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OB-Villa auf dem Lerchesberg ihrer eigentlichen Bestimmung zuführen

Vorlagentyp: NRFAG
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

eigentlichen Bestimmung zuführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat zieht das Verkaufsangebot für die Villa am Lerchesberg (Nansenring 31) zurück; 2. der Magistrat bietet der Oberbürgermeisterin das Anwesen zu günstigen Konditionen - ggf. auch mietfrei - an; 3. der Magistrat fordert die Oberbürgermeisterin auf, in dem genannten Objekt auf Dauer ihren Wohnsitz zu nehmen. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bietet derzeit eine im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Villa am Lerchesberg (Nansenring 31) zum Verkauf an. Die Villa wurde von der Stadt als Wohnsitz für den Oberbürgermeister (bzw. die Oberbürgermeisterin) erworben, jedoch nur in den siebziger Jahren von dem damaligen Oberbürgermeister Rudi Arndt bewohnt. Keiner seiner Nachfolger - einschließlich der derzeitigen Amtsinhaberin - hat das Gebäude genutzt. Die Villa stellt sowohl von ihrer Lage als auch der Ausstattung ein angemessenes Domizil für das Stadtoberhaupt dar und sollte daher auch in der ursprünglich vorgesehenen Weise genutzt werden. Der Magistrat sollte daher aufgefordert werden, der derzeitigen Amtsinhaberin das Anwesen zu günstigen Konditionen - ggf. auch mietfrei - anzubieten. Die Oberbürgermeisterin sollte sich im Gegenzug dazu verpflichten, dort auf Dauer ihren Wohnsitz zu nehmen, auch nach Ablauf ihrer Amtszeit. Das Grundstück eignet sich hierfür besonders, da es einen ungestörten Blick auf startende und landende Flugzeuge des nahen Flughafens ermöglicht. Der Flughafen ist der "Job- und Wirtschaftsmotor" Frankfurts und der ganzen Region (Zitat OB Roth). Jeder einzelne Überflug vermittelt in unvergleichlicher Weise das unmittelbare Erlebnis der Prosperität und Wirtschaftskraft der Stadt und macht den Jobmotor direkt und physisch erlebbar. Die Stadt ist der Oberbürgermeisterin zu Dank verpflichtet und sollte ihr dadurch ermöglichen, auch nach Ablauf ihrer Amtszeit in ihrem wohlverdienten Ruhestand täglich (und nächtlich) unmittelbar die überaus positiven Auswirkungen ihres Wirkens genießen zu können.

Inhalt

Antrag vom 10.02.2009, NR 1270

Betreff: OB-Villa auf dem Lerchesberg ihrer eigentlichen Bestimmung zuführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat zieht das Verkaufsangebot für die Villa am Lerchesberg (Nansenring 31) zurück; 2. der Magistrat bietet der Oberbürgermeisterin das Anwesen zu günstigen Konditionen - ggf. auch mietfrei - an; 3. der Magistrat fordert die Oberbürgermeisterin auf, in dem genannten Objekt auf Dauer ihren Wohnsitz zu nehmen. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bietet derzeit eine im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Villa am Lerchesberg (Nansenring 31) zum Verkauf an. Die Villa wurde von der Stadt als Wohnsitz für den Oberbürgermeister (bzw. die Oberbürgermeisterin) erworben, jedoch nur in den siebziger Jahren von dem damaligen Oberbürgermeister Rudi Arndt bewohnt. Keiner seiner Nachfolger - einschließlich der derzeitigen Amtsinhaberin - hat das Gebäude genutzt. Die Villa stellt sowohl von ihrer Lage als auch der Ausstattung ein angemessenes Domizil für das Stadtoberhaupt dar und sollte daher auch in der ursprünglich vorgesehenen Weise genutzt werden. Der Magistrat sollte daher aufgefordert werden, der derzeitigen Amtsinhaberin das Anwesen zu günstigen Konditionen - ggf. auch mietfrei - anzubieten. Die Oberbürgermeisterin sollte sich im Gegenzug dazu verpflichten, dort auf Dauer ihren Wohnsitz zu nehmen, auch nach Ablauf ihrer Amtszeit. Das Grundstück eignet sich hierfür besonders, da es einen ungestörten Blick auf startende und landende Flugzeuge des nahen Flughafens ermöglicht. Der Flughafen ist der "Job- und Wirtschaftsmotor" Frankfurts und der ganzen Region (Zitat OB Roth). Jeder einzelne Überflug vermittelt in unvergleichlicher Weise das unmittelbare Erlebnis der Prosperität und Wirtschaftskraft der Stadt und macht den Jobmotor direkt und physisch erlebbar. Die Stadt ist der Oberbürgermeisterin zu Dank verpflichtet und sollte ihr dadurch ermöglichen, auch nach Ablauf ihrer Amtszeit in ihrem wohlverdienten Ruhestand täglich (und nächtlich) unmittelbar die überaus positiven Auswirkungen ihres Wirkens genießen zu können.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.02.2009

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Februar 2009 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.03.2009 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.03.2009
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1270 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPDFAGLinkeBFFÖkoLinX-ARL
Sonstige:
NPD (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 26.03.2009
TO II, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1270 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPDFAGÖkoLinX-ARLLinkeBFFNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung)

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