Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2016
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Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 255
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1085 (M 12)
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 am 14.07.2017 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt.
- a)Mit einer Bilanzsumme 143.819.662,20 €
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -117.961.713,35 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -117.961.713,35 € wird durch eine Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Die im Jahr 2016 geleisteten Einlagen betrugen 116.100.000,00 €. Damit lagen die Einlagen um 1.861.713,35 € unter dem Jahresergebnis.
- d)Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht der Betriebskommission wird wie vorgelegt zur Kenntnis genommen. Im Übrigen hat die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle in der Sitzung der Betriebskommission am 07.11.2017 zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordneten § 1085 vom 23.02.2017 (M 12) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Die Prüfung wurde im Juli 2017 erfolgreich abgeschlossen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG wurde am
- Juli 2017 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat sich die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt in ihrer Sitzung am 07.11.2017 mit dem Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes und dem Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie mit dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Gemäß Public Corporate Governance Kodex hat die Betriebskommission darüber hinaus über ihre Tätigkeit im Wirtschaftsjahr und die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (= Richtlinien der Unternehmensführung) im Eigenbetrieb zu berichten. Der Bericht der Betriebskommission ist beigefügt. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2016 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 116.100.000,00 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 117.961.713,35 € nicht durch Erträge erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 1.861.713,35 € über den im Jahr 2016 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 1.861.713,35 € resultiert aus Aufwendungen, die erst in zukünftigen Jahren (vor allem Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen) zu Auszahlungen führen. Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den lfd. Geschäftsbetrieb zu decken. Nach Ziffer B der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt (Magistrats-Beschluss vom 13.01.2014) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2016 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Demnach übersteigen die Aufwendungen und Erträge aus der der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. Anlage _Bericht_der_Betriebskommission_2016 (ca. 1,4 MB) Anlage _Pruefbericht_Jahresabschluss_2016 (ca. 3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Dezember 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)