Einwendungen der Stadt Frankfurt gegen die Lagerung von PFC-kontaminierter Erde auf dem Flughafengelände
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Einwendungen gegen die Genehmigung zur Lagerung von PFC-kontaminierter Erde auf dem Flughafengelände zu erheben. Dies geschieht aufgrund der festgestellten hohen Belastung mit schädlichen Chemikalien, die eine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen. Ziel ist es, die Genehmigung zu versagen.
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Der Magistrat wird, beauftragt, beim Regierungspräsidium Darmstadt für die Stadt Frankfurt fristgerecht bis zum 06.03.2020 Einwendungen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Bodenlagers auf dem Gelände des Flughafens (Gemarkung Walldorf, Flur 7, Flurstück 4/12) zu erheben. Die Einwendung soll das Ziel formulieren, die Genehmigung zu versagen.
Begründung
Die Fraport AG hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Bodenlagers auf dem Gelände des Flughafens (Gemarkung Walldorf, Flur 7, Flurstück 4/12) gestellt. Das Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 BImSchG i.V. mit Nr. 8.14.2.1 Verfahrensart G des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Terminals 3 des Frankfurter Flughafens wurde festgestellt, dass der Erdaushub stärker mit polyfluorierten Chemikalien (PFC) belastetet ist als bei Baubeginn ursprünglich angenommen. Es handelt sich dabei um per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) bzw. perfluorierte Tenside (PFT), d.h. organische Verbindungen aus Kohlenstoffketten, bei denen die H-Atome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. PFC können in Kläranlagen nicht abgebaut werden und werden daher als langlebige organische Schadstoffe eingestuft. Wasserlösliche PFC werden über Flüsse und Meere global verteilt. Perfluorierte Tenside sind für Menschen und Tiere toxisch und stehen im Verdacht, kanzerogen zu sein. Im menschlichen Körper reichern sich perfluorierte Tenside im Blut und in verschiedenen Organen an und werden nur langsam - mit einer Halbwertzeit von mehreren Jahren - ausgeschieden. Der zuständige Regierungspräsident hatte im Zusammenhang mit einer Umweltinformation nach dem HUIG auf die Frage, ob der vorgenommene Bodenabtrag im Bereich der Terminal-3-Baustelle als ausreichend erachtet wird, mit Schreiben vom 21.09.2017 - also vor mehr als zwei Jahren - wie folgt geantwortet: "Wie Sie meinem Schreiben vom 01.08.2017 entnehmen konnten, wurde der mit PFC belastete Boden im Bereich der ehemaligen US Air Base bereits ausgehoben und beseitigt. Zudem wurden Bodenuntersuchungen im Bereich des Terminals 3 durchgeführt, die keine weiteren Eintragsstellen erkennen ließen". Gleichwohl wurden nunmehr offensichtlich in erheblichem Umfang weitere Belastungen festgestellt. Die Fraport AG plant nunmehr, den Erdaushub auf dem Flughafengelände zu lagern. Hierfür vorgesehen ist ein Areal am Südrand der Cargo-City-Süd hinter dem Tor 31 und östlich der Okrifteler Straße. Das Gelände ist nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 für Zwecke der Luftfracht vorgesehen. Dieses soll nunmehr als "Bodenbereitstellungslager" genutzt werden mit einer Kapazität von maximal 600.000 cbm. Dort sollen auf einer Fläche von 470 x 160 m zwei Erdhügel von 24 m aufgeschüttet werden. Das Areal ist zur Lagerung des kontaminierten nicht geeignet und zudem im Planfeststellungsbeschluss für eine andere Nutzung vorgesehen. PFC-kontaminierte Erde darf nur auf eigens hierfür zugelassenen Deponien gelagert werden. Das von der Fraport AG hierzu vorgesehene Gelände erscheint hierfür nicht geeignet. Es wurden weder alternative Standorte oder technische Varianten für die Erddeponie dargelegt noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, im Rahmen des aktuellen Verfahrens gegen das Vorhaben Einwendungen zu erheben mit dem Ziel, dass die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt versagt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2020 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung)