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Frankfurt gegen Spaltung - 2G geht gar nicht!

Vorlagentyp: NRBFF
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Durchführung städtischer Veranstaltungen nach der 3G-Regel, um eine Spaltung zwischen Geimpften und Ungeimpften zu vermeiden. Die Antragsteller argumentieren, dass die 2G-Regel gegen die demokratischen Werte der Stadt Frankfurt verstößt und eine inklusive Gesellschaft fördert.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

1.) Der Magistrat wird damit beauftragt, alle zukünftigen städtischen Veranstaltungen - insbesondere in der Paulskirche, aber auch im Kaisersaal und allen weiteren Repräsentationsräumen der Stadt Frankfurt - bis zum Ende der pandemischen Lage auch weiterhin im Rahmen der 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet) durchzuführen. 2.) Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen jegliche Ausgrenzung und Diskriminierung einzelner Menschengruppen in der Stadt Frankfurt aus und damit auch gegen die seit 11. Oktober 2021 aufgrund der Vorgaben der hessischen Landesregierung auch auf den Einzelhandel anwendbare "2G-Option" für Veranstalter, Gastronomen, sowie körpernahe Dienstleistungen. Die Stadtverordnetenversammlung steht vielmehr für eine inklusive, tolerante und freiheitliche Stadtgesellschaft und tritt einer sich weiter vertiefenden Spaltung unserer Bürgerschaft in "Geimpfte" und "Ungeimpfte" durch die Anwendung der "2G-Regel" sowohl im kommerziellen wie auch im kulturellen Bereich entschieden entgegen.

Begründung

zu 1.) Weder ein direkter Impfzwang noch ein indirekter Impfzwang, wie letzterer derzeit durch eine völlig verfehlte Corona-Politik des Bundes und der Länder in verantwortungsloser Weise auf die Menschen in unserem Land ausgeübt wird, passen zu der demokratischen Verfasstheit unseres Staates. Die von Oberbürgermeister Peter Feldmann ab November 2021 angekündigte Anwendung der "2G-Regel" bei Veranstaltungen in der Paulskirche verstößt in eklatanter Weise gegen den Geist der Paulskirche, die als Geburtsort der deutschen Demokratie wie kaum kein anderes Gebäude in Deutschland für Freiheit und Demokratie steht. Städtische Veranstaltungen in der Paulskirche, aber auch im Kaisersaal sowie anderen Repräsentationsräumen der Stadt Frankfurt, müssen grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, unabhängig davon, ob sie sich - nach einer individuellen Abwägung von Nutzen und Risiken - für oder gegen eine Impfung entschieden haben bzw. welchen Impfstatus sie aktuell haben. Zudem ist es undenkbar, dass Menschen, die sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Konstitution und nach ärztlicher Beratung überhaupt nicht impfen lassen können, durch die Anwendung der "2G-Regel" grundsätzlich von städtischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Ebenso ist es nicht hinnehmbar, dass gewählte Mandatsträger, Ortsbeiräte, Stadtverordnete und Magistratsmitglieder, aber auch Ehrenträger, die eine Repräsentationsfunktion für die Stadt Frankfurt ausüben und sich aus individuellen Gründen gegen eine Impfung entschieden haben, durch Anwendung der "2G-Option" von städtischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden, an denen teilzunehmen eine ihrer Aufgaben darstellt. Über den demokratischen und freiheitlichen Gedanken hinaus, der gegen die Anwendung der "2G-Regel" spricht, ist aus wissenschaftlicher Sicht mittlerweile durch mehrere Studien belegt, dass infizierte Geimpfte eine ähnlich hohe Viruslast in sich tragen wie ungeimpfte Infizierte bzw. dass sie das zumindest grundsätzlich können. In der Praxis hat sich dies in der jüngsten Vergangenheit bereits bei zahlreichen 2G-Veranstaltungen gezeigt, die zu sogenannten "Superspreader-Events" wurden. Unter anderem erwähnt seien an dieser Stelle lediglich eine Partynacht in Münster, bei der sich Mitte September 2021 jeder fünfte Teilnehmer - insgesamt 86 Personen - mit dem Coronavirus infizierten, sowie der Corona-Ausbruch im Berliner Techno-Club Berghain, bei dem sich Ende Oktober 2021 mindestens 19 Personen mit dem Virus infizierten, wohlgemerkt jeweils im Rahmen von "2G-Veranstaltungen". Die Anwendung der "2G-Option" bringt daher eine völlig falsche - weil trügerische - subjektive Sicherheit mit sich, zumal es auch bei der Impfung gegen Corona einen Teil so genannter "Non-Responder" gibt, bei denen eine Immunantwort ausbleibt und die somit auch nach zweifacher Impfung keine Corona-Antikörper gebildet haben. zu 2.) Die auch in unserer Stadt zunehmend zu beobachtende Konfrontation und Spaltung zwischen "Geimpften" und "Ungeimpften" bereitet Anlass zu großer Sorge. Seitens der Politik in diesem Konflikt für eine Seite Partei zu ergreifen, führt zu einer weiteren Verschärfung desselben und kann von den politisch Verantwortlichen in Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nicht gewollt sein, zumal sich dies in Ermangelung der hierfür erforderlichen medizinischen Kompetenzen verbietet. Da es jedoch nachvollziehbare Gründe gibt, die bei Einzelnen zu einer Entscheidung gegen die Impfung führen können, ist es falsch, eine solche persönliche Entscheidung mit tief in das private und öffentliche Leben von Bürgerinnen und Bürgern einschneidenden Restriktionen und Ausgrenzungen zu belegen. Solange es keine staatlich legitimierte Impfpflicht - sofern diese in einem demokratisch verfassten Staat wie der Bundesrepublik überhaupt verfassungsrechtlich haltbar sein sollte - gibt, darf es in keinerlei Lebensbereichen eine Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Personen geben. Das muss umso mehr gelten, als dass Geimpfte zwar besser vor einem schweren Verlauf in Folge einer Virusinfektion geschützt sind, diese jedoch weiterhin Träger und damit auch Überträger des Virus sein können und nicht zuletzt auch selbst (erneut) infiziert werden können. Ungeimpfte Personen nehmen für den Fall einer Infektion hinsichtlich des Krankheitsverlaufs bei sich selbst zwar ein höheres Risiko in Kauf, stellen jedoch für andere Menschen - ob geimpft oder ungeimpft - kein größeres Risiko dar als geimpfte Personen. Daher ist es Pflicht und Aufgabe der politisch Verantwortlichen in Frankfurt, zuvorderst von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, keine Spaltung der Stadtgesellschaft in "Geimpfte" und "Ungeimpfte" zuzulassen und dafür Sorge zu tragen, dass in unserer Stadt so viele kulturelle und kommerzielle Angebote wie möglich allen Frankfurterinnen und Frankfurtern offenstehen, unabhängig von ihrem Impfstatus. Dafür haben sich die Anwendung der "3G-Regelung" sowie die Einhaltung der AHA-Regeln bislang hinreichend bewährt. Zumal die Anwendung der "2G-Option" in Hessen als zutiefst kinder- und familienfeindlich zu bewerten ist, da sie ungeimpfte Kinder und Jugendliche im Alter von 12 Jahren und darüber kategorisch ausschließt. Damit ist auch solchen Familien der gemeinsame Besuch von Veranstaltungen, Geschäften sowie Restaurants und Cafés verunmöglicht, in denen zwar beide Eltern vollständig geimpft sind, deren Kinder zwischen 12 und 18 Jahren jedoch (noch) nicht. Wie von mehreren Tausend Anhängern der Frankfurter Eintracht klar signalisiert, die dem Heimspiel gegen RB Leipzig am Samstag, dem 30.10.21 aus Protest gegen die dafür geltende "2G-Regelung" fernblieben, muss es bei uns in Frankfurt deshalb heißen: "Alle oder keiner"!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. November 2021 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 08.11.2021
TO I, TOP 17
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 147 auf die Tagesordnung I der 7. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 147 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Gartenpartei (NR 147 = Annahme)
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 147 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 11.11.2021
TO I, TOP 11
Beraten
a) Die Vorlage NR 147 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Mund, Dr. Rosenbaum, Hauenschild, Lobenstein, Meyer, David, Pürsün, Wehnemann, Yildiz und Ditfurth sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 147 auf Antrag von BFF-BIG und AfD: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Nein Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordnete Dalhoff fehlt Stadtverordnete David Nein Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer fehlt Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Frank-Millman Nein Stadtverordnete von Franqué Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Ja Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Goertz fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber fehlt Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke fehlt Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Kube fehlt Stadtverordneter Kumar fehlt Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Ja Stadtverordneter Lobenstein Ja Stadtverordnete Loizides Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff fehlt Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach fehlt Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Mund Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordnete Nguyen Ja Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli fehlt Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordnete Pause Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar fehlt Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordnete Ulrich Nein Stadtverordneter Dr. Vogel Nein Stadtverordneter Wehnemann Nein Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf fehlt Stadtverordneter Yildiz Ja Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordnete Zapf-Rodriguez Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein Beschlussausfertigung(en): § 817,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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