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Gründung einer "Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH" für den Ersatzneubau der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 99

Betreff:

Gründung einer "Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH" für den Ersatzneubau der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

I. Der Gründung einer GmbH unter der Firma "Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH“ mit einem anfänglichen Stammkapital von EUR 25.000 zum Zwecke der Umsetzung des Neubau- und Sanierungsprojektes der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst und aller damit üblicher- oder zulässigerweise verbundenen Tätigkeiten und Leistungen gem. des in Anlage beigefügten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt.

II. Dem Gesellschaftsvertrag (Anlage) wird zugestimmt.

III. Der Magistrat wird ermächtigt, Änderungen des vorgelegten Vertragsentwurfs insoweit vorzunehmen, als dies unter steuerlichen und registerrechtlichen Aspekten zweckmäßig oder erforderlich ist, oder um aufsichtsrechtlichen oder anderen behördlichen Anregungen oder Beanstandungen abzuhelfen. Weiter gehende Änderungen des Gesellschaftsvertrags, beispielsweise im Rahmen der Ausgestaltung der Übertragung operativer Aufgaben, bedürfen der gesonderten Beschlussfassung.

Begründung:

Die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst sind ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe und im Krankenhausplan des Landes Hessen mit 986 Betten und 33 Tagesklinischen Plätzen eingetragen. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2008 hat das Land Hessen die Zielplanung der Städtischen Kliniken zur Errichtung eines Ersatzneubaus genehmigt und in das Krankenhausbauprogramm aufgenommen. Eine Förderung in Höhe von rund 43 Mio. € ist durch das Land Hessen bereits in das Krankenhausinvestitionsprogramm eingestellt. Eine weitere Förderung in Höhe von 8,3 Mio. € wurde, vorbehaltlich der Haushaltsaufstellung durch das Land, für die darauffolgenden Jahre zugesichert.

A. Zielsetzung

Die an den Städtischen Kliniken vorgesehene Baumaßnahme ist eines der größten Einzelinvestitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main. Es handelt sich um ein hochkomplexes Neubau- und Sanierungsvorhaben mit besonderen funktionalen Anforderungen, das im Bestand unter laufendem Klinikbetrieb umgesetzt werden muss.

Zur Errichtung des Neubaus der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst soll eine eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden. Damit wird sichergestellt, dass die Planung zeitnah beauftragt und das Bauvorhaben zügig umgesetzt werden kann.

B. Alternativen:

  1. Errichtung durch die Stadt Frankfurt am Main

Die Komplexität des Vorhabens spricht dafür, hierfür eine eigene Bauherrenstruktur auf Seiten der Stadt in Form einer gesonderten Gesellschaft zu errichten. Diese Konzentration der Bauherrenfunktion erlaubt die kontinuierliche, intensive Betreuung des Vorhabens unter Einholung des Know-Hows, das für derartige Spezialbauten unerlässlich ist. Die Herstellung einer vergleichbar flexiblen und schlagkräftigen Struktur innerhalb der Hoheitsverwaltung erscheint schwierig.

  1. Übertragung der Bauherrentätigkeit auf die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH

Da die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH ihre Geschäftstätigkeit erst mit Abschluss des Personalüberleitungsprozesses aufnehmen wird, ist eine Übertragung der Bauherrenaufgabe auf die Betriebsgesellschaft (Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH) derzeit noch nicht möglich. Die Ausschreibung der Planung muss jedoch zeitnah erfolgen. Zudem würde die Übertragung der Bauherrentätigkeit auf die Betriebs-Gesellschaft nicht mit der entsprechenden Entlastung des Betriebes verbunden. (s.u.)

C. Lösung

In den kommenden Jahren sind an den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dabei sollen vor allen Dingen das derzeitige Bettenhochhaus aus dem Jahre 1959 und einzelne Behandlungsbereiche ersetzt bzw. saniert werden. Eine bloße Sanierung des Bettenhochhauses wäre aufgrund umfangreichen Nachrüstbedarfs etwa für den Brandschutz ebenfalls kostenintensiv, böte jedoch – anders als der Ersatzbau - keine Chance zur grundlegenden Verbesserung des Komforts und der Betriebsabläufe. Vor allem das Bettenhochhaus erschwert durch die begrenzten Stationsgrößen und die geringe Aufzugskapazität eine wirtschaftliche und qualitativ-hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Operationstrakt (K-Bau) bzw. die neu errichteten Bereiche des A-Baus (im Bereich des Bettenhochhauses) sollen nach derzeitigem Planungsstand erhalten bleiben und in das Bauprojekt integriert werden.

Neubau und Sanierung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst stellen eines der größten Bauvorhaben der Stadt Frankfurt am Main dar. Nach bisherigem Stand stehen dafür ca. 152 Mio. € zur Verfügung. Das Land Hessen stellt davon die Summe von ca. 51 Mio € zur Verfügung. Die nichtförderfähigen Bereiche (MVZ, Vermietungsbereiche, z.B. Cafeteria, Praxen, SPZ etc.) werden durch die Städtischen Kliniken in Höhe von ca. 23 Mio. € getragen. Auf die Stadt Frankfurt am Main entfällt somit ein Anteil von 78 Mio. €.

Die Baumaßnahmen müssen bei laufendem Betrieb erfolgen. Um Einschränkungen in der Versorgung für Patientinnen und Patienten während der Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten, sind erhebliche Baumanagementqualitäten zu installieren. So müssen Interims- und Umzugsplanungen erstellt und umgesetzt werden. Die Bündelung sämtlicher Bauherrenaufgaben in einer Gesellschaft ist in diesem Zusammenhang sinnvoll.

Die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst befinden sich derzeit in einem Umstrukturierungsprozess. Durch den Stadtverordnetenbeschluss § 5024 vom 11.12.2008 wurde ein Zukunftskonzept für die Städtischen Kliniken beschlossen, das neben der Errichtung eines Ersatzbaus erhebliche Anstrengungen vorsieht, um die Attraktivität des Hauses und die Qualität der Versorgung, die Betriebsabläufe und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Die Analyse und Verbesserung von Arbeitsabläufen und die Schärfung des medizinisch-pflegerischen Profils durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Kliniken selbst sind fester Bestandteil des Zukunftskonzepts. Dies wird mit Engagement durch die Beschäftigten umgesetzt, bedeutet aber selbstverständlich auch eine hohe Beanspruchung.

Daher ist es sinnvoll, die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst von der zusätzlichen Steuerung eines großen Bau- und Sanierungsprojektes zu entlasten. Die Bau- und Planungstätigkeit soll stattdessen eine eigene GmbH in enger Abstimmung mit den Kliniken koordinieren und kontrollieren.

Vorteile ergeben sich zudem aus der Unabhängigkeit des Bauvorhabens von der komplexen Ausgliederung des Betriebes auf eine selbständige gemeinnützige GmbH. So können die notwendigen Ausschreibungen zeitnah durch die neu zu errichtende BauGmbH erfolgen. Da der Eigenbetrieb in absehbarer Zukunft keine operativen Aufgaben mehr erledigt und die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH noch nicht den Geschäftsbetrieb aufnehmen konnten, ist die Ausschreibung der Planungsleistungen durch einen dieser beiden Betriebe nicht zweckmäßig. So müssten alle durch den Eigenbetrieb abgeschlossenen Verträge in die neue Betriebs-Gesellschaft übergeleitet werden. Dies würde die Überleitung bzw. Bautätigkeit erheblich komplizierter gestalten. Beim Übergang der Verträge stünde den Vertragspartnern zudem ein Sonderkündigungsrecht zu.

Da die Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH ihren Geschäftsbetrieb zum Stichtag des Betriebsüberganges, voraussichtlich am 1.1.2010 aufnehmen soll, kann vor diesem Termin keine Ausschreibung durch diese neue BetriebsGmbH erfolgen.

Mit der Gründung einer eigenen Errichtungsgesellschaft wird die Ausschreibung hingegen sofort nach Eintragung in das Handelsregister möglich.

Es ist geplant, die Grundstücke und Altgebäude auf die neue zentrale Errichtungsgesellschaft mbH zu übertragen, um eine reibungslose Bautätigkeit zu gewährleisten. Die Zuschüsse des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main sollen dann direkt an die neue Zentrale Errichtungsgesellschaft übergehen. Der Eigenanteil der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst soll – vorbehaltlich einer verbindlichen Auskunft der Finanzbehörden über die steuerrechtliche Behandlung dieser Lösung - durch eine kostendeckende Pacht an die Zentrale Errichtungs-GmbH erbracht werden.

Es dient zur Kenntnis, dass nach Beendigung der Bautätigkeit sowohl eine Verschmelzung der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH mit der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH als auch die eigenständige Fortführung der Gesellschaft möglich bleibt.

D. Kosten

Zur Gründung der Gesellschaft muss ein Stammkapital von 25 000 € gebildet werden. Die Kosten werden aus dem Produktbereich 98.3 entnommen. Zusätzlich fallen notarielle Kosten für die Eintragung ins Handelsregister an. Die laufenden Kosten der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbh werden durch die Städtischen Kliniken bestritten. Mehrkosten sind damit nicht verbunden, da die Städtischen Kliniken oder die Stadt Frankfurt am Main bei Eigenerrichtung ebenso entsprechende Personal- und Sachkosten für Projektsteuerung und Baumanagement zusätzlich tragen müssten.

Anlage 1 (ca. 29 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. April 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.06.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 31 · 28.05.2009
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 28.05.2009
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 04.06.2009
TO II, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Enthaltung:
NPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung); NPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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