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Bildung des Ältestenausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses für die XX. Wahlperiode

Vorlagentyp: NRCDU
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Bildung von zwei Ausschüssen für die XX. Wahlperiode vor, um die politischen Prozesse zu strukturieren. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden. Das Ergebnis wird eine effektive und geordnete Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung fördern.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bildet gemäß § 62 (1) HGO für die XX. Wahlperiode einen
    • a)Ältestenausschuss / Wahlvorbereitungs- und Wahlprüfungsausschuss mit 17 Mitgliedern und
    • b)Haupt- und Finanzausschuss mit 19 Mitgliedern.
  2. Die Zusammensetzung der Ausschüsse bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
  3. Die beiden Ausschüsse konstituieren sich zwischen den Stadtverordnetenversammlungen vom 23.04.2026 und 21.05.2026.
  4. Die Bildung der weiteren Fachausschüsse erfolgt durch einen späteren, separaten Beschluss. Antragsteller: CDU

Begründung

Haupt- und Finanzausschusses für die XX. Wahlperiode Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bildet gemäß § 62 (1) HGO für die XX. Wahlperiode einen
    • a)Ältestenausschuss / Wahlvorbereitungs- und Wahlprüfungsausschuss mit 17 Mitgliedern und
    • b)Haupt- und Finanzausschuss mit 19 Mitgliedern.
  2. Die Zusammensetzung der Ausschüsse bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
  3. Die beiden Ausschüsse konstituieren sich zwischen den Stadtverordnetenversammlungen vom 23.04.2026 und 21.05.2026.
  4. Die Bildung der weiteren Fachausschüsse erfolgt durch einen späteren, separaten Beschluss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. April 2026 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.04.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 1 · 23.04.2026
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Die Bildung der Fachausschüsse (mit Ausnahme von Haupt- und Finanzausschuss, Ältestenausschuss und Wahlvorbereitungs- und Wahlprüfungsausschuss) und die Festlegung des Arbeitsplans wird auf die Tagesordnung der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Der Vorlage NR 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDPBFFFreie WählerIBF
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDPBFFFreie WählerIBF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, IBF, Tierschutzpartei, DFRA und BIG zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, IBF, Tierschutzpartei, DFRA und BIG

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