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Erbpachtverträge

Vorlagentyp: NRAfD
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Vergabe von Erbpachtgrundstücken zu Wohnzwecken eine Regelung zu finden, mit der extreme und unbillige Erhöhungen des Erbbauzinses als Folge der Bodenspekulation vermieden werden. Begründung: Die FNP berichtete am 19.11.2019 unter der Überschrift "Spekulanten treiben Erbbauzins in die Höhe" über die Entwicklung der Erbbauzinsen für städtische Grundstücke, die im Wege der Erbpacht vergeben wurden. Der Erbbauzins wird regelmäßig auf Basis der alle zwei Jahre ermittelten Bodenrichtwertes angepasst. Letzterer wird anhand der erfolgten Verkäufe in dem betreffenden Bereich bestimmt. Da gerade in den letzten Jahren die Grundstückspreise sehr stark angestiegen sind, wurden auch die Erbbauzinsen entsprechend angepasst. Die Zeitung berichtet über verschiedene Fälle, bei denen der Zins in der Vergangenheit - als Ergebnis der Bodenspekulation - überproportional angestiegen ist. So lag z.B. der Erbbauzins für ein Grundstück in der Bornemannstraße bis 2014 bei etwa € 2.600 pro Jahr, 2018 wurde dieser auf über € 17.500 angehoben - mithin auf das Siebenfache. Auch wenn diese Erhöhung im vorliegenden Fall vertragskonform ist, erscheint sie in Einzelfällen als unbillig. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass Erbpachtgrundstücke gerade an solche Personen bzw. Familien vergeben werden, die aufgrund geringer Einkommen nicht in der Lage sind, ein Grundstück käuflich zu erwerben. Gerade diese können nunmehr von der Bodenspekulation besonders hart getroffen werden. Insoweit soll der Magistrat beauftragt werden, eine Regelung zu finden, mit der extreme und unbillige Erhöhungen des Erbbauzinses als Folge der Bodenspekulation vermieden werden. Denkbar wäre eine Regelung, die die für bestehende Verträge die Anpassung des Erbbauzinses begrenzt, wobei die allgemeinen Lebenshaltungskosten oder ggf. auch die Einkommensverhältnisse des Erbpachtnehmers als Maßstab dienen.

Inhalt

Antrag vom 20.11.2019, NR 1034

Betreff: Erbpachtverträge Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Vergabe von Erbpachtgrundstücken zu Wohnzwecken eine Regelung zu finden, mit der extreme und unbillige Erhöhungen des Erbbauzinses als Folge der Bodenspekulation vermieden werden.

Begründung: Die FNP berichtete am 19.11.2019 unter der Überschrift "Spekulanten treiben Erbbauzins in die Höhe" über die Entwicklung der Erbbauzinsen für städtische Grundstücke, die im Wege der Erbpacht vergeben wurden. Der Erbbauzins wird regelmäßig auf Basis der alle zwei Jahre ermittelten Bodenrichtwertes angepasst. Letzterer wird anhand der erfolgten Verkäufe in dem betreffenden Bereich bestimmt. Da gerade in den letzten Jahren die Grundstückspreise sehr stark angestiegen sind, wurden auch die Erbbauzinsen entsprechend angepasst. Die Zeitung berichtet über verschiedene Fälle, bei denen der Zins in der Vergangenheit - als Ergebnis der Bodenspekulation - überproportional angestiegen ist. So lag z.B. der Erbbauzins für ein Grundstück in der Bornemannstraße bis 2014 bei etwa € 2.600 pro Jahr, 2018 wurde dieser auf über € 17.500 angehoben - mithin auf das Siebenfache. Auch wenn diese Erhöhung im vorliegenden Fall vertragskonform ist, erscheint sie in Einzelfällen als unbillig. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass Erbpachtgrundstücke gerade an solche Personen bzw. Familien vergeben werden, die aufgrund geringer Einkommen nicht in der Lage sind, ein Grundstück käuflich zu erwerben. Gerade diese können nunmehr von der Bodenspekulation besonders hart getroffen werden. Insoweit soll der Magistrat beauftragt werden, eine Regelung zu finden, mit der extreme und unbillige Erhöhungen des Erbbauzinses als Folge der Bodenspekulation vermieden werden. Denkbar wäre eine Regelung, die die für bestehende Verträge die Anpassung des Erbbauzinses begrenzt, wobei die allgemeinen Lebenshaltungskosten oder ggf. auch die Einkommensverhältnisse des Erbpachtnehmers als Maßstab dienen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.11.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. November 2019 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 28.01.2020
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1034 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1034 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung)

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