Jahresabschluss 2021: Budgetüberschreitungen im Kulturetat insbesondere durch Auswirkungen der Corona-Pandemie
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Budgetüberschreitungen im Kulturetat für das Jahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Maßnahmen zur Deckung der Mehraufwendungen zu genehmigen. Dies ist notwendig aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die städtischen Museen und den Zoo.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Haushaltsjahr 2021 in den Produktgruppen 21.01, 21.05 sowie 21.18 - 21.27 im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) voraussichtlich Mindererträge und Mehraufwendungen in Höhe von rund 3.610.000 € und im personalbudgetierten Bereich (BGM 21) Mehraufwendungen von voraussichtlich 700.000 € entstehen werden. Zudem konnte aus nicht zugeordneter Konsolidierung ein Betrag in Höhe von 4.615.000 € nicht erbracht werden.
- Die unter I. aufgeführten Überschreitungen werden gemäß § 100 HGO genehmigt.
- Nach derzeitigem Stand können die Überschreitungen aus dem vorhandenen Dezernatsbudget wie folgt gedeckt werden: einerseits durch Minderausgaben im Zuschussbereich (BGM 22) von voraussichtlich 2.000.000 € sowie durch einen nicht verbrauchten Zuschuss der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH in Höhe von rd. 1.300.000 € (BGM 23); andererseits durch Minderausgaben im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) in Höhe von 1.500.000 €. Weiterhin stehen zur Deckung Erträge aus Corona-Hilfszahlungen an Museen und Zoo in Höhe von 654.000 € zur Verfügung. Danach verbleibt ein nicht aus vorhandenen Mitteln des Dezernates VII zu deckender Betrag in Höhe von voraussichtlich 3.471.000 €.
- Die endgültige Beordnung der Mehrkosten erfolgt innerhalb des Dezernatsbudgets VII zum Jahresabschluss 2021.
- Der gemäß MB 1287 vom 17.12.2021 entstandene höhere Zuschussbedarf der Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH in Höhe von 339.663 € wird ebenfalls aus nicht verbrauchten Mitteln des Zuschusses an die Städtischen Bühnen gedeckt.
Begründung
Im vollbudgetierten Bereich des Dezernats VII werden im Haushaltsjahr voraussichtlich 1.139.000 € Mindererträge und 2.471.000 € Mehraufwendungen erwartet.
Auch im Haushaltsjahr 2021 waren die städtischen Museen und der Zoo mit erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie konfrontiert: Aufgrund der jeweiligen Vorgaben von bundesgesetzlichen und landesrechtlichen Regelungen waren die Einrichtungen längere Zeit geschlossen. Danach wurde der Zutritt durch entsprechende gesetzliche Regelungen erheblich eingeschränkt.
Unter den verschiedenen Vorgaben konnten während der verbleibenden Öffnungszeiten insbesondere beim Zoo erheblich weniger Besucherinnen und Besucher empfangen werden.
Dadurch entstanden erhebliche Einnahmeausfälle durch wegfallende Eintrittsgelder, Erlöse aus Verkäufen, Führungen und Veranstaltungen.
Durch die Schließungen konnten teilweise Betriebsausgaben eingespart werden, allerdings fielen gleichzeitig coronabedingte Mehraufwendungen für Reinigung, Ausstattung und Bewachung an.
Auch in 2021 entstanden beim Zoo Frankfurt Mehraufwendungen insbesondere für Futtermittel und Energiekosten. Die erheblichen Kostensteigerungen konnten hier wie auch bei anderen Kostensteigerungen nicht, wie vor der Pandemie, durch Mehreinnahmen ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung eingegangener Drittmittel sowie weiterer Kostenerstattungen wird das Personalkostenbudget um voraussichtlich 700.000 € überschritten werden und bewegt sich damit im Rahmen der üblichen Schwankungsbreite des Personalbudgets der letzten Jahre.
Auch im Haushaltsjahr 2021 wurden coronabedingt nur ein Teil der Zuschüsse an berechtigte Institutionen zur Anmietung von Räumen bei der ABG Frankfurt Holding über die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH benötigt, so dass hierdurch und durch weitere verbleibende Zuschussmittel von gesamt voraussichtlich 2.000.000 € zur Deckung der Überschreitungen verwendet werden können.
Ferner sind im vollbudgetierten Bereich coronabedingt weniger Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 1.500.000 € angefallen, die ebenfalls zur Deckung zur Verfügung stehen.
Die Reste in der Bauunterhaltung können nicht zur Deckung herangezogen werden, da damit sicherheits- und brandschutzrelevante Maßnahmen sowie bereits beauftragte Maßnahmen abgesichert werden müssen.
Die unter III. genannten Beträge berücksichtigen auch Budgetüberträge für die bisher nicht in voller Höhe ausgeführten Etatanträge E 53 und E 60 in Höhe von zusammen 550.000 € und für die verbleibenden Mittel aus dem Tourismusbeitrag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung)