Wallservitut schützen - Bebauungsplanentwurf Nr. 897
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Bebauungsplanentwurf B 897 für die Fischerfeldstraße / Lange Straße öffentlich auszulegen und den bereits erfolgten Eingriff in die Wallservitut planungsrechtlich abzusichern. Dies ist notwendig, um die Nutzung des Areals für den Betrieb eines Krankenhauses zu gewährleisten.
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Fischerfeldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fischerfeldstraße vor Falschparkern sichern16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fischerfeldstraße per E-MailAntrag
Der Magistrat wird ermächtigt den Bebauungsplanentwurf B 897 - Fischerfeldstraße / Lange Straße in der vorgelegten Fassung (STVV § 5591 vom 07.05.2020) öffentlich auszulegen. Dem Beschluss § 6052 STVV wird dahingehend entsprochen, dass über den bereits erfolgten Eingriff in die Wallservitut im Bereich des Heilig-Geist-Krankenhauses kein weitergehender Eingriff in die Wallservitut erfolgt. Der bereits erfolgte Eingriff in die Wallservitut wird planungsrechtlich abgesichert, solange das Areal auch weiterhin für den Betrieb eines Krankenhauses im Sinne des B-Plans genutzt wird.
Begründung
Bebauungsplanentwurf Nr. 897 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird ermächtigt den Bebauungsplanentwurf B 897 - Fischerfeldstraße / Lange Straße in der vorgelegten Fassung (STVV § 5591 vom 07.05.2020) öffentlich auszulegen. Dem Beschluss § 6052 STVV wird dahingehend entsprochen, dass über den bereits erfolgten Eingriff in die Wallservitut im Bereich des Heilig-Geist-Krankenhauses kein weitergehender Eingriff in die Wallservitut erfolgt. Der bereits erfolgte Eingriff in die Wallservitut wird planungsrechtlich abgesichert, solange das Areal auch weiterhin für den Betrieb eines Krankenhauses im Sinne des B-Plans genutzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Dezember 2020 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)