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Verlängerung der Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarkt prüfen!

Vorlagentyp: NRBFF
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zur Verlängerung der Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes ab 2025 zielt darauf ab, die Besucherzufriedenheit zu erhöhen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Schausteller zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Interessen der Anwohner und Standbetreiber berücksichtigt werden, um zu einer ausgewogenen Entscheidung zu gelangen.

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Antrag

Der beliebte Frankfurter Weihnachtsmarkt zieht Jahr für Jahr über 2 Millionen Besucher an und ist ein echter Tourismusmagnet. Wie allgemein bekannt ist, wurde dessen Öffnungszeit aufgrund der Klage eines betroffenen Anwohners vor mehreren Jahren in den Abendstunden von 22.00 Uhr auf 21.00 Uhr verkürzt. Der Klageführer ist jedoch bereits seit längerer Zeit nicht mehr in der betroffenen Gegend wohnhaft. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, die aktuelle Schließzeit von 21.00 Uhr zu überdenken und zu prüfen, inwieweit ab dem Jahr 2025 eine Verlängerung der Öffnungszeit in den Abendstunden möglich und wünschenswert ist.

Als Vorteile sind neben Mehrumsätzen der Schausteller, insbesondere der Gastronomiebetriebe, eine Entzerrung der Besucherströme - insbesondere zu den Stoßzeiten - zu nennen, was in Verbindung mit einer verlängerten Aufenthaltsdauer zu einem angenehmeren Erlebnis für die Besucher führt und deren Konsumbereitschaft erhöht. Insbesondere Berufstätige, die unter der Woche erst nach Feierabend den Weihnachtsmarkt besuchen können, dürften davon profitieren und das Angebot einer verlängerten Öffnungszeit gerne annehmen.

Im Vergleich zu anderen Städten sollte eine solche Verlängerung der Öffnungszeiten auch im Sinne der Tourismusförderung sein. Einige Weihnachtsmärkte in anderen Städten variieren etwa ihre Öffnungszeiten, z. B. Sonntag bis Mittwoch bis 21.00 Uhr und Donnerstag bis Samstag bis 22.00 Uhr.

Im Rahmen der Prüfung einer möglichen Verlängerung der Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes sollen selbstverständlich die Interessen der Schausteller und Standbetreiber sowie die der betroffenen Anwohner berücksichtigt werden, um zu einer ausgewogenen und fundierten Entscheidungsgrundlage in dieser Frage zu gelangen.

Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird damit beauftragt, hinsichtlich einer möglichen Verlängerung der Öffnungszeit des Frankfurter Weihnachtsmarktes in den Abendstunden ab dem Jahr 2025 die folgenden Punkte zu prüfen und entsprechend an die Stadtverordneten zu berichten:

- Befragung der Standbetreiber und Anwohner zur Akzeptanz einer verlängerten Öffnungszeit in den Abendstunden, ggf. nur an einzelnen Wochentagen, z. B. Donnerstag bis Samstag

- Wirtschaftliche Auswirkungen für die Schausteller und Standbetreiber im Hinblick auf Personal, Kosten, Umsatz und Rendite

- Rechtliche und ordnungspolitische Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Lärmschutz der betroffenen Anwohner

- Erfahrungen und Ergebnisse von Weihnachtsmärkten in anderen Städten, die über längere Öffnungszeiten verfügen

Begründung

Der beliebte Frankfurter Weihnachtsmarkt zieht Jahr für Jahr über 2 Millionen Besucher an und ist ein echter Tourismusmagnet. Wie allgemein bekannt ist, wurde dessen Öffnungszeit aufgrund der Klage eines betroffenen Anwohners vor mehreren Jahren in den Abendstunden von 22.00 Uhr auf 21.00 Uhr verkürzt. Der Klageführer ist jedoch bereits seit längerer Zeit nicht mehr in der betroffenen Gegend wohnhaft. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, die aktuelle Schließzeit von 21.00 Uhr zu überdenken und zu prüfen, inwieweit ab dem Jahr 2025 eine Verlängerung der Öffnungszeit in den Abendstunden möglich und wünschenswert ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Oktober 2024 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 30 · 29.10.2024
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 12.11.2024
TO I, TOP 18
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 14.11.2024
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1031 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

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