Kunstrasenspielfelder auf städtischen Sportanlagen
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Vortrag des Magistrats vom 09.12.2005, M 253
Betreff:
Kunstrasenspielfelder auf städtischen Sportanlagen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8577 (M 223)
- Es wird zugestimmt, dass für die Neuanlegung von Kunstrasenspielfeldern auf städtischen Sportanlagen eines der nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt sein muss:
- Sportanlagen, die nur über ein Spielfeld verfügen,
- Sportanlagen, auf denen Vereine an einer Spielrunde des Hess. Hockey-Verbandes teilnehmen,
- Sportanlagen, auf denen Vereine mit der
- Mannschaft in der Oberliga- Spielrunde des Hess. Fußballverbandes oder in einer höheren Spielklasse spielen,
- Sportanlagen mit zwei Spielfeldern, auf denen Frankfurter Sportvereine ununterbrochen seit mehr als drei Spielrunden und zugleich mit mehr als 15 Mannschaften an Spielrunden des Hess. Fußballverbandes teilnehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass über die Prioritätensetzung im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen zu entscheiden ist. Begründung: In den vergangenen Jahren wurden mehrere Kunststoffrasenspielfelder auf städtischen Sportanlagen errichtet. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass die Auslastung dieser Sportplätze aufgrund einer ganzjährigen und weitgehend witterungsunabhängigen Bespielbarkeit deutlich erhöht werden konnte. Im Vergleich zu einem Naturrasenspielfeld ist der jährliche Pflege- und Unterhaltungsaufwand für einen Kunstrasenplatz geringer. Die im Stadtgebiet Frankfurt vorhandenen Naturrasenspielfelder unterliegen einer sehr hohen Belastung, so dass der jährliche Pflegeaufwand (Mähen, Düngen, Besanden, Aerifizieren, Vertikutieren, Beseitigung kleinerer Schäden) sehr intensiv ist. Bei schlechtem Wetter (starke Niederschläge, Eis- und Schneematsch und bei beginnendem Tauwetter) sind Naturrasenspielfelder nicht nutzbar. Auch die Tennenspielfelder, die ebenfalls einer sehr hohen Belastung unterliegen, bedürfen einer intensiven Pflege. Durch den Sportbetrieb entstehen als Folge von Start-, Stoß-, Dreh- und Rutschbewegungen Löcher und Rillen im Tennenbelag. Die Beseitigung dieser Oberflächenveränderungen und die Wiederherstellung der Ebenheit macht je nach Auswirkungsgrad unterschiedliche Pflegearbeiten erforderlich. Entstandene Unebenheiten wie Löcher und Überhöhungen müssen täglich – nach jedem Trainings- und Spieltag – beseitigt werden. Darüber hinaus ist in der Regel jährlich eine Renovationsmaßnahme erforderlich. Der Zeitaufwand hierfür beträgt pro Tennenplatz bei drei Mitarbeitern 2 bis 5 Arbeitstage. Die Naturrasenplätze werden jährlich in der spielfreien Zeit überarbeitet. Für die Ausbesserung abgespielter Bereiche (in der Regel Mittelachse und Torräume) von durchschnittlich 500 bis 600 qm beträgt der Zeitaufwand pro Rasenplatz bei sechs Mitarbeitern 5 bis 8 Arbeitstage. Der für Naturrasen- und Tennenspielfelder notwendige und sehr intensive Pflegeaufwand ist in diesem Ausmaße bei Kunstrasenspielfeldern nicht erforderlich. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Kunstrasenplätze (sand- und granulatverfüllt) ist die regelmäßige Bewässerung vor jeder Nutzung nicht mehr erforderlich. Der verbesserte Kraftabbau der Beläge beugt auch Verletzungen vor. Es ist beabsichtigt, in den kommenden Jahren die Anzahl der Kunstrasenspielfelder im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel weiter zu erhöhen, so dass zur Entscheidung über den Bau von Kunstrasenplätzen sportfachliche Kriterien festzulegen sind. Der DFB hat eine Studie über Kunstrasenplätze bei der IAKS in Köln (Int. Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen) in Auftrag gegeben, so dass davon auszugehen ist, dass sich nicht nur im Breitensport, sondern auch im Profisport eine Entwicklung hin zu Kunstrasenplätzen abzeichnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, Die Linke. und BFF (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) E.L. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und BFF; E.L. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)