Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verkauf des Eigentümerbaurechts Gemarkung Fechenheim, Flur 12, Flurstück 2184/105, Bodelschwinghstraße 30

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 31.03.2017, M 72

Betreff: Verkauf des Eigentümerbaurechts Gemarkung Fechenheim, Flur 12, Flurstück 2184/105, Bodelschwinghstraße 30

  1. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte Frau Sharzad und Herr Dr. Sascha Becker Gederner Straße 4, 60435 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück Gemarkung Fechenheim, Flur 12, Flurstück 2184/105, Bodelschwinghstraße 30 hält 609 m2 Die Fläche ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit Das Erbbaurecht läuft bis zum 31.12.2115. Erbbauzins 5.513,10 EUR p.a. Gebäudewertentschädigung 370.000,00 EUR Anpassung Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach Verbraucherpreisindex. Besondere Bedingungen Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 2016 bei 460,00 EUR/m2 liegt. Begründung: Das Erbbaurecht wurde vom 27.08.2016 bis 07.10.2016 zu einem Kaufpreis in Höhe von 400.000,00 EUR öffentlich in den Frankfurter Tageszeitungen sowie im Internet bei www.immowelt.de und www.immonet.de ausgeschrieben. Zum Stichtag lag dem Liegenschaftsamt nur ein Angebot in Höhe von 300.000,00 EUR vor. Dies wurde als zu niedrig eingestuft. Daher wurde das Erbbaurecht ein zweites Mal vom 28.10.2016 bis 09.12.2016 zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 330.000,00 EUR öffentlich im Internet bei www.immowelt.de und www.immonet.de ausgeschrieben. Zum Angebotsende lagen dem Liegenschaftsamt vier Angebote vor. Die Eheleute Sharzad und Dr. Sascha Becker besitzen kein weiteres Wohneigentum und werden das Haus mit ihrem kleinen Sohn beziehen. Sie haben zu ihrem Kaufangebot in Höhe von 370.000,00 EUR aktuelle Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise von Eigenkapital in Höhe von 180.000,00 EUR vorgelegt. Weiter gibt es eine Zusage der Frankfurter Sparkasse, über den Restbetrag einen Kredit zu gewähren. Die weiteren drei Angebote waren verfristet und haben nicht die formalen Bewerbungskriterien erfüllt. Sie wurden weder schriftlich per Post beim Liegenschaftsamt eingereicht, noch konnten die gebotenen Kaufpreise durch Finanzierungsnachweise belegt werden. Daher wurden diese Angebote nicht berücksichtigt. Da alle Ausschreibungskriterien erfüllt werden, ist die Vergabe an die Eheleute Becker vorgesehen. Hintergrundinformationen: Das Erbbaurecht Bodelschwinghstraße 30 ist derzeit ein Eigentümererbbaurecht der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt musste das Vorkaufsrecht ausüben, da bei dem Verkauf des Erbbaurechtes die Käufer nicht bereit waren, einen neuen Nachtragsvertrag zum Erbbauvertrag mit der Stadt abzuschließen und somit Erbbauzinsen anzuerkennen. Die Stadt trat so in den vorhandenen Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von 400.000,00 EUR für das Gebäude ein. Der zuletzt gezahlte Erbbauzins beläuft sich auf 506,51 EUR. Nach dem Verkauf des Erbbaurechts steht der Stadt ein aktueller Erbbauzins von 5.513,10 EUR p.a. zu. Durch den Verkauf an die Eheleute Becker zu einem Kaufpreis von 370.000,00 EUR hat die Stadt zunächst einen Verlust von 30.000,00 EUR. Durch den Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Erbbauvertrag und somit der Erhöhung des Erbbauzinses von 506,51 EUR auf 5.513,10 EUR p.a., die erst durch den Erwerb möglich wurde, wird sich der Verlust innerhalb von wenigen Jahren amortisieren. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 243.446,49 €. Anlage _Lageplaene (ca. 1,7 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 05.04.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. März 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.05.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 11 · 24.04.2017
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 72 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Ablehnung LINKE.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.05.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 04.05.2017
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung