Sportanlage Seckbach-Süd hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld
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Vortrag des Magistrats vom 16.04.2012, M 98
Betreff: Sportanlage Seckbach-Süd hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 327 (M 46)
- Der Umgestaltung der Sportanlage Seckbach Süd wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf zugestimmt. Die Herstellungskosten belaufen sich auf rd. 1.010.000 € netto (1.201.900 € brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.010.000 € werden bewilligt.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2010-2011 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.207). Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 50.500 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 23.987,75 € zu rechnen ist.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Seckbach-Süd ist Spiel- und Trainingsstätte des Vereins FG Seckbach 02 mit insgesamt 740 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 62,7%. Aktuell besteht die Sportanlage aus einem Rasen- und einem Tennenspielfeld, sowie einer Kunststofflaufbahn. Der Zustand des Tennenspielfeldes ist stark verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der Anlage z.B. durch einen stetig wachsenden Jugendanteil des Hauptnutzers FG Seckbach 02 hat weiterhin dazu geführt, dass das Tennenspielfeld auf dieser Sportanlage abgespielt ist. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den letzten Jahren insbesondere auf dem nun zum Umbau vorgesehenen Spielfeld nur durch das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist, um zukünftig dem Verein optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist daher vorgesehen, das Tennenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Seckbach-Süd erfüllt die Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 327 (M 46/2011). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahme ist mit dem Verein abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2010-2011 unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.207). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.010.000 €) von 50.500 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf 1.010.000 € / 2) von insgesamt 23.987,75 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.010.000 € netto wird in 2012 verpflichtet und im Jahr 2012 kassenwirksam. Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 6 MB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 483 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. April 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2012 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme unter Berücksichtigung des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme unter Berücksichtigung des Revisionsberichtes) und Piraten (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, NPD, REP und Stv. Ochs gegen FREIE WÄHLER (= Annahme unter Berücksichtigung des Revisionsberichtes) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.