Neuer Bebauungsplan für das alte Polizeipräsidium
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Polizeipräsidium Seit 2001 ist der Bebauungsplan Nr. 556 Messeviertel/Hemmerichsweg in Kraft. Dieser Bebauungsplan umfasst auch das Areal des alte Polizeipräsidiums, das sich im Eigentum des Landes Hessen befindet. Der gültige Bebauungsplan bietet die Möglichkeit auf dem als Kerngebiet ausgewiesenen Gelände einen 145m hohen Büroturm zu errichten. Nicht zuletzt die überhöhten Preisvorstellungen des Landes haben die Entwicklung dieses in sehr zentraler Lage befindlichen Grundstücks seit 15 Jahren verhindert. Das alte Präsidium steht teilweise unter Denkmalschutz und rottet immer weiter vor sich hin. Die Bausubstanz wird dadurch keineswegs besser. Trotz des in Frankfurt vorhandenen Marktes für hochpreisige Gewerbeimmobilien wird es auch bei sinkenden Ertragsvorstellungen des Landes nicht einfach diese Immobilie im Kerngebiet mit 145 m Höhe zu entwickeln. Gleichzeitig ist durch die wachsende Stadt der Bedarf an Wohnraum dermaßen gestiegen, dass man sich die Frage stellen muss, ob eine Bebauungsplanänderung hin zum Mischgebiet nicht deutlicher den Bedürfnissen der Stadtbevölkerung entsprechen.
Inhalt
Antrag vom 07.11.2016, NR 148
Betreff: Neuer Bebauungsplan für das alte Polizeipräsidium Seit 2001 ist der Bebauungsplan Nr. 556 Messeviertel/Hemmerichsweg in Kraft. Dieser Bebauungsplan umfasst auch das Areal des alte Polizeipräsidiums, das sich im Eigentum des Landes Hessen befindet. Der gültige Bebauungsplan bietet die Möglichkeit auf dem als Kerngebiet ausgewiesenen Gelände einen 145m hohen Büroturm zu errichten. Nicht zuletzt die überhöhten Preisvorstellungen des Landes haben die Entwicklung dieses in sehr zentraler Lage befindlichen Grundstücks seit 15 Jahren verhindert. Das alte Präsidium steht teilweise unter Denkmalschutz und rottet immer weiter vor sich hin. Die Bausubstanz wird dadurch keineswegs besser. Trotz des in Frankfurt vorhandenen Marktes für hochpreisige Gewerbeimmobilien wird es auch bei sinkenden Ertragsvorstellungen des Landes nicht einfach diese Immobilie im Kerngebiet mit 145 m Höhe zu entwickeln. Gleichzeitig ist durch die wachsende Stadt der Bedarf an Wohnraum dermaßen gestiegen, dass man sich die Frage stellen muss, ob eine Bebauungsplanänderung hin zum Mischgebiet nicht deutlicher den Bedürfnissen der Stadtbevölkerung entsprechen. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gelände des alten Polizeipräsidiums einen neuen Bebauungsplan zu erstellen, der folgende Kernpunkte beinhaltet: 1. das bisher als Kerngebiet ausgewiesene Areal wird in ein Mischgebiet umgewandelt, welches einen adäquaten Wohnanteil auf dem Gelände ermöglicht. 2. das Hochhaus wird in der Höhenentwicklung eingeschränkt und zu einem Hochpunkt umgewandelt, bei dem u.a. hochpreisiges Wohnen ermöglicht wird.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.11.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2016 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen 1 FDP (= Kenntnis); 1 FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 128 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Baier, Pawlik, Zieran, Müller, Stock und Kliehm sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 148 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Baier, Pawlik, Zieran, Müller, Stock und Kliehm sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 3. a) Der Vorlage NR 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Baier, Pawlik, Zieran, Müller, Stock und Kliehm sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 128), FDP (= Annahme im Rahmen NR 148), BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten bleibt) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)