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Messe Frankfurt GmbH hier: Durchführung einer Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter zur Liquiditätssicherung

Vorlagentyp: M
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Kapitalerhöhung für die Messe Frankfurt GmbH in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro zur Sicherstellung der Liquidität. Dies ist notwendig, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Die Maßnahme wird als vorteilhaft für die Stadt und die Region angesehen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der Messe Frankfurt GmbH beabsichtigt, einer Zuzahlung von bis zu 250,00 Mio. € aus Gesellschaftermitteln in die Kapitalrücklage der Messe Frankfurt GmbH gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB zur Liquiditätssicherung zuzustimmen.
  2. Es wird zugestimmt, dass entsprechend der Anteile der Gesellschafter am Stammkapital der Messe Frankfurt GmbH von dieser Zuzahlung die Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main bis zu 150,00 Mio. € aus dem städtischen Haushalt leistet. Der Gesellschafter Land Hessen trägt bis zu 100,00 Mio. € bei.
  3. Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2021 und in der Finanzplanung 2021 - 2024 für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 150,00 Mio. € in der Produktgruppe 98.03, Projektdefinitionen 5.010684 und 5.010685 veranschlagt. Sie werden in voller Höhe für die Durchführung der Kapitalerhöhung bei der Messe Frankfurt GmbH freigegeben. Die Finanzierung wird im Rahmen der Investitionskreditaufnahmen der Stadt sichergestellt. Der Haushalt 2022 sowie das Investitionsprogramm 2022 - 2025 sehen im Entwurf die Veranschlagung in gleicher Weise vor.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass die veranschlagten Mittel erst mit Rechtskraft des Haushalts 2022 respektive mit vorheriger, gesonderter Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde zur Verfügung stehen.
  5. Der Magistrat wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung

Zu II.:

Am Stammkapital der Messe Frankfurt GmbH in Höhe von 180.000.000 € ist die Stadt Frankfurt am Main zu 60,0 %, das Land Hessen zu 40,0 % beteiligt.

In Folge der Corona-Virus-Pandemie (mit u. a. vielfältigen Reisebeschränkungen bis hin zu Veranstaltungsverboten) ist die Geschäftstätigkeit der Messe Frankfurt GmbH am Standort Frankfurt am Main und in ihren Unternehmensbeteiligungen seit März 2020 zeitweise vollständig zum Erliegen gekommen. Die neuerlichen Entwicklungen in der Corona-Pandemie seit November 2021 (Delta-Welle, Entdeckung der Omikron-Variante und nachfolgend abermals stark steigende Infektionszahlen) hat die Veranstaltungsplanung der Messe Frankfurt und dort insbesondere die umsatzstarken Frühjahrsmessen (Heimtextil, Paperworld, Creativworld, Christmasworld, Ambiente, Light & Building) abermals schwer getroffen. Um die negativen Auswirkungen abzuschätzen, hat die Messe Frankfurt GmbH abweichend von der im November 2021 vorgelegten Mehrjahresplanung 2022 - 2030 eine aktualisierte Hochrechnung für 2021 und darauf aufbauend aktualisierte Planwerte für das Wirtschaftsjahr 2022 und die Folgejahre 2023-2030 ermittelt. Gemäß den dabei berücksichtigten Prämissen (Absage von Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2022 sowie Veranstaltungen in reduzierter Form im 2. Halbjahr

2022) ergibt sich ein erheblicher Liquiditätsbedarf für die Messe Frankfurt GmbH.

Wegen der pandemiebedingt schwierigen wirtschaftlichen Lage der Messe Frankfurt GmbH hatte die Stadt Frankfurt am Main mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 81 vom 20.05.2021 (M 50/2021) bereits einem Gesellschafterdarlehensvertrag mit der Messe Frankfurt GmbH zugestimmt. Das Gesellschafterdarlehen war im vergangenen Jahr 2021 notwendig geworden, um die Unternehmensfortführung (Going Concern) bis in das Jahr 2022 abzusichern. Die Darlehenssumme beläuft sich auf 150,00 Mio. € mit einem Darlehensanteil für die Stadt Frankfurt am Main von 90,00 Mio. €. Diese Darlehensmittel dienen bereits ausschließlich der Liquiditätssicherung der Messe Frankfurt GmbH. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt am Main mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 698 vom 23.09.2021 (M 130/2021) der Durchführung einer Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter zum Anteilserwerb an der neu gegründeten Gesellschaft fairnamic GmbH in Höhe von 40,00 Mio. €, mit einem Anteil für die Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 24,00 Mio. €, zugestimmt, im Zuge derer die Fahrradmesse Eurobike ab 2022 nach Frankfurt verlagert wird.

