Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 500.000 Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. A
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Vortrag des Magistrats vom 18.03.2011, M 51
Betreff: Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 500.000 Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. A Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.1999, § 3827 (M 26) Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main bei der Landesbank Hessen- Thüringen - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - ein zins- und kostenfreies Darlehen in Höhe von 500.000 Euro aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds Abt. A zu folgenden Bedingungen aufnimmt: Auszahlungskurs: 100% Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: seitens der Gläubigerin nur bei Vertragsverletzung kündbar; seitens der Stadt jederzeit ganz oder teilweise rückzahlbar; Teilrückzahlungen werden zur Verkürzung der Laufzeit verwandt. 2. Das Darlehen dient im Rahmen der Förderung von Altenpflegeeinrichtungen freier Träger zur Mitfinanzierung der Maßnahme: Ersatz-Neubau für das Alten- und Pflegeheim "Heinrich-Schleich-Haus" in Fechenheim (1. Bauabschnitt) Träger: Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. 3. Das Darlehen ist im Vermögenshaushalt in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu verrechnen.
Begründung: Das Hessische Sozialministerium hat im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und dem Hessischen Ministerium der Finanzen für die im Vortrag genannte Maßnahme, deren zuwendungsfähige Ausgaben 1.435.806,-- Euro betragen, eine Landeszuwendung in Höhe von 500.000,-- Euro bewilligt. Darüber hinaus hat die Landesbank Hessen-Thüringen - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - ein zins- und kostenfreies Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. A in Höhe von ebenfalls 500.000,-- Euro bewilligt. In Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.1999 § 3827, in dem der Aufnahme von unverzinslichen Darlehen zur Förderung von Altenpflegeeinrichtungen freier Träger grundsätzlich zugestimmt wurde, ist für jeden einzelnen aufzunehmenden Kredit eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. März 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.05.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte, FAG und REP; NPD (= Enthaltung)