Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogramms hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Niederursel
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Modernisierung der Sportanlage Niederursel durch den Bau von Kunstrasenplätzen, um den Fußballvereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Dies soll die Nutzung der Sportflächen verbessern und den Vereinen eine ganzjährige Nutzung ermöglichen. Die Maßnahme wird mit einem Investitionsbedarf von 2.230.000,00 € realisiert.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Umgestaltung der Sportanlage Niederursel wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 2.230.000,00 € zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
- Die Finanzierung der Kunstrasenplätze erfolgt in Höhe von 2.230.000,00 € aus den Mitteln des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze. Hier stehen unter Berücksichtigung der bisher beschlossenen Maßnahmen des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze noch Mittel in Höhe von 6.997.795,92 € netto unter der Projektdefinition 5.007474 zur Verfügung.
- Die erforderlichen Pflegegeräte für die modernisierte Sportanlage werden aus dem beweglichen Vermögen der Produktgruppe 21.15, Projektdefinition 5.002100 beschafft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.000,00 € (netto).
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 111.500,00 € als auch mit kalkulatorische Zinsen in Höhe von insgesamt 13.937,50 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung
A Zielsetzung:
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können.
Die Sportanlage Niederursel verfügt derzeit über einen Rasenplatz und einen Tennenplatz. Die Tennenfläche und der Rasenplatz der Sportanlage sind abgenutzt und abgespielt. Diese Sportflächen sind im Lauf des Jahres nur eingeschränkt nutzbar. Der vor Ort ansässige Verein, Sportverein 1919 Niederursel e.V., hat 15 Mannschaften für den Spielbetrieb gemeldet, davon 10 Jugendmannschaften. Die daraus resultierende Belastung der Spielfelder führt zu massiven Bildung von Kahlstellen und Löchern im Rasen und auf dem Tennenplatz, die eine Verletzungsgefahr bilden und einen regulären Spielbetrieb schwer ermöglichen. Daher wird regelmäßig in den Sommermonaten, um die Bespielbarkeit des Rasenfeldes zu erhalten, großer Aufwand getrieben um die Spielfläche nutzbar zu halten. Während der Durchführung dieser Arbeiten steht das Rasenspielfeld nicht zur Verfügung.
Die Sportanlage soll durch den Bau eines Kunstrasengroßspielfeldes, eines Kunstrasenminispielfeldes und Fitness- und Calisthenicsanlage ausgestattet werden. Die Spielfelder werden nach dem Stand der Technik ohne Mikroplastik bzw. eingestreutes Gummigranulat ausgeführt und durch die ebenfalls zu beschaffenden Pflegeräte nachhaltig gepflegt.
B Alternativen
Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad, im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vierfache Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.
C Lösung
Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten der Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, die Spielfelder in Kunstrasenplätze umzubauen.
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt und der damit verbundenen hohen Nachfrage nach Sportflächen wird mit der Ausstattung der Sportanlage eine deutlich verbesserte Nutzungsintensität ermöglicht und insbesondere den Kindern und Jugendlichen zusätzlich attraktive Angebote zur Sportausübung gemacht.
Die genannte Sportanlage erfüllt die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasenspielfeldern. Die Maßnahme ist mit dem Verein abgestimmt.
D Kosten
- Investitionsbedarf:
Der Investitionsbedarf umfasst 2.230.000,00 €.
Mehrausgaben infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase sind durch die Beschlussfassung abgedeckt.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 2.230.000,00 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
- Zugehörige Folgeinvestitionen:
Keine
- Jahresfolgekosten:
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 3.750.000,00 €) von 111.500,00 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,25 % auf 3.750.000,00 € /2) von insgesamt 13.937,50 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juni 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)