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Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nidda im Bereich des Wehres Rödelheim durch Umgestaltung des Mühlkanals

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 24.04.2009, M 88

Betreff:

Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nidda im Bereich des Wehres Rödelheim durch Umgestaltung des Mühlkanals

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.09.1998, § 2700 (M 88)

I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass a) die Genehmigungsplanung zur "Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nidda im Bereich des Wehres Rödelheim durch Umgestaltung des Mühlkanals“ auf der Grundlage des Entwicklungskonzeptes "Naturnahe Nidda“ erarbeitet wurde, b) das Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 30.07.2008 diese Planung genehmigt hat, und c) die Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit der Ausführungsplanung begonnen hat.

II. Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass a) die Baumaßnahme in vollem Umfang aus der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe der Unteren Naturschutzbehörde finanziert wird. Die Kostenberechnung schließt mit € 80.000 netto (€ 95.200 brutto) ab.

b) Folgekosten nicht entstehen.

III. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Ausführung der Maßnahme zu und beauftragt den Magistrat, die Maßnahme durchzuführen.

Begründung:

A. Zielsetzung

Seit dem mit der Errichtung von sechs beweglichen Wehren verbundenen Ausbau der Nidda vor 80 Jahren ist der Fluss kein zusammenhängender Lebensraum mehr. Fische und andere im Wasser lebende Tiere können die Wehre vor allem flussaufwärts nicht überwinden. Eine wesentliche planerische Zielvorgabe der von den Niddaanrainern erarbeiteten und beschlossenen Konzeption "Naturnahe Nidda“ war es daher, durch Beseitigung von Wanderhindernissen die lineare Durchgängigkeit des Flusses wieder herzustellen. Dieses Planungsziel gibt auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vor: Bis zum Jahre 2015 müssen die Gewässer in einen ökologisch guten Zustand versetzt werden. Das heißt auch: Hindernisse, die die Wanderung von Tieren behindern, müssen abgebaut werden. Mit der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes 2005 erlangte die Europäische Richtlinie Rechtskraft.

Für den Bereich Rödelheim sieht dazu die Stadtverordnetenversammlung in ihrem schon am 17.09.1998 gefassten Beschluss § 2700 vor, das Wehr umzubauen und den Mühlgraben naturnah zu gestalten.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

In einer im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main erarbeiteten Machbarkeitsstudie ("Wehrstudie“) wurde bereits 1993 aufgezeigt, dass der Umbau der Wehre prinzipiell möglich ist, ohne dass die gesetzten Randbedingungen verletzt werden:

- Die Hochwassersicherheit besonders für Siedlungen, Verkehrswege und Wasserschutzgebiete bleibt erhalten.

- Der Grundwasserspiegel verändert sich nicht wesentlich.

Auf der Grundlage dieser Studie wurde die genehmigte Planung zum Umbau des Rödelheimer Mühlgrabens (auch Mühlkanal genannt) erarbeitet, siehe vorgelegte Anlage 1-4. Sie wurde am 11.12.2006 in Rödelheim dem Ortsvorsteher des Ortsbezirks 7, den Anglervereinen, dem Förderverein Petrihaus sowie zu einem späteren Zeitpunkt dem Vorsitzenden des Heimat- und Geschichtsvereins Rödelheim vorgestellt und sieht folgendes vor:

Das bewegliche Rödelheimer Wehr bleibt bestehen. Ein Umbau, etwa in ein festes Wehr mit einer breiten, langgezogenen Rampe, ist wegen der räumlichen Verhältnisse (angrenzende historische Parkanlage, Petri-Haus) nicht möglich. Da also das bestehende Rödelheimer Wehr nicht für den Fischwechsel tauglich gemacht werden kann, soll der Mühlgraben so umgebaut werden, dass er es als "Umleitungsgerinne“ den Tieren ermöglicht, vom Unter- in das Oberwasser des Wehres zu wandern und umgekehrt. Dazu im Einzelnen:

