Jahresabschluss 2021: Coronafolgen, Budgetüberschreitungen bei voll budgetierten Erträgen und Aufwendungen, Zuwendungen und Zuschüssen, beim beweglichen…
Vollständigen Titel anzeigen
Jahresabschluss 2021: Coronafolgen, Budgetüberschreitungen bei voll budgetierten Erträgen und Aufwendungen, Zuwendungen und Zuschüssen, beim beweglichen Vermögen sowie im traffiQ Treuhandbereich
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Budgetüberschreitungen im Dezernat XII zur Kenntnis zu nehmen und die Deckung des Defizits von 17.666 T€ zu genehmigen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Mehrausgaben zu bewältigen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat XII Mindererträge und Mehraufwendungen zu einem Defizit i. H. v. 17.666 T€ führen werden, welches mit den im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellten Mitteln im Rahmen der Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) nicht bzw. nicht vollständig gedeckt werden kann.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass dieses Defizit maßgeblich aufgrund der nachfolgend genannten Positionen entstehen wird: a) Mindererträge in Höhe von 2.200 T€ bei den sonstigen Benutzungsgebühren aus Parkscheinautomaten (PG 16.03) b) Mindererträge in Höhe von 1.249 T€ bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten aus Bußgeldern aus der Verkehrsüberwachung (PG 11.05) c) Mehraufwendungen in Höhe von 8.209 T€ aufgrund der nicht umgesetzten Konsolidierung zur erweiterten Fortschreibung 2021 (PG 16.03) d) Mehraufwendungen in Höhe von 920 T€ bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten (PG 16.03) e) Mehraufwendungen in Höhe von 9.415 T€ für den Zuschuss an die traffiQ (PG 16.10) f) Überschreitung beim beweglichen Vermögen in Höhe von 160 T€ (PG 19.01)
- Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass Mittel in Höhe von 997 T€ zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 5877 vom 04.06.2020 (M 66/2020) zur Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung (PG 11.05) zweckgebunden nach 2022 übertragen werden.
- Den obenstehenden Budgetüberschreitungen (Ziff. I) bei den Aufwendungen und Erträgen, nach Deckung innerhalb des Dezernatsbudgets, in Höhe von bis zu 17.666 T€ wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt die noch fehlende Deckung von Mindererträgen/Mehraufwendungen in Höhe von 10.634 T€ im Zuge des Jahresabschlusses 2021 aus den im BGM 25 vorliegenden Mehrerträgen beziehungsweise Minderaufwendungen des Dezernates XII herbeizuführen. Das Defizit in der PG 16.10 (traffiQ Treuhandbereich) in Höhe von 7.032 T€ erhöht das gesamtstädtische Defizit entsprechend.
Begründung
Das Dezernat XII bewirtschaftet seit dem 09.09.2021 ein Budget, das zuvor von zwei verschiedenen Dezernenten verantwortet wurden.
Dem Dezernat für Mobilität und Gesundheit (XII) sind folgende Produktbudgets zugeordnet:
| PG | Gesundheit | PG | Verkehr | |
| 19.01. | Infektiologie und Hygiene | 11.05. | Verkehrssteuerung und Überwachung | |
| 19.02. | Medizinische | |||
| Dienste | 16.01. | Erschließung | ||
| 19.03. | Kinder- und | |||
| Jugendmedizin | 16.02. | Verwendung Stellplatzablöse | ||
| 19.04. | Psychiatrie | 16.03. | Verkehrsanlagen | |
| 19.05. | Drogen-, Sucht- | |||
| und Präventions- themen | 16.06. | Verkehrseinrichtungen | ||
| 19.06. | Krankenhaus | |||
| Höchst | 16.09. | traffiQ (Operativer Bereich) | ||
| 16.10. | traffiQ (Treuhandbereich) | |||
| 16.11. | Förderung ÖPNV | |||
| 16.12. | Verkehrsplanung | |||
| 22.06. | Oberirdische Gewässer |
Im Folgenden sollen die Sachverhalte in der Reihenfolge der Beschlussziffern erläutert werden:
Ziffer II: Budgetüberschreitung
a-e) Überschreitungen im Verkehrsbereich
Der Mehraufwand im Budget für voll budgetierte Erträge und Aufwendungen geht im Grunde auf die Konsolidierungsvorgabe 2021, Mindererträge für Bußgelder, Mindererträge bei den Sonstigen Benutzungsgebühren aus Parkscheinautomaten und auf erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten zurück. Hinzu kommt der konsolidierungsbedingte Fehlbetrag für die Zuschüsse an traffiQ.
