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Stadteigenes Carsharing-Angebot schaffen

Vorlagentyp: NRLINKE
23 SitzungenAbgelehnt

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die mittelbare Beteiligung am Carsharing-Anbieter book-n-drive auf 100 Prozent zu erhöhen und das Unternehmen zu einer vollgültigen Tochter der Stadtwerke-Holding auszubauen. Derzeit werden jeweils 33 Prozent der Unternehmensanteile von der ABG und der Mainova gehalten.
  2. Auf Grundlage des hessischen Carsharing-Gesetzes und in Abstimmung mit den Ortsbeiräten werden Stellplätze für stationsbasiertes Car-Sharing im öffentlichen Raum an Bundes ‐ , Landes ‐ und kommunalen Straßen ausgewiesen. Car-Sharing-Stellplätze sind ausschließlich als Ersatz für bestehenden Parkraum zu errichten. Ihre Anzahl wird in einer anfänglichen Bedarfsermittlung festgelegt und kann folgend dynamisch bedarfsentsprechend angepasst werden. Die Priorität liegt auf Standorten in Wohnquartieren, im Umfeld von Stationen des Öffentlichen Nahverkehrs und auf Standorten, an denen die Errichtung von E-Ladesäulen baulich-technisch möglich ist. An allen geeigneten Standorten sollen E-Ladesäulen errichten werden. Die Errichtung von E-Ladesäulen soll von der Mainova gegen Entgelt durchgeführt werden.
  3. Die Berechtigung zur Nutzung von Carsharing-Stellplätzen soll direkt bzw. per Ausschreibung in Form von sogenannten "Bündeln" vergeben werden. Analog zum "Frankfurter Weg" bei der Vergabe der Busverkehre sind 50 Prozent der Stellplätze direkt an das stadteigene Carsharing-Unternehmen zu vergeben. Die andere Hälfte der Stellplätze wird per Vergabeverfahren ausgeschrieben. 50 Prozent der Carsharing-Stellplätze eines Bündels sind in den Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings zu realisieren (Bildung von Losen aus Standorten mit unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Tragfähigkeit). Die Bündel werden unter folgenden zentralen Maßgaben vergeben:

- Die Nutzung des Carsharing-Angebots muss der Wegstrecke entsprechend preislich teurer sein als der lokale ÖPNV.

- Das Carsharing-Angebot muss mit den anderen öffentlichen Verkehrsangeboten derart digital vernetzt sein, dass sich die Nutzer*innen verkehrsmittelübergreifend über intermodale Wegeketten informieren, diese buchen und online per App oder in den Verkaufsstellen der VGF/RMV bezahlen können. Als digitales Zugangsmedium dient die "Mobilitätskarte eTicket Rhein-Main". Die Nutzung des eTickets kann mit Sonderkonditionen honoriert werden.

- Anfänglich müssen mindestens 20 Prozent der angebotenen Carsharing-Fahrzeuge vollelektrisch betrieben werden. Der Anteil der E-Fahrzeugflotte muss folgend um mindestens 10 Prozent p.a. ansteigen, um spätestens 2030 die Klimaneutralität des Nutzungsbetriebs zu erreichen.

  1. Die Jahrespauschale für das Parken von nicht-stationären ("free-floating") Carsharing-Fahrzeugen in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparkzonen wird für Anbieter, die aus einer Hand auch die stationsbasierte Betriebsform anbieten (Kombi-Anbieter) auf 300 Euro festgesetzt. Für Anbieter, die nur die Betriebsform "free-floating" anbieten, verbleibt die Jahrespauschale bei 900 Euro.

