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Jahresabschluss 2021 inklusive Finanzcontrollingbericht 2021

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Frankfurt am Main wird zur Kenntnis genommen und in der vorgelegten Fassung beschlossen. Dies dient der transparenten Darstellung der finanziellen Lage der Stadt und der ordnungsgemäßen Haushaltsführung.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient der Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2021 für die Stadtverwaltung wie folgt auf gestellt wurde: Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 17.749.848.127,31 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 52.983.560,80 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 17.598.424,27 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 35.385.136,53 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 309.662.705,66 €, aus Investitionstätigkeit von | -392.046.639,54 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 220.657.928,15 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquidi- tätskredite) von | -117.553.334,15 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushalts- | 20.720.660,12 € jahres von | 450.440.836,39 €.
  2. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit | 17.598.424,27 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" zugeführt. Der Stand der ordentlichen Rücklagen inklusive des Überschusses 2021 beträgt damit | 390.269.766,39 €. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außeror- dentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit | 35.385.136,53 € der "Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses" zugeführt. | Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit auf | -25.460.166,60 €.
  3. Mit dem Jahresabschluss werden den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 359,12 Mio. € (Vorjahr: 193,31 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Abweichend von den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden aus verfügbaren Personalmitteln der Budgetbereiche Veranschlagungen in Höhe von 18,94 Mio. € zur Abdeckung künftiger Belastungen zentral im ZF-Bereich (PG 32.06) vorgetragen. Weitere Budgetüberträge in Höhe von 225 T€ werden zentral im ZF-Bereich (PG 32.06) zweckgebunden für Belegschaftsveranstaltungen vorgesehen, um den kollegialen Zusammenhalt der Mitarbeitenden zu stärken. Dieses Budget wird 2022 anteilig der Bedienstetenzahl auf die Ämter verteilt, um Veranstaltungen wie beispielsweise Betriebsausflüge finanziell zu unterstützen. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge im Ergebnishaushalt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen zum 31.12.2021 liquide Mittel in Höhe von 450,44 Mio. € (Netto-Liquidität 301,44 Mio. €) zur Verfügung stehen.
  4. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 797,52 Mio. € gebildet (Vorjahr 692,72 Mio. €). Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus einer Inanspruchnahme der Budgetüberträge im investiven Bereich werden Kreditermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 997,64 Mio. € in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass der fortgeschriebene Planansatz für Personalaufwendungen in Höhe von 24,55 Mio. € aufgrund der erstmalig gebildeten Rückstellung für Lebensarbeitszeitkonten (LAK) überschritten wurde. Die Bildung der LAK-Rückstellung wird mit erforderlichen Mehraufwendungen 2021 in Höhe von 42,84 Mio. € mit dem Jahresabschluss genehmigt. Der Ausgleich der Mehrbelastungen infolge der Tarif- und Besoldungserhöhungen und der SARS-CoV-2-Pandemie in von Höhe von 5,86 Mio. € erfolgt über die Budgetbereichsgrenzen hinweg aus vorhandenen Personalmitteln der Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten und verteilt sich auf die Dezernate wie folgt: Dezernate | Mehraufwand infolge Tarif- und Besoldungserhöhung / SARS-CoV-2-Pandemie in € Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Reformen | 127.283,42 Dezernat V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und | EU-Angelegenheiten | 389.657,00 Dezernat VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal | 609.585,53 Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft | 360.157,00 Dezernat VIII - Soziales, Jugend, Familie und Senioren | 1.333.254,00 Dezernat IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz | 1.581.327,48 Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen | 529.444,00 Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | 932.962,76 Summe | 5.863.671,19 VI. Aus den nicht ausgeschöpften Veranschlagungen zur Durchführung des Kirchentages 2021 werden Mittel in Höhe von 1,00 Mio. € zweckgebunden für humanitäre Hilfen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zur Verfügung gestellt und zentral bei der Branddirektion (PG 12.01) übertragen. Die Mittel sind zweckgebunden und grundsätzlich über die Budget- bereichsgrenzen hinweg stadtweit einsetzbar.
  6. Der Budgetüberschreitung in Höhe von 697 T€ im gezielt budgetierten Bereich, BGM 25, des Produktbereiches 12 "Brandschutz und Rettungsdienst", Dezernat IX "Ordnung, Sicherheit und Brandschutz", wird im Rahmen des Jahresabschlusses zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Budgets des Dezernates "Ordnung, Sicherheit und Brandschutz" durch Minderaufwendungen sowie Mehrerträgen beim BGM 10 (vollbudgetierter Bereich), Minderaufwendungen beim BGM 20 (Bauunterhalt; gezielt budgetiert) sowie BGM 22 (Zuwendungen und Zuschüsse; gezielt budgetiert).
  7. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 26.431.000,00 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu Lasten der Gesamtdeckung und anderer Deckungsvorschläge innerhalb der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen, tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 7.032.000,00 € zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen: Dezernat | Mittelverwendung | Grundlage | Genehmigter Betrag in € | In Anspruch genommener Betrag in € XII - Mobilität und | Ausgleich Fehlbetrag | § 1339 vom 24.02.2022 | 7.032.000,00 | 7.032.000,00 Gesundheit | Zuschuss traffiQ | (M 5 / 2022) | | Zwischensumme I | 7.032.000,00 | 7.032.000,00 Unterjährig wurden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen und Mindererträge innerhalb des Budgets in Höhe von 19.399.000,00 € zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen. Dezernat | Mittelverwendung | Grundlage | Genehmigter Betrag in € | In Anspruch genommener Betrag in € VII - Kultur und | Finanzierung der SARS- | § 1512 vom 31.03.2022 | 8.225.000,00 | 2.552.292,83 Wissenschaft | CoV-2-bedingten Ertrags- | (M 25 / 2022) | | | ausfälle und Mehraufwen- | | | | dungen Museen/ Zoo so- | | | | wie nicht umgesetzte Kon- | | | | solidierung | | | VII - Kultur und Wis- | Personalaufwendungen | § 1512 vom 31.03.2022 | 700.000,00 | 394.457,12 senschaft | | (M 25 / 2022) | | XII - Mobilität und | Mindererträge Gebühren | § 1339 vom 24.02.2022 | 10.474.000,00 | 9.141.125,60 Gesundheit | Parkscheinautomaten und | (M 5 / 2022) | | | Bußgelder Verkehrsüber- | | | | wachung sowie Mehrauf- | | | | wendungen Bewirtschaf- | | | | tung Parkscheinauto- | | | | maten und nicht umge- | | | | setzte Konsolidierung | | | Zwischensumme II | 19.399.000,00 | 12.087.875,55 Nachrichtlich: Gemäß Ziffer X dieser Vorlage ergeben sich zudem folgende Mehraufwendungen bzw. Mindererträge, die innerhalb des Budgets gedeckt werden können: Dezernat | Mittelverwendung | Grundlage | Genehmigter Betrag in € | In Anspruch genommener Betrag in € IX - Ordnung, Sicher- heit und Brandschutz | Mehraufwendungen Miete und Mietneben- kosten | Ziffer X der Vorlage | 697.000,00 | 696.500,48 Zwischensumme III | 697.000,00 | 696.500,48 Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehrausgaben und -auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 4.927.502,00 € mit Deckung innerhalb des Budgetbereichs zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen wurden: Dezernat | Mittelverwendung | Grundlage | Genehmigter Betrag in € | In Anspruch genommener Betrag in € XI - Bildung, Immobili- | 3. BA Oberstufe Gym- | § 690 vom 23.09.2021 | 4.767.502,00 | 3.591.348,96 en und Neues Bauen | nasium Nord (Westhau- | (M 141 / 2021) | | | sen) | | | XII - Mobilität und Ge- | Bewegliches Vermögen | § 1339 vom 24.02.2022 | 160.000,00 | 0,00 sundheit | | (M 5 / 2022) | | Zwischensumme IV | 4.927.502,00 | 3.591.348,96 Summe I - IV | 32.055.502,00 | 23.407.724,99 IX. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2021 (§ 28 GemHVO) darstellt. Der Magistrat wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.
  8. Der Jahresabschluss 2021 wird für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe | 893.390.857,49 €. von | 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 36.857.942,32 €, aus Investitionstätigkeit von | -37.320.643,25 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liqui- ditätskredite) von | 19.597,28 € und mit einem Zahlungsfehlbetrag von | -443.103,65 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haus- haltsjahres von | 12.474.043,57 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe | 54.248.431,78 €. von | -136.359,95 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 1.952.896,53 €, aus Investitionstätigkeit von | -1.733.677,29 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 € aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liqui- ditätskredite) von | 0,00 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von | 219.219,24 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haus- haltsjahres von | 305.626,70 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss der ZVK gemäß den einschlägigen Bestimmungen der HGO, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt wurde. Ferner dient zur Kenntnis, dass der konsolidierte Abschluss der ZVK für beide Abrechnungs- verbände im Lage- und Rechenschaftsbericht Kapitel 9 abgebildet ist. Beschlussziffer III. gilt sinngemäß für den Jahresabschluss der Abrechnungsverbände Pflichtversicherung ZVK sowie freiwillige Versicherung ZVK.

Begründung

Der Jahresabschluss 2021 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.

Im Einzelnen ist hervorzuheben: Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträgein €
und Aufwendungen von-97.261.625,22
ein Ergebnis von gegenüber.17.598.424,27
Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von155.815.000,00
ein Ergebnis von309.662.705,66
und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätig- keit von- 692.359.000,00
ein Ergebnis von- 392.046.639,54
und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstä- tigkeit von562.000.000,00
ein Ergebnis von gegenüber.220.657.929,15

In der Vermögensrechnung ist eine weitere Zunahme der Bilanzsumme um 278,90 Mio. € auf 17,77 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 159,15 Mio. € auf 13,98 Mrd. €. Das Finanzanlagevermögen steigt ebenfalls um 80,33 Mio. € auf 2,26 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel erhöht sich von 429,72 Mio. € um 20,72 Mio. € auf 450,44 Mio. €.

Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +43,07 Mio. €) um 90,59 Mio. € auf 1,83 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten steigen ebenfalls auf 3,37 Mrd. € (+130,82 Mio. €). Mit 2,31 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten.

Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2021 auf 8,05 Mrd. €.

Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.

Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2021 wurde mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die globalen Spannungen aufgrund des seit 24.02.2022 bestehenden kriegerischen Ukraine-Konflikts und die daraus nicht einzuschätzenden Folgen schaffen ein deutlich verändertes globales, vor allem aber europäisches Umfeld, mit umfassenden politischen und wirtschaftlichen Folgen. Insbesondere die weiteren ökonomischen Entwicklungen können die Risikolage nach dem Berichtsstichtag deutlich beeinflussen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 09.06.2022
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Enthaltung)

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