Genehmigung von Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise im Produktbereich 20 - Bildung
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Im Rahmen der Corona-Krise wurden Maßnahmen ergriffen, um gesellschaftliche und finanzielle Folgen und Auswirkungen für die Stadt Frankfurt am Main so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören folgende Maßnahmen: a. Ausfall Elternentgelte (Produktgruppen 20.01, 20.02 und 20.03) Die Elternentgelte im Bereich der Kindertageseinrichtungen des städtischen und der freien Träger, der Kindertagespflege sowie der Betreuung an Schulen wurden in den Monaten Januar bis Mai 2021 teilweise zu 50% bzw. 100% erlassen. Das Elternentgelt wurde unabhängig der Inanspruchnahme der Betreuung zu 50 % erlassen. Im Falle der Nichtnutzung des Betreuungsangebots, wurden die Elternentgelte zu 100 % erlassen. Im entsprechenden Umfang erfolgt ein Ausgleich an Träger bzw. Tagespflegefamilien und führen daher zu Mehraufwendungen im städtischen Haushalt - Für die Kindertageseinrichtungen freier Träger entstehen ggf. Mindererträge in Höhe von rund 4.802.000 € (davon WiJu-Mittel: 1.131.000 €) für die Elternentgelte sowie ca. 4.354.000 € für die Essensentgelte. - Dem Eigenbetrieb entfallen durch die Freistellung der Eltern von den Betreuungs- und Verpflegungsentgelten Umsatzerlöse in Höhe von ca. 3.762.000 €. Durch die verringerte Anzahl von Essen reduzierten sich die hierfür anfallenden Aufwendungen um rd. 709.000 €. - Für den Ausgleich Elternentgelte in der erweiterten schulischen Betreuung, der offenen Frankfurter Ganztagsschule und den ganztägig arbeitenden Schulen an diverse Träger werden Mehraufwendungen für die Monate Januar bis Mai 2021 in Höhe von maximal 1.965.000 € sowie ca. 530.000 € für die Essensentgelte entstehen. - Die Elternentgelte der Kindertagespflege wurden für die Monate Januar bis Mai 2021 teilweise ausgesetzt. Es werden Mindererträge in Höhe von rund 507.000 € entstehen. - Dem Ausfall der Elternentgelte der Kindertageseinrichtungen freier Träger stehen Landesmittel in Höhe von 5.156.923,09 € gegenüber - - Dem Ausfall der Elternentgelte der eigenen Kindertagesstätten stehen Landesmittel in Höhe von 2.284.274,66 € gegenüber. - Dem Ausfall der Elternentgelte der Kindertagespflege stehen Landesmittel in Höhe von rund 550.234,50 € gegenüber. b. Mehraufwand durch zusätzliche Personalkosten freier Träger (Produktgruppe 20.03) Zum Ausgleich von Vakanzen von Betreuungspersonal und Reinigungspersonal, die durch Beschäftigungsverbote entstanden sind, liegt ein Mehrbedarf i.H.v. 336.428,70 € vor. c. Beschaffung von LTE-Sticks, LTE-Routern und Datentarifen für Lehrkräfte an Frankfurter Schulen zum Betrieb/Einsatz von WLAN (Produktgruppen 20.01) Eine umfängliche Beschaffung von LTE-Sticks, LTE-Routern und dazugehörigen Datentarifen ist zwingend notwendig, um in Frankfurter Schulen den Wechsel- und Distanzunterricht zu gewährleisten. Die unvorhergesehenen Beschaffungen führen zu Mehraufwendungen im städtischen Haushalt - Für 520 LTE-Router Telekom Speedbox entstehen Mehraufwendungen in Höhe von rund 46.000 €. - Für 1.350 LTE-Sticks Telekom E3372h entstehen Mehraufwendungen in Höhe von rund 45.400 €. - Für 1.870 Datentarife der Telekom entstehen Mehraufwendungen in Höhe von monatlich rund 22.300 €, für 12 Monate maximal 267.600 €. d. Beschaffung von weiteren Notebooks für bedürftige Schülerinnen und Schüler (Produktgruppen 20.01) Zur