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Kunstrasenspielfelder auf städtischen Sportanlagen

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.12.2005, M 253

Betreff:

Kunstrasenspielfelder auf städtischen Sportanlagen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8577 (M 223)

  1. Es wird zugestimmt, dass für die Neuanlegung von Kunstrasenspielfeldern auf städtischen Sportanlagen eines der nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt sein muss:
  2. Sportanlagen, die nur über ein Spielfeld verfügen,
  3. Sportanlagen, auf denen Vereine an einer Spielrunde des Hess. Hockey-Verbandes teilnehmen,
  4. Sportanlagen, auf denen Vereine mit der
  5. Mannschaft in der Oberliga- Spielrunde des Hess. Fußballverbandes oder in einer höheren Spielklasse spielen,
  6. Sportanlagen mit zwei Spielfeldern, auf denen Frankfurter Sportvereine ununterbrochen seit mehr als drei Spielrunden und zugleich mit mehr als 15 Mannschaften an Spielrunden des Hess. Fußballverbandes teilnehmen.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass über die Prioritätensetzung im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen zu entscheiden ist. Begründung: In den vergangenen Jahren wurden mehrere Kunststoffrasenspielfelder auf städtischen Sportanlagen errichtet. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass die Auslastung dieser Sportplätze aufgrund einer ganzjährigen und weitgehend witterungsunabhängigen Bespielbarkeit deutlich erhöht werden konnte. Im Vergleich zu einem Naturrasenspielfeld ist der jährliche Pflege- und Unterhaltungsaufwand für einen Kunstrasenplatz geringer. Die im Stadtgebiet Frankfurt vorhandenen Naturrasenspielfelder unterliegen einer sehr hohen Belastung, so dass der jährliche Pflegeaufwand (Mähen, Düngen, Besanden, Aerifizieren, Vertikutieren, Beseitigung kleinerer Schäden) sehr intensiv ist. Bei schlechtem Wetter (starke Niederschläge, Eis- und Schneematsch und bei beginnendem Tauwetter) sind Naturrasenspielfelder nicht nutzbar. Auch die Tennenspielfelder, die ebenfalls einer sehr hohen Belastung unterliegen, bedürfen einer intensiven Pflege. Durch den Sportbetrieb entstehen als Folge von Start-, Stoß-, Dreh- und Rutschbewegungen Löcher und Rillen im Tennenbelag. Die Beseitigung dieser Oberflächenveränderungen und die Wiederherstellung der Ebenheit macht je nach Auswirkungsgrad unterschiedliche Pflegearbeiten erforderlich. Entstandene Unebenheiten wie Löcher und Überhöhungen müssen täglich – nach jedem Trainings- und Spieltag – beseitigt werden. Darüber hinaus ist in der Regel jährlich eine Renovationsmaßnahme erforderlich. Der Zeitaufwand hierfür beträgt pro Tennenplatz bei drei Mitarbeitern 2 bis 5 Arbeitstage. Die Naturrasenplätze werden jährlich in der spielfreien Zeit überarbeitet. Für die Ausbesserung abgespielter Bereiche (in der Regel Mittelachse und Torräume) von durchschnittlich 500 bis 600 qm beträgt der Zeitaufwand pro Rasenplatz bei sechs Mitarbeitern 5 bis 8 Arbeitstage. Der für Naturrasen- und Tennenspielfelder notwendige und sehr intensive Pflegeaufwand ist in diesem Ausmaße bei Kunstrasenspielfeldern nicht erforderlich. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Kunstrasenplätze (sand- und granulatverfüllt) ist die regelmäßige Bewässerung vor jeder Nutzung nicht mehr erforderlich. Der verbesserte Kraftabbau der Beläge beugt auch Verletzungen vor. Es ist beabsichtigt, in den kommenden Jahren die Anzahl der Kunstrasenspielfelder im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel weiter zu erhöhen, so dass zur Entscheidung über den Bau von Kunstrasenplätzen sportfachliche Kriterien festzulegen sind. Der DFB hat eine Studie über Kunstrasenplätze bei der IAKS in Köln (Int. Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen) in Auftrag gegeben, so dass davon auszugehen ist, dass sich nicht nur im Breitensport, sondern auch im Profisport eine Entwicklung hin zu Kunstrasenplätzen abzeichnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Dezember 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sportausschusses
Sitzung 47 · 19.01.2006
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 253 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPDie LinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
E.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, Die Linke. und BFF (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) E.L. (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 24.01.2006
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 253 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 26.01.2006
TO II, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 253 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPDie LinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
E.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und BFF; E.L. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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