PG 16.03 Mindererträge bei den Sonstigen Benutzungsgebühren
Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Amt für Straßenbau und Erschließung und Parkhaus-Betriebsgesellschaft (PBG) ist eine am 12.06.2006 geschlossene Vereinbarung. Die Stadt Frankfurt am Main - Amt für Straßenbau und Erschließung - zahlt an die PBG für die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten (PA) halbjährlich einen im Vertrag festgelegten Betreuungsaufwand. Im Gegenzug erhält das Amt für Straßenbau und Erschließung in voller Höhe alle Gebühren, die aus dem Betrieb der PA entstehen.
Der Ansatz liegt für die Jahre 2007 bis 2012 konstant bei 2.632 T€ und wurde in einem ersten Schritt im Jahr 2013 auf 4.300 T€ (§ 2951 vom 21.02.2013) sowie in einem zweiten Schritt zum Haushalt 2014 auf 6.550 T€ (§ 4034 vom 12.02.2013) angehoben. Diese Erhöhung resultierte aus einer Veränderung der Gebühren-Zeit-Intervalle mit dem Ziel, die Ertragslage zu verbessern. Das gewünschte Ergebnis trat jedoch nicht ein. Die Erhöhung des Ansatzes im Jahr 2014 schlägt sich seit diesem Zeitpunkt in Form von Mindererträgen nieder, so auch im Jahr 2021.
Zum Haushalt 2017 wurde der Ansatz der Erträge der PA um 500 T€ gesenkt. Eine Kompensation erfolgte zum damaligen Haushalt über die Erhöhung des Ansatzes bei den Sondernutzungsgebühren in gleicher Höhe (500T€). Dennoch entstanden in den Haushaltsjahren 2017 - 2020 Fehlbeträge in erheblicher Höhe, die jeweils aus dem vollbudgetierten Budget des ASE zu decken waren und damit die Handlungsspielräume für die originäre Aufgabenerfüllung stetig verengt bzw. reduziert haben. Dies wurde durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch verstärkt und auch die geforderten Konsolidierungen bringen das Budget nun an seine Grenzen. Im Haushaltsjahr 2021 ist daher eine solche Deckung aus dem vollbudgetierten Bereich nicht mehr zu bewältigen.
Seit 2014 sind Mindererträge zu verzeichnen. Im Jahr 2020 beliefen sie sich auf 2.234 T€, im Jahr 2021 wird mit Mindererträgen in Höhe von 2.400 T€ gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass ein solcher Fehlbetrag in den Folgejahren nicht mehr entsteht, da durch die Beschlussfassung zur letzten Mehrkostenvorlage der Ansatz angepasst wurde.
PG 11.05 Mindererträge für Bußgelder
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5438 (M 49/2020), wurde das Ertrags-Soll für Bußgelder aus der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten für das Jahr 2020 auf 10.950 T€ und für das Jahr 2021 auf 11.950 T€ reduziert. Die im Juli 2020 festgestellte Teilnichtigkeit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften führte bereits im Jahr 2020 zur Unterschreitung des Einnahmesoll um 1.056 T€. Für 2021 zeichnet sich ab, dass das Einnahmesoll um 1.249 T€ unterschritten werden wird. Die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung ist nunmehr am 09.11.2021 in Kraft getreten.
PG 16.03 Konsolidierungsvorgabe
Mit der Fortschreibung zum Haushalt 2020/2021 erfolgte eine Konsolidierungsvorgabe bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Umfang von 8.209 T€, die im Budget für voll budgetierte Erträge/Aufwendungen berücksichtigt, aber nicht umgesetzt wurde.
PG 16.03 Aufwendungen für die Aufstellung und Unterhaltung neuer Parkscheinautomaten
Die Mehraufwendungen in Höhe von 920 T€ im Bereich der Parkscheinautomaten resultieren aus der Aufstellung von neuen Parkscheinautomaten, die zur Umstellung der bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das neue monetär bewirtschaftete Bewohnerparken benötigt werden. Im Jahr 2021 erfolgte bisher die Aufstellung von 223 neuen PA. Weitere 63 PA sind derzeit in Planung und werden bis zum Jahresende ebenfalls aufgestellt sein. Gemäß der oben genannten Vereinbarung zahlt die Stadt Frankfurt am Main pro neu aufgestelltem PA einen Betrag in Höhe von 1.780 € zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer für die kommenden 10 Jahre. Die Steigerung der Bewirtschaftungskosten ist die Folge. Für die Jahre 2022 bis 2024 ist die Ausstattung weiterer Bewohnerparkgebiete vorgesehen, sodass im genannten Zeitraum pro Jahr rund 300 neue PA aufgestellt werden.
Dem erhöht anfallenden Betreuungsaufwand für die PA wurde durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 ebenfalls entgegengewirkt. Der Ansatz der Aufwendungen für die Errichtung und Unterhaltung von Parkscheinautomaten wurde zunächst für den Zeitraum 2022 bis 2024 auf 1.000 T€ aufgestockt. Darüber hinaus kann mit der Aufstellung neuer PA davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich auch Mehrerträge erzielt werden.
