Schulentwicklungsplan für Berufliche Schulen zurückstellen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die sachlich begründeten Einwände von Personalräten, Gewerkschaften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung zeigt, dass hinsichtlich des SEP-B noch ein erheblicher Beratungsbedarf besteht. In Anbetracht der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt gerade für junge Menschen muss die Stadtverordnetenversammlung sehr genau prüfen, welche Folgen die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs des SEP-B für die betroffenen Schülerinnen und Schüler hätte. Dabei muss die Sachkompetenz von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern sowie der Ausbildungsbetriebe einbezogen werden. Ein Schulentwicklungsplan darf nicht gegen den Willen sämtlicher Beteiligten durchgesetzt werden! Da der Plan für die Umsetzung des SEP-B den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit erst am 26.11.2004 vorgelegt wurde, war eine fundierte Klärung der erhobenen Einwände nicht möglich. Die Stadtverordnetenversammlung muss deshalb die kurzfristig vorgelegte und handwerklich schlechte Vorlage M 227 zurückstellen, um ihrer Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.
Inhalt
Antrag vom 17.01.2005, NR 1674
Betreff:
Schulentwicklungsplan für Berufliche Schulen zurückstellen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen (SEP-B) wird zurückgestellt.
- Der Magistrat wird beauftragt, nach einer ausführlichen Diskussion des SEP-B mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern und ihren Interessenvertretungen sowie den betrieblichen Ausbildungsbeteiligten der Stadtverordnetenversammlung eine Neufassung des SEP-B vorzulegen.
Begründung:
Die sachlich begründeten Einwände von Personalräten, Gewerkschaften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung zeigt, dass hinsichtlich des SEP-B noch ein erheblicher Beratungsbedarf besteht.
In Anbetracht der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt gerade für junge Menschen muss die Stadtverordnetenversammlung sehr genau prüfen, welche Folgen die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs des SEP-B für die betroffenen Schülerinnen und Schüler hätte. Dabei muss die Sachkompetenz von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern sowie der Ausbildungsbetriebe einbezogen werden. Ein Schulentwicklungsplan darf nicht gegen den Willen sämtlicher Beteiligten durchgesetzt werden!
Da der Plan für die Umsetzung des SEP-B den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit erst am 26.11.2004 vorgelegt wurde, war eine fundierte Klärung der erhobenen Einwände nicht möglich. Die Stadtverordnetenversammlung muss deshalb die kurzfristig vorgelegte und handwerklich schlechte Vorlage M 227 zurückstellen, um ihrer Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.11.2004, M 227 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Schulausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.01.2005
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2005 brachte PDS diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.02.2005 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 227 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1664 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1664 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1674 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 227 = Enthaltung, NR 1664 = Zurückstellung, NR 1674 = Annahme) REP und PDS (M 227, NR 1664 und NR 1674 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) E.L. (M 227, NR 1664 und NR 1674 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 227 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen M 261 und NR 1664 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1664 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1674 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1693 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1694 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 1827 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 6. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU (= Ablehnung) SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) GRÜNE und FAG (= Annahme) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 2. der Vorlage OA 1827 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 227 und OA 1827 = Annahme, NR 1664, NR 1674, NR 1693 und NR 1694 = Ablehnung) PDS (M 227, NR 1664 und NR 1693 = Ablehnung, NR 1674, NR 1694 und OA 1827 = Annahme) BFF (M 227 = Annahme, NR 1664, NR 1674, NR 1693 und OA 1827 = Enthaltung, NR 1694 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 227, NR 1664 und NR 1693 = Ablehnung, NR 1674, NR 1694 und OA 1827 = Annahme) E.L. (M 227, NR 1664 und NR 1693 = Ablehnung, NR 1674 und NR 1694 = Annahme, OA 1827 = vereinfachtes Verfahren)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 227 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen M 261 und NR 1664 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1664 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1674 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1693 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1694 wird abgelehnt. 6. 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1827 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 227: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FDP, FAG und PDS (= Ablehnung) zu 2. NR 1664: CDU, SPD und GRÜNE und gegen FDP, FAG, REP und PDS (= Ablehnung) zu 3. NR 1674: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG und PDS (= Annahme) zu 4. NR 1693: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP und PDS gegen FDP (= Annahme) zu 5. NR 1694: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG und PDS (= Annahme) zu 6. OA 1827 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, REP und PDS (= Annahme) OA 1827 Ziffer 2.: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) sowie FAG, REP und PDS (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 227 wird abgelehnt. (Beschluss bereits am 10.01.2005) 2. Der Vorlage NR 1664 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1674 wird zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 1693 wird zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1694 wird zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 1827 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 8542,
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.