Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bundes und des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 55/2009 wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass nachgenannte Ergänzungen in die Vorschlagslisten der Mittelverwendungen aufgenommen werden:
- Die zur M 55 gehörenden Übersichten 1-6 sowie die Liste "Nachrückende Maßnahmen" werden um eine Spalte "Ortsbezirk" ergänzt. Hier wird der Ortsbezirk angegeben, in dem sich das jeweilige Objekt befindet.
- Alle dort angeführten Maßnahmen werden um mindestens eine Zeile ergänzt, in der in Kurzfassung die Örtlichkeit genauer beschrieben und die Notwendigkeit der Maßnahme besser begründet wird.
- Alle Listen werden um eine zweite Spalte ergänzt, die Auskunft darüber gibt, welche Priorität der Magistrat dem jeweiligen Objekt beimisst, unabhängig vom aktuell bestehenden Planungsstand. Dies gilt in besonderem Maße für die Liste "Nachrückende Maßnahmen".
- Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten wird zugestanden, eigene Objekte zu benennen und Prioritäten in der Abfolge der Durchführung zu setzen.
- Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten werden vom Magistrat vierteljährlich bis Ende 2011 Berichte über den Stand und Fortschritt bei der Realisierung der Investitionsmaßnahmen vorgelegt. Begründung: Das Land Hessen und der Bund haben eine unsinnige und willkürlich kurze Abgabefrist zum
- April 2009 für die Anmeldung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen Konjunkturprogramme gesetzt. Eine auch nur halbwegs sorgfältige Beratungs- und Entscheidungsfindung der kommunalen Parlamente - in Frankfurt die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte - ist dadurch faktisch unmöglich. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist deshalb groß und kann auch nicht mit dem Hinweis auf die beispiellos krisenhafte Wirtschaftslage legitimiert werden. Die grundsätzliche Zustimmung zu den in den Listen aufgeführten Maßnahmen kann also nur unter schweren Bedenken erfolgen. Immerhin haben Land und Bund den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, auch ‚nachrückende' Projekte zu realisieren, wenn eine bereits in den Listen vorgeschlagene Maßnahme nicht oder nicht bis 2012 realisiert werden kann. Somit ist es möglich, den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten wenigstens über die nachrückenden Maßnahmen Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
Inhalt
Antrag vom 23.04.2009, NR 1366
Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 55/2009 wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass nachgenannte Ergänzungen in die Vorschlagslisten der Mittelverwendungen aufgenommen werden:
- Die zur M 55 gehörenden Übersichten 1-6 sowie die Liste "Nachrückende Maßnahmen" werden um eine Spalte "Ortsbezirk" ergänzt. Hier wird der Ortsbezirk angegeben, in dem sich das jeweilige Objekt befindet.
- Alle dort angeführten Maßnahmen werden um mindestens eine Zeile ergänzt, in der in Kurzfassung die Örtlichkeit genauer beschrieben und die Notwendigkeit der Maßnahme besser begründet wird.
- Alle Listen werden um eine zweite Spalte ergänzt, die Auskunft darüber gibt, welche Priorität der Magistrat dem jeweiligen Objekt beimisst, unabhängig vom aktuell bestehenden Planungsstand. Dies gilt in besonderem Maße für die Liste "Nachrückende Maßnahmen".
- Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten wird zugestanden, eigene Objekte zu benennen und Prioritäten in der Abfolge der Durchführung zu setzen.
- Den Stadtverordneten und Ortsbeiräten werden vom Magistrat vierteljährlich bis Ende 2011 Berichte über den Stand und Fortschritt bei der Realisierung der Investitionsmaßnahmen vorgelegt. Begründung: Das Land Hessen und der Bund haben eine unsinnige und willkürlich kurze Abgabefrist zum
- April 2009 für die Anmeldung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zur Umsetzung der beschlossenen Konjunkturprogramme gesetzt. Eine auch nur halbwegs sorgfältige Beratungs- und Entscheidungsfindung der kommunalen Parlamente - in Frankfurt die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte - ist dadurch faktisch unmöglich. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist deshalb groß und kann auch nicht mit dem Hinweis auf die beispiellos krisenhafte Wirtschaftslage legitimiert werden. Die grundsätzliche Zustimmung zu den in den Listen aufgeführten Maßnahmen kann also nur unter schweren Bedenken erfolgen. Immerhin haben Land und Bund den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, auch 'nachrückende' Projekte zu realisieren, wenn eine bereits in den Listen vorgeschlagene Maßnahme nicht oder nicht bis 2012 realisiert werden kann. Somit ist es möglich, den Stadtverordneten und den Ortsbeiräten wenigstens über die nachrückenden Maßnahmen Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.04.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. April 2009 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.04.2009 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und BFF (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 12. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 55, NR 1330, OA 851, OA 873 und OA 881 = Annahme, NR 1350, NR 1351, NR 1361, NR 1366, NR 1374 und OA 884 = Ablehnung, OA 842, OA 844 und OA 846 = vereinfachtes Verfahren, OA 885 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)