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Modernisierung von Sportanlagen - Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld inkl. Beleuchtungsanlage hier: Bau- und…

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Modernisierung von Sportanlagen - Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld inkl. Beleuchtungsanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Rebstock

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage Rebstock in ein Kunstrasenspielfeld mit einer neuen Beleuchtungsanlage. Dies soll die Nutzungsmöglichkeiten für den Sport erhöhen und eine ganzjährige Bespielbarkeit gewährleisten. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld auf der Sportanlage Rebstock wird entsprechend der vorliegenden Planung zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für den Umbau, mit einem Investitionsbedarf von insgesamt 1.844,500,00 €, werden bewilligt und freigegeben.
  2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit ist gegenwärtig nicht auszuschließen.
  3. Die Finanzierung von 1.844,500,00 € für die Maßnahme (Umwandlung des Naturrasens in ein Kunstrasenspielfeld incl. Beleuchtung) stellen investive Kosten dar. Die Kosten werden aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogrammes ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363) finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 92.225,00 € als auch mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe von insgesamt 13.833,75 € zu rechnen ist.
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt auf der Sportanlage Rebstock, das vorhandene Rasenspielfeld in einen Kunstrasenplatz umbauen zu lassen. Zusätzlich soll eine Beleuchtungsanlage errichtet werden. Die Sportanlage befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone

  1. Der Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist bereits bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Laut dem KMRD Hessen besteht Kampfmittelverdacht. Eine Kampfmittelsondierung wurde durchgeführt und die Verdachtspunkte werden im Rahmen der Erdarbeiten überprüft. Das vorhandene Naturrasenspielfeld mit den Abmessungen von brutto ca. 107 m x 69 m, soll in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden. Das neue Kunstrasenspielfeld wird geringfügig erweitert und erhält zukünftig eine internationale Abmessung für die Sportart Fußball von gesamt 113 m x 72 m und einem Linierungsmaß von 105 m x 68 m. Es ist vorgesehen, die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen (Oberflächenentwässerung und Drainage) komplett zu erneuern. Das anfallende Oberflächen- und Drainagewasser wird in einem vorhandenen Schacht DN 1.500 versickert. Die vorhandene abgängige Beregnungsanlage wird durch eine neue Anlage ersetzt. Die vorhandene Druckerhöhungsanlage ist intakt und wird weiter genutzt. Das Spielfeld erhält eine Beleuchtungsanlage, bestehend aus 6 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 18 m sowie jeweils 3 Flutern pro Mast mit LED-Leuchtmitteln 3000 K. Die Beleuchtungsstärke beträgt ca. 200 Lux (wettkampftauglich). Für die Errichtung der Anlage wurde eine baurechtliche Genehmigung beantragt. Als Ausgleichsmaßnahmen werden 10 heimische Laubbäume gepflanzt. Des Weiteren werden ca. 1 800 qm extensive Rasenflächen angelegt. Für die Durchführung der Baumaßnahme ist ein zeitlicher Rahmen von ca. 5 Monaten angesetzt. Angestrebt wird ein Baubeginn ab Anfang Juli 2024

B. Alternativen

Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad, im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vielfach längere Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.

C. Lösung

Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass ein entsprechender Neubau als Kunstrasenplatz erforderlich ist, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst rd. 1.844,500,00 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von rd. 1.844,500,00 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben: keine:

b) Sachkosten

wie z. Bsp. Kosten für

- Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege

- Verwaltungskosten

- Steuern, Abgaben und Versicherungen

- Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom

- Bedienung, Wartung und Inspektion

- Verkehrs- u. Grünflächen

- Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien

c) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung:

Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,5% auf 1.844,500,00 € / 2) werden mit insgesamt 13.833,75 € erwartet.

2. Abschreibung:

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.844,500,00 €) von 92.225,00 € erwartet

5. Jahreserträge:
Gebühren, Entgelte und dgl.keine
6. Leistungen Dritter:
Zuweisungen, Zuschüsse und dgl.keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine

8. Sonstiges:

Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 15 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 20 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 31 · 27.05.2024
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 53 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
2 GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
4 GrüneLinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE, Linke und BFF (= Enthaltung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 27 · 06.06.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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