Beschaffung von 1.500 Notebooks über den Annex I hinaus für bedürftige Schülerinnen und Schüler entstehen Mehraufwendungen Im Jahr 2021 - Gerätebeschaffung und Inbetriebnahme von 1.500 Notebooks | 897.051,75 € - Lizenzbeschaffung Endpointprotection, Clientmanagement etc. | 59.240,16 € - Supportleistungen externer Dienstleiter Summe: | 26.250,00 € 982.541,91 € Für die Jahre 2022 - 2026 | - Wartungskosten, Lizenzen, Endpointprotection, Clientmanagement | 26.730,00 € - Supportleistungen externer Dienstleiter Summe: | 105.000,00 € 131.730,00 € - Erforderlicher zusätzlicher Stellenbedarf Abteilung 40.2 (1x VZÄ TVöD EG 10) | 78.000,00 € Gesamtsumme: | 1.192.271,91 € e. Materialnetzwerk (Produktgruppe 20.01) Im Medienzentrum Frankfurt wird ein Materialnetzwerk für die Schulen aufgebaut mit Software, Tools und best practice Beispielen für die Konzeption und Umsetzung von digitalen oder hybriden Unterrichtseinheiten. Es entstehen voraussichtlich Mehraufwendungen im städtischen Haushalt in Höhe von 95.000 € im Jahr 2021 sowie 70.000 € ab Haushalt 2022ff. f. Sonderreinigung an Schulen (Produktgruppe 20.01) Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurde die Sonderreinigung an Schulen im Rahmen der Coronaprävention bis zu den Osterferien 2022 verlängert. Für die Verlängerung bis zum Jahresende 2021 werden zusätzlich ca. 1.080.000 € benötigt. Für das Jahr 2022 werden darüber hinaus voraussichtlich 560.000 € benötigt. g. Luftreinigungsgeräte für alle Grundschulen, 5. und 6. Klassen mit Förderstufen und Förderschulen (Produktgruppe 20.01) Für das Ziel, die Schulen auch in der weiterhin bestehenden Infektionslage in Betrieb und Präsenzunterricht zu halten, werden die Luftreinigungsgeräte beschafft. Es handelt sich um ca. 10.000 Stück, dafür werden zusätzlich 13.117.019,66 € benötigt. h. Ausstattung aller Schulen mit CO ² Ampeln (Produktgruppe 20.01) Für das Ziel, die Schulen auch in der weiterhin bestehenden Infektionslage in Betrieb und Präsenzunterricht zu halten, wird für jede Schule pro Zug (über sechs Züge ein Gerät zusätzlich) eine CO² Ampel beschafft. Es handelt sich um 1.060 Stück, dafür werden zusätzlich ca. 350.000 € benötigt. i. Frankfurt zaubert (Produktgruppe 20.01 + 20.03) Zur Abmilderung der coronabedingten Folgen für die Frankfurter Kinder wurde das Maßnamenpaket "Frankfurt zaubert" geschaffen, welches die folgenden Finanzbedarfe aufweist: - 2021: 250.000 € - 2022: 500.000 € - 2023: 250.000 € j. Landeszuwendung für Corona-Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Produktgruppe 20.03) Zur Inanspruchnahme der Landesförderung ist ein Eigenanteil von 50 % zu erbringen. Im Falle einer vollständigen Inanspruchnahme der Landesförderung für Corona-Testungen entstehen Mehraufwendungen in Höhe von maximal 1.944.612 €. k. Landeszuwendung für Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen (Produktgruppe 20.01 + 20.03) Zur Inanspruchnahme der Landesförderung ist ein Eigenanteil von 25 % zu erbringen. Im Falle einer vollständigen Inanspruchnahme der Landesförderung für Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas entstehen Mehraufwendungen in Höhe von maximal 2.278.842,75 €. l. Frankfurter Schullandheim Wegscheide (Produktgruppe 20.01) Voraussichtlich wird ein Fehlbetrag von maximal 100.000 € entstehen. Der städtische Zuschuss an das Schullandheim wird um den tatsächlichen Fehlbetrag, abzüglich aller durch Bund und Land erstatteten Beträge, erhöht.
- Die Deckung erfolgt innerhalb des Budgets des Dezernats für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Zur Finanzierung von nicht innerhalb der geltenden Budgetierungsregeln abdeckbaren finanziellen Auswirkungen dürfen zur Finanzierung - im Ergebnishaushalt auch verfügbare Mittel aus dem Budgetierungsmerkmal 22 - Zuwendungen und Zuschüsse - - im Teilfinanzhaushalt auch Mittel aus dem Investitionsprogramm herangezogen werden." Entsprechende Sollveränderungen sind hiermit zugelassen.
- Die durch die Beschaffung der zusätzlichen Notebooks (siehe 1. d. des Beschlusstextes) bzw. den Aufbau des Materialnetzwerks im Medienzentrum (siehe 1. e. des Beschlusstextes) ab 2022 entstehenden Folgekosten sowie die Aufwendungen für die Weiterführung des Maßnahmenpakets "Frankfurt zaubert" in 2022 und 2023 (siehe 1. i. des Beschlusstextes) werden durch veränderte Prioritätensetzungen innerhalb des verfügbaren Dezernatsbudgets sichergestellt.
Begründung
zu a) Ausfall Elternentgelt:
Aufgrund der 24. Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessens vom 08.01.2021, gemäß Artikel 2 gilt für Kindertagestätten weiterhin: Eltern sollen - wo immer möglich - ihre Kinder zu Hause betreuen. Die Einrichtungen werden jedoch nicht grundsätzlich geschlossen. In der Folge wurde diese Regelung bis 30.06.2021 verlängert.
Die Eltern nutzten das Leistungsangebot seit dem 11.01.2021 nur eingeschränkt. Zur Abmilderung der Härten für Eltern wurde das Elternentgelt für kommunal finanzierte Kindertageseinrichtungen sowie für die Kindertagespflege für die Monate Januar bis Mai 2021 zu 50% erlassen, unabhängig von der Inanspruchnahme der Betreuung im genannten Zeitraum. Eine 100%ige Aussetzung des Elternentgeltes wurde für alle laufenden Betreuungen umgesetzt, die im jeweiligen Monat gar nicht in Anspruch genommen wurden. Der Umgang mit den Einnahmeausfällen im Bereich des Essensentgelts erfolgte analog.
Die dargestellte Verfahrensweise wurde seitens Dezernat XI im Trägertreffen abgestimmt.
Analog der Elternentgelte in Kindertageseinrichtungen gibt es für die schulische Betreuung einen Ausgleich, d. h. 50 %ige Aussetzung des Elternentgeltes, unabhängig von der Inanspruchnahme der Betreuung im genannten Zeitraum sowie 100%ige Aussetzung des Elternentgeltes für alle laufenden Betreuungen, die im jeweiligen Monat gar nicht in Anspruch genommen wurden.
Die Ertragsausfälle bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger für die Betreuung wurde nach Trägerinformationen über die Betreuungsnutzung unter Berücksichtigung der in den Betreuungsverträgen festgelegten Betreuungsentgelten ermittelt. Die Transferaufwendungen des Dez. VIII verringern sich um die WiJu-Anteile in Höhe von rd. 1.131.000 €. Die Ertragsausfälle für Essensentgelte ermittelten die Träger anhand der abwesenden Kindern unter Berücksichtigung des im Betreuungsvertrags festgelegten Preises pro Essen.
Für die Ertragsausfälle bei den städtischen Kitas wurden die ursprünglich vollen Beiträge der Monate März und April 2021 als Vergleichswert herangezogen und den Sollstellungen nach Beitragsfreistellung gegenübergestellt.
Die Ertragsausfälle bei der schulischen Betreuung für die Betreuung und Essensentgelte wurden über eingereichte Anträge der Träger sowie vorsichtigen Hochrechnungen ermittelt.
Die Ertragsausfälle in der Kindertagespflege wurden mit Hilfe von SAP ermittelt, in der sämtliche bestehende Betreuungsverhältnisse erfasst sind.
Die erhaltene Landeszuwendung für Ausfall der Elternentgelte im Bereich der Kindertagespflege ist höher als die ermittelten Ertragsausfälle. Die Grundlage der Landeszuweisung ist die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag 01.03.2020, sodass Änderungen der Betreuungszahlen nicht berücksichtigt sind.
Wenn die entstandenen Mindererträge beim Eigenbetrieb am Jahresende aus noch vorhandenen Mitteln im Erfolgsplan ausgeglichen werden können, erfolgt keine weitere Bezuschussung durch die Stadt.
zu b) Mehraufwand durch zusätzliche Personalkosten freier Träger Bestehendes Betreuungspersonal und Reinigungspersonal durfte teilweise wegen der Corona-Situation nicht arbeiten. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs musste zusätzliches Personal eingestellt werden, wodurch nachfolgender Mehraufwand entstanden ist, da das bestehende Personal weiterhin bezahlt werden musste. Die nachfolgenden Träger gaben im Rahmen ihres Verwendungsnachweises 2020 die zusätzlichen Kosten an. Die Prüfung des Verwendungsnachweises 2020 erfolgte im Haushaltsjahr 2021.
Es liegen uns darüber hinaus keine Erkenntnisse vor, dass weitere Träger hinzukommen.
| Evangelischer Regionalverband Gesamt | 185.368,91 € |
| Caritas gesamt | 141.467,75 € |
| KIDS | 9.592,04 € |
| Gesamt | 336.428,70 € |
zu c) Beschaffung von LTE-Sticks, Routern und Datentarife für Lehrkräfte an Frankfurter Schulen zum Betrieb/Einsatz von WLAN (Produktgruppen 20.01)
Zur Unterstützung des Wechselmodells für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie des Distanzunterrichts ab Jahrgangsstufe 7 sind umfängliche Beschaffungen von LTE-Sticks, LTE-Routern und dazugehörigen Datentarifen vorgenommen worden. Da es zu einer Auslastung der bestehenden Internetzugänge gekommen ist, möchten Lehrkräfte private Endgeräte zur Unterrichtsgestaltung via WLAN nutzen. Parallel dazu ist eine Erweiterung des zentralen Internetzugangs von 5 GBit/s auf 10 GBit/s über das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik beauftragt worden. Die Hardwarekosten für die Erweiterung belaufen sich auf ca. 180.000 € und sollen durch den Digitalpakt finanziert werden.
Der Einsatz von LTE-Sticks und LTE-Router für private Endgeräte würde zu einer Entlastung des schulischen Netzes führen und damit ein reibungsloses Arbeiten im Distanzunterricht ermöglichen.
Derzeit werden SchülerInnen und Klassen bei Auftreten von Coronafällen von zu Hause unterrichtet. Inwieweit zukünftig SchülerInnen wieder im Distanzunterricht betreut werden müssen, können wir in der aktuellen Lage nicht sagen. Die Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.
zu d) Beschaffung von weiteren Notebooks für bedürftige Schülerinnen und Schüler
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes Annex I zum Digitalpakt wurden zusätzliche Finanzmittel von Bund und Land für mobile Geräte bereitgestellt, um für Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen für das digital gestützte Lernen in ihrer häuslichen Umgebung zu verbessern. Die Mittel des Sofortausstattungsprogramms wurden den kommunalen Schulträgern und den Ersatzschulträgern für die Anschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten gewährt. Die Geräte sollen Schülerinnen und Schülern ohne eigene Geräte als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln wurden 9.440 mobile Endgeräte im Sommer 2020 beschafft und im Herbst 2020 an die Schulen ausgeliefert.
Für weitere zusätzliche 1.500 mobile Endgeräte ist im Sommer 2021 die Beschaffung veranlasst worden. Dies begründet sich darin, dass die vom Land bzw. Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht ausreichend sind für eine Stadt, in der in vielen Schulen der Bedarf deutlich höher ist.
zu e) Materialnetzwerk
Durch das Medienzentrum werden im Rahmen des § 162 HSchG die notwendige Technik (Hardware, Präsentationstechnik, audiovisuelle Medien etc.) bereitgestellt, dazu gehören auch die mediendidaktische Beratung der Lehrkräfte, Filmaufnahmen, Schnitt und Nachbearbeitung, sowie die Bereitstellung über das Portal. Die Erarbeitung der Inhalte und fachdidaktische Überprüfung erfolgt durch vom Land Hessen (Staatliches Schulamt und Hessische Lehrkräfteakademie) abgeordnete Lehrkräfte.
zu f) Sonderreinigung an Schulen:
Seit dem sukzessiven Schulstart im April 2020 erfolgen Sonderreinigungen an Schulen zwecks Coronaprävention. Die Sonderreinigungen sollen nach den Schulöffnungen im Regelbetrieb bis zu den Osterferien 2022 verlängert werden. Damit soll das Risiko möglicher Corona-Ausbrüche minimiert und die Schulen in Betrieb gehalten werden.
zu g) Luftreinigungsgeräte für alle Grundschulen,
5. und 6. Klassen mit Förderstufen und Förderschulen
Die pandemische Lage hält auch im zweiten Jahr an und hat ansteckende Varianten hervorgebracht. Kinder bis 12 Jahre können zum jetzigen Stand nicht geimpft werden und bedürfen in der Schule eines besonderen Schutzes. Die Erfahrungen seit 2020 mit unterschiedlichen Unterrichtsmodellen wie nur digitalem Unterricht, Wechselunterricht u. ä. hat gezeigt, dass die Bildungsgleichheit damit nicht hergestellt werden kann. Daher besteht ein unbedingtes Interesse Aller, dass Schulen im Präsenzbetrieb offen gehalten werden. Um diesem Ziel näherzukommen, wird die Anschaffung der Luftreinigungsgeräte getätigt. Die Geräte sollen die Hygienekonzepte der Schulen unterstützen. Die Bereitstellung von Lüftungsgeräten für Räume der Kategorie 2 (Räume, die nicht ausreichend belüftete sind) erfolgte im Frühjahr 2021 und wurde aus Landes- bzw. Bundesmitteln bezuschusst. Die aktuell beschafften rd. 10.000 Geräte sind für die Aufstellung in Räumen der Kategorie 1 vorgesehen (ca. 2.500 Klassen- und Fachräume). Hierfür sind keine Zuschüsse möglich, da die Landes- bzw. Bundesförderungen (mit Ausnahme der Landeszuwendung für Corona-Schutzmaßnahmen) auf Räume der Kategorie 2 (Räume, die nicht oder nicht ausreichend belüftbar sind) beschränkt sind.
zu h) Ausstattung aller Schulen mit CO² Ampeln
Die pandemische Lage hält auch im zweiten Jahr an und hat ansteckende Varianten hervorgebracht. In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt wurden CO ² Ampeln zur Unterstützung des wichtigen Lüftungsverhalten in Schulen beschafft. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Lüftungsverhalten der Schlüssel für die Prävention in der Coronapandemie ist und hier Unterstützung in Form von visuell und akustischem Signal benötigt. Um der Gewohnheit entgegen zu wirken wurde als Beschaffungsschlüssel ein Gerät pro Zug pro Jahrgang angesetzt. Große Schulen, mit mehr als sechs Zügen, werden ein zusätzliches Gerät pro Jahrgang erhalten.
zu i) Frankfurt zaubert
Das in enger Abstimmung mit den Akteuren in der Frankfurter Bildungslandschaft entwickelte Maßnahmenpaket
- schafft mit einer breiten Angebotspalette Möglichkeiten für Kitas und Schulen, dass Kinder eine Stimme haben, die gehört wird, dass sie sich beteiligen und mitgestalten, dass sie Teil einer Gemeinschaft sind und dass sie ihrer Lebensfreude bei Spiel, Spaß, Bewegung, Sport, Kultur u.v.m. Ausdruck verleihen
- schafft auch für die Fachkräfte in den Betreuungseinrichtungen und Grundschulen ein breites Qualifizierungsangebot, dass mit geeigneten Formaten und Themen den aktuellen Bedarfen der Fachkräfte Rechnung trägt.
