perspektive der Stadt ist die Vergabe von Fördergeldern kurzsichtig, solange die Wohnungen nicht langfristig für die Belegung gesichert sind. Denn die hohen Subventionen - es geht um hohe zweistellige Millionenbeträge jedes Jahr - verlieren mit Auslaufen der Bindungen ihre Wirkung. Damit die Ausgaben der Stadt langfristiger wirken können, müssen die Bindungsfristen verlängert werden. Mit der Langfristigkeit in der Wohnraumversorgung gehen längere Abschreibungszeiträume einher: geringe Miethöhen sind leichter darstellbar und Rücklagen können frühzeitig gebildet werden und einem bezahlbaren und zugleich qualitativ hochwertigen Wohnungsbestand zugutekommen. Die Stadt Frankfurt unterwirft sich nicht weiter den extrem kurzen Finanzierungszeiträumen des freien Marktes, sondern erkennt die Ausgaben für Wohnungsbau vielmehr als langfristige Investition über mehrere Jahrzehnte an. Damit wird der Bestand an Sozialwohnungen gesichert, der zurzeit immer weiter zurückgeht: Allein in den letzten fünf Jahren sind mehr als 3.000 Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Dies ist durch den An- bzw. Rückkauf von Belegungsbindungen nicht zu kompensieren, zumal auch dieses Instrument befristete Bindungszeiten von nur zehn Jahren vorschreibt. Neu gebaut wurden im vergangenen Jahr 2016 lediglich 88 Sozialwohnungen im ersten Förderweg. Diese wohnungspolitischen Instrumente reichen folglich nicht aus, um langfristig einen Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt zu gewährleisten. Dafür müssen im geförderten Wohnungsbau Belegungsbindungen und Mietpreisbindungen ohne Laufzeitende bestehen. Sowohl auf Bundesebene als auch in den Bestimmungen des Landes Hessen ist festgehalten, dass bei Erteilung der Förderzusage die Dauer der Bindungen festgelegt werden kann. Der Magistrat ändert sowohl die städtischen Richtlinien als auch die Praxis dahingehend, von dieser Möglichkeit konsequent Gebrauch zu machen und die Bindungen nicht auslaufen zu lassen, sondern zu erhalten und den sozialen Wohnungsbau damit nachhaltig zu gestalten.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.05.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Mai 2017 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 12 · 19.06.2017
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 334 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 29.06.2017
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage NR 334 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO I, TOP 10
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 334 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Puttendörfer, Dr. Kochsiek und Baier dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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