Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Akteneinsichtsausschuss System Change Camp 2025

Vorlagentyp: NRCDU
2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung soll einen Akteneinsichtsausschuss für die Dokumente des System Change Camp 2025 einrichten. Gründe sind erheblicher gesellschaftlicher Unfrieden und antisemitische Angriffe, die im Vorfeld der Veranstaltung auftraten. Ziel ist es, die Versäumnisse des Magistrats aufzuarbeiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Grüneburgpark — 26 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Grüneburgpark per E-Mail

Antrag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 (2) HGO und § 10 (3) GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein.
  2. Gegenstand des Ausschusses sind die Akten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main als Versammlungsbehörde betreffend das sog. "System Change Camp 2025" im Grüneburgpark einschließlich aller Stellungnahmen, Auflagen, Vermerke, E-Mails und sonstiger entscheidungsrelevanter Unterlagen.

Begründung

Die Veranstaltung "System Change Camp 2025" hat in Frankfurt zu erheblichen gesellschaftlichen Unfrieden geführt und gipfelte in antisemitischen Angriffen von Nichtteilnehmern. Beides war absehbar, weshalb die Versammlung nach Möglichkeit hätte von vornherein verhindert werden müssen, jedenfalls in dieser Form. Um die einzelnen Versäumnisse innerhalb des Magistrats klar zuordnen zu können, ist die Kenntnis der zugehörigen Akten erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. August 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 41 · 18.09.2025
TO I, TOP 4
Beraten
a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 18.09.2025
TO II, TOP 39
Beraten
1. a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung