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Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine bei der Sanierung und dem Ausbau ihrer Sportstätten mit einem Gesamtbetrag von 167.276,00 € zu unterstützen. Dies soll die Attraktivität der Vereine für ihre Mitglieder erhöhen und einen reibungslosen Sportbetrieb gewährleisten. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Sanierung von Dächern und Tennisplätzen sowie die Erneuerung von Wasserleitungen.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 167.276,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Das Dach der Vereinssporthalle des Athletik-Sportverein 1900 e.V. Griesheim ist undicht. Das Dach wurde bereits mehrfach behelfsmäßig abgedichtet. Nun ist eine grundlegende Sanierung erforderlich.

Bei den sechs Plätzen auf der Tennisanlage bei der FTG Frankfurt ist die Wasserdurchlässigkeit kaum noch gegeben, so dass diese nach Regenfällen längere Zeit nicht bespielbar sind. Abhilfe kann nur eine Grundsanierung schaffen.

Auf dem Tennisgelände des Tennisclub Eschersheim e.V. sind die Rohre für die Wasserzufuhr marode und müssen dringend ersetzt werden. In den vergangenen Jahren kam es bereits mehrfach zu Wasserschäden.

Bei der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. wird die große Turnhalle über einen veralteten Röhrenheizkörper beheizt. Dieser verursacht einen hohen Energieverbrauch und sorgt für eine ungleiche Wärmeverteilung innerhalb der Turnhalle.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Das Dach der Vereinssporthalle des Athletik-Sportverein 1900 e.V. Griesheim wird abgedichtet und damit das Eindringen von Wasser verhindert.

Auf dem Tennisgelände der FTG Frankfurt wird der Belag der sechs Plätze abgetragen und eine neue Beschichtung eingebaut.

Beim Tennisclub Eschersheim e.V. werden die Rohre für die Wasserzufuhr erneuert und damit weitere Wasserschäden vermieden. Zudem erfolgt eine Trennung der Trinkwasser- und Brauchwasserleitung. Dadurch werden die Tennisplätze zukünftig mit Brauchwasser beregnet.

Durch den Einbau einer Deckenstrahlheizung bei der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. werden Energiekosten eingespart. Darüber hinaus wird eine gleichmäßige Wärmeverteilung in der Turnhalle gewährleistet.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 167.276,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Der städtische Zuschuss für die Sanierung des Daches beim Athletik-Sportverein 1900 e.V. Griesheim beläuft sich auf 23.443,00 € bei einem Jugendanteil von 51,06 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 46.886,49 €.

Bei zuwendungsfähigen Kosten von 116.200,88 €, einem Jugendanteil von 34,96 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beträgt der städtische Zuschuss für die Sanierung der Tennisplätze bei der FTG Frankfurt 58.100,00 €.

Für die Sanierung der Wasserleitung beim Tennisclub Eschersheim e.V. beläuft sich der städtische Zuschuss auf 40.009,00 € bei einem Jugendanteil von 37,16 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 80.018,98 €.

Bei einem Jugendanteil von 47,02 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 91.447,46 € beträgt der städtische Zuschuss für den Einbau einer Deckenstrahlheizung bei der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. 45.724,00 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 167.276,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Kosten | keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibungkeine
Kalkulatorische Verzinsungkeine

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juli 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.09.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 29 · 12.09.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

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