Damit sollend die Folgen des Lockdown und der Kontaktbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen gemildert und normalisiert werden. Antragsberechtigt sind die bekannten Träger von Kindertagesbetreuung und pädagogischen Maßnahmen an Schulen, sowie die Tagesfamilien. Das Paket richtet sich zunächst an Kinder bis 10 Jahre. Das vom Land aufgelegte Programm löwenstark hingegen richtet sich ausschließlich an Schulen und hat den Schwerpunkt der Unterstützung des Bildungsauftrags. Frankfurt zaubert stärkt die Möglichkeiten der Kinder ihre Persönlichkeit weiter zu entdecken, weiter zu entwickeln und weiter auszudrücken. Einen Ausgleich für die eingeschränkten Möglichkeiten der Kinder und Ihrer Fachkräfte in den vergangenen Monaten wird geschaffen.
zu j) Landeszuwendung für Corona-Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Mit Bescheid vom 10.06.2021 erhielt die Stadt Frankfurt für Corona-Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen eine Landeszuwendung in Höhe von 1.944.612 €. Die regelmäßige Testung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen soll dazu beitragen, das direkte und indirekte Infektionsrisiko in den Betreuungseinrichtungen zu reduzieren und damit die Verbreitung des Corona-Virus in den Bildungseinrichtungen weiter einzudämmen. Im Bescheid wurde die Eigenbeteiligung von 50 % der Ausgaben festgelegt. Im Falle des vollständigen Abrufs wird der Ergebnishaushalt mit 1.944.612 € belastet. Der Testzeitraum wurde seitens des Landes Hessen bis zum 04.02.2022 verlängert, weshalb derzeit die Nutzung der Landeszuwendung nicht genau beziffert werden kann. Im Verwendungsnachweis zum 31.10.2021 konnten wir Aufwendungen in Höhe von 57.089,51 € nachweisen, sodass bereits Mehraufwendungen in Höhe von 28.544,55 € entstanden sind.
zu k) Landeszuwendung für Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen
Mit Bescheid vom 14.12.2020 erhielt die Stadt Frankfurt für Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas eine Landeszuwendung in Höhe von 9.115.371 €. Die Zuwendung ist zweckgebunden zur Erhöhung des Infektionsschutzes zur Verfügung gestellt worden. Im Bescheid wurde die Eigenbeteiligung von 25 % der Ausgaben festgelegt. Im Falle des vollständigen Abrufs wird der Ergebnishaushalt mit 2.278.842,75 € belastet. In den Verwendungsnachweisen zum 30.04. und 31.10.2021 konnten wir Aufwendungen in Höhe von 7.392.053,77 € nachweisen, sodass bereits Mehraufwendungen in Höhe von 1.848.013,44 € entstanden sind. Der Förderzeitraum ist abgelaufen. Eine Regelung bzgl. nicht verbrauchter Mittel bzw. Verlängerung des Förderzeitraums steht seitens des Landes noch aus.
zu l) Frankfurter Schullandheim Wegscheide
Die gästelose Zeit in der Pandemie hat zur Folge, dass ein Jahresfehlbetrag von rd. 947.000 € entsteht, der durch die Teilnahme an Zuschussprogrammen auf rd. 409.000 € reduziert werden konnte. Eine weitere Reduzierung auf rd. 282.000 € erreicht man mit der Auflösung der Betriebsmittelrücklage. Durch Kurzarbeit sowie die Beantragung von weiteren Mitteln aus dem Sonderprogramm des Bundesfamilienministeriums wird sich der Fehlbetrag auf maximal 100.000 € reduzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. März 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Ablehnung der Vorlage) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme der Vorlage); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)