Eigenbetrieb Kita Frankfurt Wirtschaftsplan 2022 und die geplante Ausgleichsleistung
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zu beschließen, um die finanziellen Rahmenbedingungen für den Betrieb zu sichern. Der Jahresfehlbetrag von 149.156.000 € und die geplante Ausgleichsleistung von 157.836.000 € sind dabei zentrale Punkte. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Eigenbetriebs zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
1.) Es dient zur Kenntnis, dass Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan 2022 sowie die Ausgleichsleistung zu beschließen. 2.) Dem Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan von 149.156.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2022 von 165.168.000 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2022 von 12.484.000 € mit einer gegenüber § 1044 vom 09.12.2021 verringerten geplanten Ausgleichsleistung für 2022 von 157.836.000 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht wird zugestimmt. 3.) Es dient zur Kenntnis, dass der geplante Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs von 149.156.000 € die im Entwurf des Haushaltsplans 2022 in der Produktgruppe 20.02 enthaltene Veranschlagung zum Verlustausgleich von Kita Frankfurt in Höhe von 148.061.000 € um 1.095.000 € überschreitet. Zur Deckung kann ein Teilbetrag des im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gebildeten Budgetübertrages in Anspruch genommen werden. 4.) Es dient zur Kenntnis, dass trotz aller Einsparmaßnahmen der Bedarf für den Betrieb Kita Frankfurt im Wirtschaftsplan über den Veranschlagungen ab 2023 im städtischen Haushaltsplan (Entwurfsstatus 2022) liegen wird. Im Haushaltsplanverfahren 2023 findet auf der Grundlage der dann aktuellen Haushaltslage eine Neubewertung und Beordnung statt.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan 2022 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan mit fünfjährigem Finanzplan, dem Investitionsprogramm, der Stellenübersicht sowie der Ermittlung der zulässigen Ausgleichsleistung für das Jahr 2022.
Der am 26.10.2021 vorgelegte und von der Betriebskommission beschlossene Wirtschaftsplan 2022 musste aufgrund der städtischen Konsolidierungsvorgaben überarbeitet und angepasst werden.
Die Betriebskommission von Kita Frankfurt hat sich in der Sitzung am 05.04.2022 mit dem Wirtschaftsplan 2022 inkl. Stellenübersicht befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Wirtschaftsplan 2022 inkl. Stellenübersicht
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2022 von | 149.156.000 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2022 von | 165.168.000 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2022 von | 12.484.000 € |
| mit einer gegenüber § 1044 vom 09.12.2021 verringerten | |
| geplanten Ausgleichsleistung für 2022 von | 157.836.000 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
zu beschließen.
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 13.01.2014 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Mai 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt; AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)