Für das Jahr 2022 beabsichtigen die Gesellschafter darüber hinaus eine weitere Kapitalerhöhung bei der Messe Frankfurt GmbH in Höhe von bis zu 250,00 Mio. €. Der Umfang dieser Kapitalerhöhung ergibt sich aus dem Liquiditätsbedarf der Messe Frankfurt GmbH für die positive Fortführungsprognose bis ins nächste Jahr 2023 (Going Concern mit Stichtag 30.06.2023) sowie die darüberhinausgehenden Liquiditätserfordernisse bis einschließlich 3. Quartal 2023.

Der maximale Liquiditäts-/ Kapitalbedarf ist mit rd. 250 Mio. € für September 2023 ermittelt worden. Die Kapitalerhöhung soll in Höhe des Nennwerts (ohne Agio) als Bareinlage in die Kapitalrücklage erfolgen. Im Gegensatz zum haftenden Stammkapital können nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildete Kapitalrücklagen wieder aufgelöst werden, ohne besondere Bedingungen zu erfüllen. Bei der geplanten Kapitalerhöhung üben beide Gesellschafter der Messe Frankfurt GmbH ihre Bezugsrechte so aus, dass das Beteiligungsverhältnis am Stammkapital aufrechterhalten bleibt. Vom beabsichtigten Betrag der Zuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von bis zu 250,00 Mio. € entfallen bis zu 150,00 Mio. € auf die Stadt Frankfurt am Main entsprechend deren Stammkapitalanteil von 60,0 %.

Um den von der Messe Frankfurt GmbH für das 2. und 3. Quartal 2023 angegebenen Liquiditätsbedarf zu überprüfen, wurde ein externes Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt.

Zum 30. Juni 2023 (2. Quartal 2023) weist die Messe Frankfurt GmbH in der vorgelegten Liquiditätsplanung (zur Sicherstellung des Going Concern) einen Kapitalbedarf von 197,87 Mio. € aus. Demgegenüber hat das externe Beratungsunternehmen einen verringerten Kapitalbedarf in Höhe von 196,21 Mio. € festgestellt. Gegenüber dem von der Messe Frankfurt GmbH angegebenen Kapitalbedarf zum 3. Quartal 2023 in Höhe von 252,06 Mio. € ergibt sich aus den Berechnungen der externen Beratungsgesellschaft ebenfalls ein um 1,66 Mio. € geringerer Kapitalbedarf in Höhe von 250,40 Mio. €.

Zusammensetzung des Mindestkapitalbedarfs Stand 3. Quartal 2023 gemäß Liquiditätsplanung der Messe Frankfurt GmbHin Mio. € (gerundet)
Ausgleich von liquiden Mitteln, deren Zufluss wegen des Pandemie bedingt gestörten Veranstaltungsgeschäfts ausbleibt.148,1
Mio. € Aufrechterhaltung der laufenden Geschäftstätigkeit (Mindestliquidität für das operative Geschäft)60,0
Mio. € Trapped Cash (aufgrund von z. B. landesspezifischen Kapitalmarktbeschränkungen zur Verfügung zu haltende Liquidität)44,0
Mio. € Summe252,1
Mio. €
Zusammensetzung der Differenz des Kapitalbedarfs nach Berechnung der Messe Frankfurt im Vergleich zur Berechnung des externen Beraters zum 3. Quartal 2023in Mio. € (gerundet)
Reduzierung der Direktkosten durch Veranstaltungsausfälle von 40 % (Annahme MF) auf 51 % (Ermittlung externer Berater)-11
Mio. € Nach Ansicht des Beraters mögliche Dividendenausschüttung im Beteiligungsunternehmen Trade Fairs India Pvt. Ltd (MF Indien) in Höhe der freien Liquidität (Verringerung des Trapped Cash)-4
Mio. € Erhöhung des Trapped Cash-Bestands um die zweckgebundenen liquiden Mittel zur Finanzierung des Anteilserwerbs fairnamic (letzte Zahlungstranche)+13
Mio. € Differenzsumme Kapitalbedarf externer Berater und Messe Frankfurt GmbH-2
Mio. €

Entsprechend kann das von der Messe Frankfurt GmbH vorgelegte Liquiditätsszenario und der sich daraus ergebende Kapitalbedarf in Höhe von rd. 250 Mio. €, unter Berücksichtigung der hohen Pandemie bedingten Planungsunsicherheit, im Wesentlichen als plausibel angesehen werden.

Wegen der beabsichtigten Sicherstellung der Liquidität über eine Eigenkapitalerhöhung war ein Private Investor Test (PIT) erforderlich, denn Finanzierungstätigkeiten durch die öffentliche Hand zugunsten der Messe Frankfurt GmbH können unter Umständen eine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 AEUV darstellen. Damit die Maßnahmen beihilferechtskonform sind, ist sicherzustellen, dass sich die Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Entscheidung wie marktwirtschaftlich handelnde, private Wirtschaftsbeteiligte ("Market Economy Operator") verhält. Im Rahmen eines PIT sollte daher überprüft werden, ob das geplante Vorhaben (Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 250,00 Mio. €) aus kaufmännischer Sicht vorteilhafter ist als die renditestärkste mögliche Handlungsalternative (Vergleichsszenario). Als Vergleichsszenario ist hier der Verkauf der beiden Unternehmensbeteiligungen Mesago Messe Frankfurt GmbH und der Landesgesellschaft Japan im Jahr 2022 (angesetzter Verkaufserlös im Jahr 2022 in Summe 208,46 Mio. €) herangezogen worden.

Ein auf beihilferechtliche Fragestellungen spezialisiertes Beratungsunternehmen hat den von der Messe Frankfurt GmbH beauftragten PIT vorgenommen und hierüber ein testiertes Gutachten erstellt. Darin werden die Kapitalwerte (Summe aller abgezinsten Ein- und Auszahlungen einer Investition zum aktuellen Zeitpunkt) der beiden Szenarien verglichen, also die Kapitalerhöhung der Gesellschafter einerseits und der Verkauf der oben genannten Unternehmensbeteiligungen durch die Messe Frankfurt GmbH andererseits. Das Beratungsunternehmen kommt in dem PIT zu dem Ergebnis, dass die Eigenkapitalerhöhung der Gesellschafter in Höhe von 250,00 Mio. € eine höhere Rendite verspricht als das Vergleichsszenario. Die Eigenkapitalerhöhung erreicht einen rechnerischen Kapitalwert in Höhe von 199,14 Mio. €, während sich aus dem Vergleichsszenario (Verkauf von Beteiligungen) lediglich ein Kapitalwert in Höhe von 140,06 Mio. € errechnet. Die positive Differenz in Höhe von rund 59,08 Mio. € zeigt, dass die erwartete Mindestrendite eines privaten Investors hinsichtlich der untersuchten Kapitalerhöhung die Rendite des alternativen Szenarios (Beteiligungsverkauf) übertrifft. Auf Grundlage der ebenfalls durchgeführten Sensitivitätsanalysen wird das positive Ergebnis des PIT (59,08 Mio. €) im Hinblick auf Veränderungen wesentlicher Planungsparameter als robust erachtet. Damit ist die Eigenkapitalerhöhung aus Sicht eines marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten vorteilhaft und der PIT als bestanden zu beurteilen. Eine Begünstigung bzw. der Beihilfetatbestand nach Art. 107 Abs. 1 AEUV kann verneint werden. Somit kann die geplante Eigenkapitalerhöhung der staatlichen Gesellschafter als beihilferechtskonform betrachtet werden.

Im Rahmen eines Gesellschaftergesprächs am 17.01.2022 haben die Gesellschaftervertreter der Messe Frankfurt GmbH, die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen, ein Konvolut von Aufgaben benannt, das noch nicht zufriedenstellend beantwortet worden ist. Dies betrifft insbesondere die - mittlerweile wiederholte - Aufforderung zur Darlegung einer plausiblen Darstellung von 2-3 Szenarien, mittels derer ein dauerhafter Geschäftsrückgang für einen kurz-, mittel-, bzw. langfristigen Zeitraum simuliert werden kann. Mit einem Fragekatalog sollte eine Beurteilung zur Zukunftsfähigkeit der Messe Frankfurt GmbH für die Gesellschafter möglich gemacht werden bzw. einen Handlungsrahmen für den Fall beschreiben, dass das Messegeschäft nicht wieder in vollem Umfang anspringt. Jedoch sind hierzu die Antworten der Messe Frankfurt GmbH sehr allgemein gehalten. Die Gesellschafter haben somit keinen konkreten Ausblick auf eine zukünftige Ausrichtung der Messe Frankfurt GmbH und auch keine Möglichkeit, die finanziellen Auswirkungen bei Abweichungen von den längerfristigen Annahmen abzuschätzen. Der Mitgesellschafter Land Hessen bewertet dies ebenso kritisch.

Im Hinblick auf die Sicherstellung der Liquidität ist entsprechend des derzeitigen Kenntnisstandes beabsichtigt, der Messe Frankfurt GmbH zunächst einen geringeren Betrag in Höhe von rd. 196 Mio. € zur Absicherung des Going Concern (Kapitalbedarf zum

2. Quartal 2023) zur Verfügung zu stellen. Dies ist nach derzeitigem Stand der Minimumbetrag, der zur Verfügung gestellt werden muss, um für die Messe Frankfurt GmbH ein uneingeschränktes Testat des Wirtschaftsprüfers zu erhalten und die Unternehmensfortführung bis Mitte 2023 zu gewährleisten. Erst nach Erhalt weiterer Unterlagen und Untersuchungsergebnisse beabsichtigen die Gesellschafter, sofern notwendig, die restlichen, hiermit beantragten Mittel in Höhe von 54,00 Mio. € (250,00 Mio. € Liquiditätsbedarf bis zum 3. Quartal 2023 abzgl. 196,00 Mio. € Liquiditätsbedarf für Going Concern bis zum 2. Quartal 2023) bereit zu stellen.

Die Messe Frankfurt GmbH beabsichtigt, ihren darüber hinaus bestehenden Investitionsmittelbedarf durch den Verkauf einer nicht mehr benötigten Grundstücksfläche teilweise zu sichern. Es handelt sich hier aktuell um das Baufeld 44, eine unmittelbar an das Messegelände angrenzende unbebaute Grundstücksfläche, die westlich vom Messe-Portalhaus liegt und für mindestens 40,2 Mio. € als Eigenbeitrag der Messe Frankfurt GmbH veräußert werden soll.

Als Wirtschaftsfaktor hat die Messe Frankfurt GmbH eine große Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main und die Metropolregion Rhein-Main. Messeveranstaltungen, Kongresse und Kulturveranstaltungen in der Festhalle haben für den Wirtschaftsraum einen Multiplikatoreffekt, weil Aussteller und Besucher:innen in sehr unterschiedlichen Wirtschaftszweigen auf der Nachfrageseite auftreten, die erhebliche Produktions- und Beschäftigungseffekte induzieren können (sog. Umwegrendite). Es profitieren dabei u. a. lokale Unternehmen in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe, Messewirtschaft und Taxigewerbe. Das erhebliche Interesse am Wohlergehen des Unternehmens Messe Frankfurt GmbH besteht in der hohen Bedeutung der Messe Frankfurt als Wirtschaftsfaktor für die Stadt Frankfurt am Main und die gesamte Rhein-Main Region, wobei sich die wirtschaftliche Bedeutung dabei nicht nur aus absatzwirtschaftlich motivierten Überlegungen der Unternehmen als Aussteller und Besucher:innen auf Messen ergibt, sondern vielmehr ist der Fortbestand einzelner Unternehmen in den messenahen Bereichen unmittelbar vom Geschäftsbetrieb der Messe Frankfurt GmbH abhängig.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Messe Frankfurt GmbH wird anhand einer vom Ifo-Institut durchgeführten Berechnung der Kaufkraft-, Beschäftigungs- und Steuereffekte eines durchschnittlichen Veranstaltungsjahres für Frankfurt am Main, Hessen und Deutschland deutlich (Ifo-Studie, Januar 2018): Die durch die Veranstaltungen der Messe Frankfurt GmbH angestoßenen gesamtwirtschaftlichen Kaufkrafteffekte eines durchschnittlichen Veranstaltungsjahres betragen danach rund 3,6 Mrd. €, sie sichern rd. 33.300 Arbeitsplätze und führen zu Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 657 Mio. € für alle Gebietskörperschaften der Bundesrepublik. Von den Frankfurter Veranstaltungen profitiert insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe. Auf diese Branche entfällt mit 34 % der gesicherten Arbeitsplätze der größte Beschäftigungseffekt. So basiert lt. Ifo-Studie 2018 rd. ein Fünftel aller Übernachtungen in Frankfurt am Main auf Veranstaltungen der Messe Frankfurt.

Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der geplanten Kapitalerhöhung nicht nur um eine betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der Liquidität der Messe Frankfurt GmbH, sondern sie zielt auch darauf ab, weitere Pandemie bedingte (Folge-)Schäden (z. B. Insolvenzgefährdung von Beherbergungsbetrieben) im wirtschaftlichen Umfeld der Messe Frankfurt zu verhindern und die durch die Messeveranstaltungen induzierte beträchtliche Wertschöpfung für die Stadt Frankfurt am Main zu erhalten.

Zu III.:

In der bereits beschlossenen Finanzplanung 2021-2024 sowie im Haushaltsplanentwurf 2022 der Stadt Frankfurt am Main wurden zur Stärkung und zur Sicherung der wirtschaftlichen Situation verbundener Unternehmen sowie für investive Maßnahmen zur Reaktivierung des innerstädtischen Raums im Produktbereich 98 "Zentrale Finanzwirtschaft" in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter den Projektdefinitionen 5.010684 "Kapitaleinlagen an Gesellschaften" und 5.010685 "Darlehensvergabe an Gesellschaften" im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von zusammen 150,00 Mio. € veranschlagt; die Veranschlagungen für die Kapitaleinlagen und Darlehen an Gesellschaften sind gegenseitig deckungsfähig. Die Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten ist aus zusätzlichen Kreditaufnahmen vorgesehen. Mit der geplanten Kapitalerhöhung bei der Messe Frankfurt GmbH in Höhe von bis zu 150,00 Mio. € (Anteil Stadt Frankfurt am Main) werden die zuvor genannten Haushaltsansätze 2022 in voller Höhe beansprucht, eine Finanzierung anderer städtischer Maßnahmen aus diesen Projektdefinitionen ist damit nicht mehr möglich.

Darüber hinaus gilt es, die vorläufige Haushaltsführung zu beachten.

Auf Grund der dargestellten Prämissen wird die Kapitalerhöhung im Haushaltsjahr 2022 als investive Maßnahme dargestellt. Bei Eintreten der Prämissen wird dies so auch im Jahresabschluss entsprechend innerhalb der Finanzanlagen als Finanzinvestition erfolgen.

Sollte sich die Corona-Pandemie wider Erwarten weiter hinziehen und sollten die Prämissen so nicht eintreten, kann die Kapitalerhöhung im schlimmsten Fall als konsumtiv darzustellende Verlustausgleichsmaßnahme anzusehen sein und den Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung (das ordentliche Ergebnis) negativ belasten. Dies würde künftige Haushaltsausgleiche weiter erschweren.

Die Beschlüsse sind mit dem Mitgesellschafter der Messe Frankfurt GmbH, dem Land Hessen, abgestimmt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 29.03.2022
TO I, TOP 29
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlage M 27 aufgehoben hat. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Linke (Annahme)
Enthaltung:
BFF-BIG
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 31.03.2022
TO II, TOP 61
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlage M 27 aufgehoben hat. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung)

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