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Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 16, Flurstück 141/1

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 84

Betreff: Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 16, Flurstück 141/1

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Herr Klaus Kaiser Mainzer Landstraße 567 65933 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 16, Flurstück 141/1 hält 51 m2 Kaufpreis: 22.440,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Nachzahlungsverpflichtung bis zu 15 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags bei höherwertiger Nutzung als für Reihenhäuser, insbesondere zum Geschosswohnungsbau, sowie im Falle eines Weiterverkaufs zu einem höheren als dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 390,00 EUR/m2 auf Grundlage einer gewerblichen Nutzung. Die kommunale Wertermittlung 74/2014 geht bei einer Nutzung als Wohnbaufläche von einem Bodenwert von 440,00 EUR/m2 aus. Begründung: Nach der vorläufigen Planung des Käufers beabsichtigt dieser auf seinen Grundstücken Flur 16, Nrn. 141/2 und 141/3 eine Reihenhausbebauung zu realisieren. Die Planung sieht zur Mainzer Landstraße hin eine Doppelhausbebauung vor. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist das im Eigentum der Stadt stehende Flurstück 141/1 erforderlich. Dieses dient zur Arrondierung des Baugrundstücks. Die Veräußerung erfolgt zum Bodenrichtwert für Wohnbaugrundstücke. In einem zweiten Schritt ist vorgesehen, das Grundstück 143/6 im Rahmen eines vereinfachten Umlegungsverfahrens mit dem Grundstück 141/3 zu tauschen. Der vereinfachten Umlegung wird der mit Stellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle Nr. 12/2015 vom 04.03.2015 für die geplante Bebauung festgelegte Bodenwert von 440,00 €/m2 zugrunde gelegt. Geringfügig mögliche Mehr- oder Minderzuteilungen werden entsprechend ausgeglichen. Durch die vereinfachte Umlegung erhält die Stadt ein zusammenhängendes und gut nutzbares Grundstück an der Akazienstraße und kann durch eine Wohnbebauung an dieser Stelle den Grundstein für eine nachhaltige Aufwertung des Standorts schaffen. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 16, Flurstück 141/1 Maßstab 1:2000 Gemarkung Griesheim Flur 16, Flurstück 141/1Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Mai 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.07.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 42 · 30.06.2015
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 14.07.2015
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömerREPStv. Krebs
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP und Stv. Krebs (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 16.07.2015
TO II, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömerREPStv. Krebs
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (= Annahme)

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