Begründung

schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die mittelbare Beteiligung am Carsharing-Anbieter book-n-drive auf 100 Prozent zu erhöhen und das Unternehmen zu einer vollgültigen Tochter der Stadtwerke-Holding auszubauen. Derzeit werden jeweils 33 Prozent der Unternehmensanteile von der ABG und der Mainova gehalten.
  2. Auf Grundlage des hessischen Carsharing-Gesetzes und in Abstimmung mit den Ortsbeiräten werden Stellplätze für stationsbasiertes Car-Sharing im öffentlichen Raum an Bundes‐, Landes‐ und kommunalen Straßen ausgewiesen. Car-Sharing-Stellplätze sind ausschließlich als Ersatz für bestehenden Parkraum zu errichten. Ihre Anzahl wird in einer anfänglichen Bedarfsermittlung festgelegt und kann folgend dynamisch bedarfsentsprechend angepasst werden. Die Priorität liegt auf Standorten in Wohnquartieren, im Umfeld von Stationen des Öffentlichen Nahverkehrs und auf Standorten, an denen die Errichtung von E-Ladesäulen baulich-technisch möglich ist. An allen geeigneten Standorten sollen E-Ladesäulen errichten werden. Die Errichtung von E-Ladesäulen soll von der Mainova gegen Entgelt durchgeführt werden.
  3. Die Berechtigung zur Nutzung von Carsharing-Stellplätzen soll direkt bzw. per Ausschreibung in Form von sogenannten "Bündeln" vergeben werden. Analog zum "Frankfurter Weg" bei der Vergabe der Busverkehre sind 50 Prozent der Stellplätze direkt an das stadteigene Carsharing-Unternehmen zu vergeben. Die andere Hälfte der Stellplätze wird per Vergabeverfahren ausgeschrieben. 50 Prozent der Carsharing-Stellplätze eines Bündels sind in den Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings zu realisieren (Bildung von Losen aus Standorten mit unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Tragfähigkeit). Die Bündel werden unter folgenden zentralen Maßgaben vergeben: - Die Nutzung des Carsharing-Angebots muss der Wegstrecke entsprechend preislich teurer sein als der lokale ÖPNV. - Das Carsharing-Angebot muss mit den anderen öffentlichen Verkehrsangeboten derart digital vernetzt sein, dass sich die Nutzer*innen verkehrsmittelübergreifend über intermodale Wegeketten informieren, diese buchen und online per App oder in den Verkaufsstellen der VGF/RMV bezahlen können. Als digitales Zugangsmedium dient die "Mobilitätskarte eTicket Rhein-Main". Die Nutzung des eTickets kann mit Sonderkonditionen honoriert werden. - Anfänglich müssen mindestens 20 Prozent der angebotenen Carsharing-Fahrzeuge vollelektrisch betrieben werden. Der Anteil der E-Fahrzeugflotte muss folgend um mindestens 10 Prozent p.a. ansteigen, um spätestens 2030 die Klimaneutralität des Nutzungsbetriebs zu erreichen.
  4. Die Jahrespauschale für das Parken von nicht-stationären ("free-floating") Carsharing-Fahrzeugen in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparkzonen wird für Anbieter, die aus einer Hand auch die stationsbasierte Betriebsform anbieten (Kombi-Anbieter) auf 300 Euro festgesetzt. Für Anbieter, die nur die Betriebsform "free-floating" anbieten, verbleibt die Jahrespauschale bei 900 Euro. Begründung: In Frankfurt wird schon seit längerer Zeit über das Thema Carsharing-Stellplätze diskutiert. Der Magistrat hat bislang lediglich von einer Sondernutzungsregelung per Satzung und einem Pilotprojekt für Höchst gesprochen, beides aber nie konkretisiert. Am 30.09.2021 wurde nun durch den Hessischen Landtag das Carsharing‐Gesetz beschlossen, dass den Trend zur gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen sowie den Verzicht auf das eigene Auto verstärken soll. Seitdem ist es Kommunen in Hessen möglich, Carsharing-Stellplätze auch auf Landes- und kommunalen Straßen auszuweisen. Carsharing als flankierendes Element des ÖPNV ist ein Baustein der Verkehrswende, insofern, dass die gemeinschaftliche Nutzung eines Pkw zum Normalfall des motorisierten Individualverkehrs werden muss. Verschiedene Studien zur Verkehrsentlastung durch Carsharing (https://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/bcs_factsheet20_verkehrse ntlastung_0.pdf) zeigen die Vorteile der geteilten Autonutzung auf. Die Stadt Frankfurt muss diesen Beitrag des Carsharings zur Verkehrswende und zur Klimaneutralität des Verkehrs stärker würdigen und dabei die eigenen Gestaltungsspielräume nutzen. Bereits 2012 beteiligten sich zwei städtische Unternehmen, die Mainova und die ABG, mit je 33 Prozent der Anteile am Carsharing-Unternehmen book-n-drive. Im Beisein der Oberbürgermeisterin Petra Roth wurden die Verträge unterzeichnet, die kommentierte: "Um ihrem Anspruch einer grünen Stadt gerecht zu werden, braucht Frankfurt zukunftsweisende Mobilitätskonzepte. Dazu gehört auch die Idee des Carsharing. Dass zwei große städtische Unternehmen nun dazu beitragen, die gemeinschaftliche PKW-Nutzung noch populärer zu machen, ist ein wegweisender Schritt." (https://book-n-drive.de/aktuelles/abg-und-mainova-beteiligen-sich-an-book-n-dri ve). Nun sind die nächsten Schritte zu gehen. Aktuell wird Carsharing nur dort angeboten, wo es rentabel ist. Vor allem also in den hochverdichteten Innenstadtquartieren. Die Sicherstellung der nachhaltigen Mobilität der Bürger*innen als Teil der Daseinsvorsorge muss in der Innenstadt wie in den Außenbezirken gleichermaßen gelten. Aus diesem Grund muss die Stadt den Prozess der Stellplatzausweisung nutzen, um den Markt im Sinne der Bürger*innen zu ordnen. Wie bei den Busverkehrsdienstleistungen auch muss mit einem stadteigenen Carsharing-Unternehmen für die strategische Absicherung eines dauerhaften und verlässlichen Angebots Sorge getragen werden. Neben dem stationsbasierten Modell bestehen in Frankfurt auch nicht-stationäre ("free-floating") Angebote. Auch dieses Modell kann seine Berechtigung haben, dennoch ist festzustellen, dass hiermit schwerpunktmäßig innerstädtische Kurzfahrten unternommen werden, die auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV bewältigt werden könnten. Unter Umweltgesichtspunkten ist folglich das stationsbasierte Modell zu priorisieren und sollte entsprechend gefördert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Januar 2022 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 23 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf23 Beratungen
OBR 11
Sitzung 8 · 07.02.2022
TO II, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE

OBR 14
Sitzung 8 · 07.02.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage NR 241 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 CDUGrüne1 SPD
Ablehnung:
1 CDUBFF-BIG
Enthaltung:
1 CDU1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und 1 SPD gegen 1 CDU und BFF-BIG (= Ablehnung); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

OBR 1
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 65
Beraten
Die Vorlage NR 241 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDPÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 5 · 08.02.2022
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

OBR 15
Sitzung 8 · 11.02.2022
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 BFF
Ablehnung:
1 Grüne2 SPD1 BFF
Enthaltung:
3 Grüne2 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und 1 BFF gegen 1 GRÜNE, 2 SPD und 1 BFF (= Annahme); 3 GRÜNE und 2 SPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 5 · 14.02.2022
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 2
Sitzung 8 · 14.02.2022
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne1 SPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
2 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 2 SPD (= Enthaltung)

OBR 10
Sitzung 8 · 15.02.2022
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPAfD
Ablehnung:
GrüneLinkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

OBR 13
Sitzung 8 · 15.02.2022
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 8 · 15.02.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüne
Ablehnung:
CDUSPD
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE und GRÜNE gegen CDU und SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

OBR 4
Sitzung 8 · 15.02.2022
TO II, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeVoltBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., Volt und BFF (= Annahme)

OBR 8
Sitzung 8 · 17.02.2022
TO I, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Enthaltung:
FDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 8 · 17.02.2022
TO II, TOP 2
Beraten
Die Vorlage NR 241 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 49
Beraten
Die Vorlage NR 241 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDPVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung)

OBR 12
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 21
Abgelehnt
Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU4 Grüne1 SPDFDPBFF
Ablehnung:
1 SPDVoltLinke
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, 1 SPD, FDP und BFF gegen 1 SPD, Volt und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 62
Beraten
a) Die Vorlage NR 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 6 · 15.03.2022
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage NR 241 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 6 · 21.03.2022
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 7
Sitzung 8 · 22.03.2022
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage NR 241 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFarbechte/linke
Ablehnung:
CDUSPDFDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 9 · 25.03.2022
TO I, TOP 14
Beraten
Die Vorlage NR 241 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF (=Zurückweisung) gegen LINKE. (= Zustimmung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 7 · 02.05.2022
TO I, TOP 12
Abgelehnt
Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 12.05.2022
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Punkt 2: Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 2. 1. Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. 1. Die Vorlage NR 223 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 343 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 2. 1. Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 3. 1. Der Vorlage NR 343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 2. zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu 3. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 223) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung