Fördermittel für die Konzeption und vorbereitenden Maßnahmen zum Projekt "Haus der Demokratie"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, Fördermittel für das Projekt "Haus der Demokratie" zu beantragen, um die Demokratiebildung zu fördern und die Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar zu machen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Bundeszuwendung von 2/3 der Projektkosten, was zur Entlastung des städtischen Haushalts beiträgt.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Projektaufrufs 2024 zur Förderung von Investitionen in "nationale Projekte des Städtebaus", eine Förderung für Projektbausteine zu investitionsvorbereitendenden und konzeptionellen Maßnahmen, wie die begleitende Bürger:innenbeteiligung, zu den geplanten Wettbewerben und der inhaltlichen Entwicklung für das "Haus der Demokratie" zu beantragen. Der diesjährige Programmaufruf passt sehr gut zu diesem Projekt.
Begründung
A. Zielsetzung
Entlastung des städtischen Haushalts
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Mit dem diesjährigen Programmaufruf "werden insbesondere solche Projekte adressiert, die die Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen, für künftige Generationen erhalten und die Demokratiebildung fördern. Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen. [...] Dies können Orte, Räume und Gebäude sein, die sich in prozessualer und baulicher Hinsicht mit Gedenken, Demokratiebildung und Diskursförderung von nationaler Bedeutung befassen." (Zitate: Programmaufruf)
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Die Bundeszuwendung beträgt 2/3, der Eigenanteil der Kommune beträgt 1/3 der Projektkosten. Die Haushaltsmittel werden unter Vorbehalt der kommenden Haushaltsbeschlüsse im Ergebnishaushalt jeweils ab dem Haushaltsjahr 2024 bis zum Jahr 2028 bereitgestellt. Es wird mit zuwendungsfähigen Maßnahmen bis zu einer Höhe von 800.000 Euro gerechnet.
- Finanzierungsbedarfszeitraum in Jahresraten:
In Abhängigkeit des Bewilligungsbescheids hat sich die Kommune mit einem 1/3 an den geförderten Projektkosten zu beteiligen.
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums:
keine
- Jahresfolgekosten:
keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. März 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.05.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)