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Unterliederbach .Engelsruhe. - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bundesländer-Programm .Soziale Stadt. Sicherstellung der städtischen Komplementärfinanzierung

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.04.2002, M 80

Betreff:

Unterliederbach "Engelsruhe" - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf nach dem Bundesländer-Programm "Soziale Stadt" Sicherstellung der städtischen Komplementärfinanzierung

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.1998, § 3331 (M 180)

  1. Die Siedlung Unterliederbach .Engelsruhe' soll als Projektgebiet des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" fortgeführt werden.
  2. Zur Sicherstellung der Projektfortführung übernimmt die Stadt Frankfurt am Main die kommunale Komplementärfinanzierung. Die Übernahme durch die Wohnungswirtschaft (Nassauische Heimstätte, Wohnheim GmbH, AG Hellerhof) wird aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt.
  3. Die städtischen Komplementärmittel werden für das Jahr 2002 - 2009 aus der Rücklage "Sozialbindung" bereitgestellt.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Siedlung .Engelsruhe' in Unterliederbach-Ost ist seit Dezember 1999 Projektgebiet des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt" (vgl. Bescheid des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 19.12.1999). Vorausgegangen waren die Aufnahme des Gebietes ins Landesprogramm Einfache Stadterneuerung, Programmteil "integrative Stadterneuerung", im März 1999 und das EU-Pilotprojekt "Drittes System und Beschäftigung" von Mitte März 1998 bis Ende 1999 in Trägerschaft des Caritasverbandes Frankfurt. Die Abgrenzung des Projektgebietes erfolgte durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.01.1998, § 3331 (M 180).

Mit der Projektfortführung ist das Ziel verbunden, das Gebiet Unterliederbach .Engelsruhe' städtebaulich zu erneuern, sozial zu stabilisieren, die lokale Identität zu fördern und den Stadtteil für eine lokale Wirtschaft zu öffnen.

Das Ziel soll erreicht werden durch das laufende, integrierte Erneuerungsverfahren, bei dem städtebauliche Maßnahmen um nachhaltig wirkende, soziale und beschäftigungswirksame Komponenten erweitert werden. Dies geschieht unter enger Bündelung der verschiedenen Fachressourcen und Finanzmittel und unter Einbindung und Mitwirkung der Bewohnerschaft vor Ort.

Der Entwicklungsprozess in der Siedlung Engelsruhe wurde von Anfang an intensiv unterstützt von den freien Trägern - insb. LAG (Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V.), den sozialen Trägern ( insb. Caritasverband Frankfurt), dem Land Hessen und den vor Ort vertretenen Wohnungsbaugesellschaften (insb. Nassauische Heimstätte mit dem größten Eigentumsanteil im Gebiet). Diese Unterstützung mündete in der Absichtserklärung der Wohnungsbaugesellschaften Nassauische Heimstätte, Hellerhof AG und Wohnheim GmbH, die städtische Komplementärfinanzierung zu übernehmen und vertraglich abzusichern. Das Land Hessen signalisierte zu diesem Vorgehen seine Zustimmung, allerdings mit dem Hinweis, dass die für Frankfurt Unterliederbach gefundene Regelung eine Ausnahmeregelung sei, die nicht auf andere Gebiete übertragbar sei. Dem Grundsatz nach ist die Förderfähigkeit eines Projektgebiets abhängig von der Bereitstellung des städtischen Komplementärmittelanteils durch Kommunalmittel, die durch Gemeindebeschluss abgesichert und im städtischen Haushalt bereitgestellt werden müssen.

Eine rechtliche Prüfung der zur Unterschrift vorgelegten Verträge zur "Übernahme der städtischen Komplementärmittel im Erneuerungsgebiet Unterliederbach .Engelsruhe' durch die Wohnungswirtschaft" (Verfasser: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der NH) kommt im November 2001 zu dem Ergebnis, dass die geplante "Übernahme der anteiligen Kosten durch die Nassauische Heimstätte zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die Stadt Frankfurt führe". Im weiteren Verlauf führe dies dazu, "dass der Gesellschafter, dem ungerechtfertigt finanzielle Vorteile zugeflossen sind, Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sei. Diese Ansprüche ergeben sich aus der Benachteiligung der Mitgesellschafter". Vor diesem Hintergrund kann die Übernahme der städtischen Komplementärmittel nicht wie vorgesehen durch die Wohnungswirtschaft aufrechterhalten werden.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Siehe Beschlusspunkte 1.- 3.

D. Kosten

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Kosten anteilig mit einem Drittel. Die Bundesmittel sind durch Landes- und kommunale Mittel zu ergänzen. Die Verwaltungsvorschrift zur Städtebauförderung geht davon aus, dass die Komplementärfinanzierung der Länder und Gemeinden aus Mitteln der öffentlichen Haushalte erfolgt.

Die Gesamtdauer des Verfahrens beträgt 10 Jahre, die verbleibende Restlaufzeit für das Verfahren in Unterliederbach .Engelsruhe' umfaßt 8 Jahre von 2002 bis 2009.

Aufgrund des Prüfergebnisses der Nassauischen Heimstätte vom November 2001 sind im Haushalt für das Jahr 2002 bisher keine Finanzmittel für die Maßnahme Unterliederbach .Engelsruhe' eingestellt. Um eine Projektfortführung sicherzustellen, bedarf es einer Bereitstellung der notwendigen Komplementärmittel aus der Rücklage "Sozialbindung". Dies ist haushaltsrechtlich möglich.

Der städtische Eigenanteil an der Fördermaßnahme ist grundsätzlich abhängig von der Höhe der bewilligten Mittel aus den jährlichen Programmanträgen.

Nach derzeitigem Stand sind für das Jahr 2002 Projekte- und Einzelmaßnahmen mit einem Fördervolumen von 1.802.815,20 Euro für eine Anmeldung vorgesehen. Dies entspricht einem städtischen Eigenanteil - derzeit 33.3% der förderfähigen Kosten - in Höhe von 600.337,50 Euro, der im Haushaltsjahr 2002 aus der Rücklage "Sozialbindung" bereitgestellt werden soll.

Die Komplementärfinanzierung für den Zeitraum 2003 - 2009 umfasst geschätzte Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.579.043,17 Euro (7.0 Mio DM). Dies entspricht einem städtischen Eigenanteil in Höhe von jährlich 170.260.20 Euro.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. April 2002 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 11 · 07.05.2002
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 80 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 11 · 13.05.2002
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSÖkoLinX-ARLE.l
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 16.05.2002
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 23.05.2002
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; BFF (= Enthaltung)

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