Der Mühlgraben zweigt oberhalb des Wehres von der Nidda ab und mündet nach einer Lauflänge von etwa 600 m am westlichen Ende des Solmsparks wieder in sie ein. Unterhalb der Straßenbrücke "Auf der Insel“ befindet sich auf der Sohle des Mühlgrabens ein etwa 1,6 m hoher Absturz, der von Fischen nicht passiert werden kann. Es handelt sich um ein Überbleibsel der alten Mühle, die1966 abgerissen wurde, nachdem sie im Zweiten Weltkrieg stark zerstört worden war. Dieser Absturz wird zu einer 40 m langen Sohlrampe aus Natursteinen umgebaut ("raue Rampe“). Die geringe Neigung der Rampe und deren stetige Durchströmung mit fast ganzjährig 2,7 m3/s ermöglicht es den Fischen, die Höhendifferenz zwischen Unter- und Oberwasser der Rampe zu überwinden.

Auf der in Fließrichtung gesehen linken Seite des Mühlgrabens wird die hohe Ufermauer auf einer Strecke von etwa 20 m abgerissen. Hier entsteht eine 1:2,5 geneigte, natürlich bewachsene Uferböschung.

Um zu verhindern, dass die Fische weiterhin im Hauptgewässer aufwärts schwimmen und dann auf das unüberwindbare Hindernis Rödelheimer Wehr stoßen, muss ihnen mit einer "Lockströmung“ quasi der Weg in den Mühlgraben gewiesen werden. Die Lockströmung wird durch eine Einengung des Mühlgrabens an dessen Auslauf in die Nidda erzeugt: Eine Doppelbuhne schränkt das Abflussprofil an der Mühlgrabenmündung auf eine Breite von etwa 1,5 m ein.

Auswirkungen auf die Hochwassersicherheit und die Grundwasserstände hat der Umbau nicht: Da das bewegliche Rödelheimer Wehr erhalten bleibt, ändern sich die Wasserspiegellagen der Nidda und des Mühlgrabens oberhalb des Wehres beziehungsweise des zu einer Rampe umgebauten Mühlenabsturzes nicht. Unterhalb des Wehres und des Mühlenabsturzes wird der Wasserstand in beiden Gewässern nach wie vor durch das flussabwärts liegende Sossenheimer Stauwehr bestimmt. Auch hier gibt es also keine Veränderung. Fazit: Die bestehende Hochwassersicherheit bleibt voll erhalten. Da sich die grundwasserprägenden Wasserspiegellagen der Nidda und des Mühlgrabens nicht ändern, bleibt auch die Grundwassersituation stabil.

Die Baumaßnahme soll im Winterhalbjahr 2009/2010 durchgeführt werden.

D Kosten

  1. Investitionsbedarf:

Baukosten € 95.200 (brutto)

Das Projekt wird vollständig aus den Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe der Unteren Naturschutzbehörde finanziert (Bewilligungsbescheid vom 17.02.2006, Aktenzeichen 79.22-32-EM-U120b-Küs).

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

2009: € 47.600

2010: € 47.600

  1. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

keine

  1. Jahresfolgekosten:

a) Personalkosten: keine

b) Sachkosten: keine

c) rechnerische jährliche Kapitalkosten: 14.042,00 € (10% Abschreibung = 9.520,00 € und 4,75% kalkulatorische Zinsen = 4.522,00 €). Die kalkulatorischen Kosten werden durch die Auflösung eines passivierten Ertragszuschusses aufgehoben.

Anlage 1 (ca. 208 KB) Anlage 2 (ca. 250 KB) Anlage 3 (ca. 241 KB) Anlage 4 (ca. 200 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. April 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.06.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 31 · 19.05.2009
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 7
Sitzung 33 · 25.05.2009
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 28.05.2009
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 04.06.2009
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL

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