Die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandslage ist trotz Anpassung der Ansätze ab dem Jahr 2022 im Blick zu behalten, um die Ansätze der Erträge und Aufwendungen an den jeweiligen aktuellen Stand anzupassen.
PG 16.10 Mehraufwendungen für Zuschüsse an Gesellschaften
In der Produktgruppe traffiQ Treuhandbereich wird die Finanzierung der Busse sowie die Organisation des Öffentlichen Personenverkehrs gesichert. Das Budget wurde durch Konsolidierungsvorgabe um 21.903 T€ gekürzt, ohne dass der Leistungsumfang durch parallele Beschlüsse reduziert wurde. Zum Jahresabschluss wird mit Mehraufwendungen im Treuhandbereich von 9.415 T€ gerechnet, die mit Mehrerträge in Höhe von 2.383 T€ im Operativen Bereich zu verrechnen sind, sodass sich ein Fehlbetrag von 7.032 T€ ergibt.
f) Überschreitung im Gesundheitsbereich
Bereits seit Anfang 2020 ist das Gesundheitsamt hauptsächlich mit der Bewältigung der Pandemie beschäftigt. Die Kernaufgaben und der "normale Betrieb" sind im Zuge der Pandemie eingestellt oder reduziert und alle Kapazitäten zur Pandemiebekämpfung eingesetzt.
Um das zur Bewältigung der Pandemie zusätzlich eingesetzte Personal arbeitsfähig zu machen, war es nötig, die IT-Infrastruktur auszubauen sowie rund 100 zusätzliche Arbeitsplätze mit Rechnern und Bildschirmen auszustatten. Daneben führte die unfallbedingte Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges zur medizinischen Gefahrenabwehr zu ungeplanten Mehrausgaben, die innerhalb des vorhandenen Budgets für bewegliches Vermögen nicht mehr finanziert werden konnten. Insgesamt sind Mehrausgaben von 160 T€ zu verzeichnen.
Ziffer III: Zweckgebundener Budgetübertrag
Zweckgebunden zu übertragen sind noch verbliebene Mittel im Budget für Erträge und Aufwendungen mit spezifischem Budgetvermerk der Produktgruppe Verkehrssteuerung und Überwachung (PG 11.05) für das Sofortprogramm Saubere Luft in Höhe von 977 T€. Aufgrund des Stadtverordnetenbeschlusses vom 04.06.2020, § 5877 (M 66/2020), erfolgte die Genehmigung des Masterplans und der Maßnahme UVM-7 sowie Mittelfreigabe von insgesamt 2.500 T€ zur Kofinanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung.
Ziffer V: Deckung der Budgetüberschreitungen
Die Deckung des Fehlbetrages im Bereich Verkehr bei den voll budgetierten Erträgen und Aufwendungen sowie den Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 10.634 T€ wird vollständig aus den noch verfügbaren Mitteln im Budget für Erträge und Aufwendungen mit spezifischem Budgetvermerk (BGM 25) erbracht. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die wiederholte Deckung des Fehlbetrages aus diesem Budget Auswirkungen auf die Unterhaltung von Straßen und Brücken haben wird. Letztlich handelt es sich um eine unechte Deckung da die Unterhaltungsmaßnahmen nur aufgeschoben sind bzw. zu späteren Belastungen im Investitionsprogramm führen.
Der Ausgleich des Fehlbetrags bei den Zuschüssen an traffiQ in Höhe von 7.032 T€ erfolgt nicht. Einerseits würden sonst die Mittel für die Unterhaltung von Straßen und Brücken noch stärker angegriffen andererseits besteht kurzfristig keine finanzwirksame Möglichkeit die Leistungen zu senken. Im Entwurf zum Haushalt 2022 werden Mittel in Höhe des Wirtschaftsplans der traffiQ eingestellt werden, sodass das Problem in den Folgejahren nicht mehr auftreten wird, sofern keine neuerlichen Konsolidierungsvorgaben auch diesen Zuschuss betreffen.
Zur Deckung der Überschreitung im Bereich Gesundheit beim beweglichen Vermögen werden Mittel aus dem Budget für voll budgetierte Erträge und Aufwendungen (BGM 10) zur Verfügung gestellt.
A Zielsetzung
Die vollständige Deckung der Budgetüberschreitungen im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften ist nicht möglich. Es ist ein davon abweichender Vorschlag zur Deckung zu unterbreiten.
B Alternativen
Keine
C Lösung
Dem Beschlussantrag wird zugestimmt.
D Kosten
Auf Basis der Hochrechnungen zum Jahresabschluss 2021 bleibt im Verkehrsbereich ein Betrag von 7.032 T€ ungedeckt, der Fehlbetrag erhöht das gesamtstädtische Defizit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Januar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie CDU und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Delegation), BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)