Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 248.000 Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. A
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Vortrag des Magistrats vom 29.02.2016, M 50
Betreff: Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 248.000 Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. A Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.1999, § 3827 (M 26)
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main bei der Landesbank Hessen - Thüringen - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - ein zins- und kostenfreies Darlehen in Höhe von 248.000,-- Euro aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds Abt. A zu folgenden Bedingungen aufnimmt: Auszahlungskurs: 100% Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: seitens der Gläubigerin nur bei Vertragsverletzung kündbar; seitens der Stadt jederzeit ganz oder teilweise rückzahlbar; Teilrückzahlungen werden zur Verkürzung der Laufzeit verwandt.
- Das Darlehen dient im Rahmen der Förderung von Altenpflegeeinrichtungen freier Träger zur Mitfinanzierung der Maßnahme: Sanierung der Großküche im Altenzentrum St. Teresa, Frankfurt am Main Träger: Caritasverband Frankfurt e.V., Alte Mainzer Gasse 10, 60311 Frankfurt am Main
- Das Darlehen ist im Vermögenshaushalt in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu verrechnen. Begründung: Mit Bescheid vom 18.12.2015 hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und dem Hessischen Ministerium der Finanzen für die im Vortrag genannte Maßnahme, deren zuwendungsfähige Ausgaben 590.000,-- Euro betragen, eine Landeszuwendung in Höhe von 165.000,-- Euro bewilligt. Darüber hinaus stellt die Landesbank Hessen-Thüringen - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - ein zins- und kostenfreies Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. A in Höhe von 248.000,-- Euro für diese Maßnahme zur Verfügung. In Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.1999 § 3827, in dem der Aufnahme von unverzinslichen Darlehen zur Förderung von Altenpflegeeinrichtungen freier Träger grundsätzlich zugestimmt wurde, ist für jeden einzelnen aufzunehmenden Kredit eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. In Abweichung von der seit dem 01.01.2016 geltenden Gesetzeslage (§ 103 HGO), wonach Magistrat über die Aufnahme von Krediten und die Kreditbedingungen entscheidet, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft, wird aus Transparenzgründen diese Entscheidung weiterhin der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL