Elisabethenschule Gesamtsanierung und Neubau einer Bibliothek hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 252
Betreff: Elisabethenschule Gesamtsanierung und Neubau einer Bibliothek hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
- Der Sanierung und dem Umbau des Schulgebäudes in der Eschersheimer Landstraße sowie dem Neubau einer gemeinsamen Bibliothek für die Elisabethenschule und die Fürstenbergerschule, wird auf der Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß der erstellten Kostenberechnung Mittel in Höhe von 39.300.000,- € brutto benötigt werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Die endgültige Höhe der Mittel wird auf den Betrag begrenzt, der sich aus der nachträglichen Prüfung des Revisionsamtes ergibt. Die Verrechnung der investiven Aufwendungen erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002760.500.999.100-700.
- Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2013-2017 unter der Projektdefinition 5.002760, mit Mitteln in Höhe von 39.300.000,- € eingestellt.
- Mit der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage und der Umsetzung der Maßnahme wird die Erbringung der globalen Minderausgabe nicht gefährdet.
- Mit den Baumaßnahmen ist unverzüglich zu beginnen.
- Die Sanierung kann nur durch Auslagerung der Schule in eine Containeranlage sichergestellt werden. Die Kosten für die Auslagerung sind in der Summe der Gesamtsanierung bereits enthalten. Begründung:
- A)Zielsetzung Im Rahmen einer geplanten Brandschutzsanierung wurden 2011 grundlegende Bestandsuntersuchungen veranlasst. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden 2011 gravierende Schäden in der Statik des Gebäudes festgestellt. Die Stilllegung des Gebäudes drohte. Nur durch diverse bauliche Notmaßnahmen und erhebliche Nutzereinschränkungen wurde von der sofortigen Stilllegung abgesehen und eine Betriebserlaubnis bis Sommer 2014 erteilt. Um die Statik des Gebäudes wieder herzustellen ist es erforderlich die Schule im Bereich der gesamten Deckenbereiche zu sanieren. Diese Arbeiten ziehen weitere Arbeiten im Bereich der Wände und Böden nach sich, sodass es aufgrund des immensen Sanierungsumfang sinnvoll ist, gleichzeitig eine energetische und technische Aufwertung im Gebäude vorzunehmen und das bereits 2012 beschlossene neue Raumprogramm im Gebäude und durch einen Neubau auf dem Schulhof umzusetzen. Die Schule muss für die Sanierungsdauer in einem Ausweichquartier untergebracht werden.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Das denkmalgeschützte Gebäude wird folgendermaßen an die heutigen Notwendigkeiten angepasst: - Die Bestandsdecken, werden Zug um Zug herausgenommen und durch neue Stahlbetondecken ersetzt. In Teilbereichen, wie z. B. der Sporthalle, sind die Bestandsdecken mit einer geeigneten Spritzbetonaufbringung statisch zu ertüchtigen. Die Bestandsbodenplatten werden ebenfalls ausgetauscht. - Um den heutigen Anforderungen des Schulalltags zu genügen, werden teilweise Unterrichtsräume durch Abbruch von Bestandswänden vergrößert, sowie durch Umorganisationen von Raumabfolgen, die zeitgemäßen Raumzusammenhänge gewährleistet. Eine Verbesserung der Innenraumqualitäten, in Abstimmung mit dem Denkmalamt, wird mit Hilfe neuer Akustikmaßnahmen, Bodenbelägen, etc. erreicht. - Um das notwendige Raumprogramm abbilden zu können, wird ein ehemals als Dienstwohngebäude genutzter Anbau der Schule, ab dem
- Obergeschoss mit eingebunden. Hier befinden sich später die Räumlichkeiten für Lehrervorbereitung, Schülerarbeitsräume und allgemeine Besprechungsräume. Die Bestandsstatik weist hier eine Holzdeckenkonstruktion auf, die durch den Einbau einer Holzbetonverbunddecke ertüchtigt wird. Die denkmalgeschützte Treppenkonstruktion wird erhalten und zu einem notwendigen Treppenhaus ausgebaut. - Im Zuge der Sanierung ist auch die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dafür wird der Einbau eines entsprechenden Aufzugs geplant. Um auch den Pausenhof barrierefrei anzubinden, wird ein Nebenaufzug mit den Haltestellen UG-Hof-EG geplant. Des Weiteren werden in jedem Geschoss barrierefreie Toiletten vorgesehen. Die Umkleiden in der Sporthalle werden komplett neu geplant und erstmals eine separate Behindertentoilette nachgewiesen. - Alle Gebäudebereiche und auch die technische Ausstattung werden, in Abstimmung mit dem Denkmalamt, restauriert oder nach den aktuellen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen der Stadt Frankfurt am Main saniert. - Innerhalb des Bestandgebäudes sind bereits sanierte Bereiche vorzufinden, die im Zuge der Gesamtsanierung nicht angetastet werden. Es handelt sich dabei um den Aulabereich, die Fassade und die Dachflächen. In diesen Bereichen werden lediglich die Fluchtwege und Zugänge überarbeitet, sowie Teilbereiche die durch die Sanierung beschädigt werden wieder hergestellt. - Im Anschluss an die Bestandssanierung wird ein Neubau in Passivhausstandard errichtet, in welchem eine gemeinsame Bibliothek für die Elisabethenschule und der Fürstenbergerschule, sowie Unterrichtsräume gemäß beschlossenem Raumprogramm, untergebracht werden. Für den Zeitraum der Sanierungsmaßnahme wird die komplette Schule in eine Containeranlage auf dem Schulgelände und einem Teilbereich des Holzhausenparks untergebracht. D) Kosten Die vorliegende Kostenberechnung schließt ab mit
- Investitionsbedarf: 39.300.000,- €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten: Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2012 325.787,45 € 325.787,45€ 2013 1.500.000.--€ 1.500.000,-- € 2014 9.000.000,--€ 8.500.000,-- € 2015 15.000.000,--€ 7.600.000,-- € 2016 12.500.000,--€ 8.100.000,-- € 2017 974.212,55 € 7.300.000,-- € Ab 2018 - 5.974.000,-- €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Kosten keine
- b)sächliche Kosten 309.030 €
- c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 4,25% 1.670.241 € Abschreibung 951.149 €
- Jahreserträge keine
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage 21_Kostendeckblatt (ca. 116 KB) Anlage 2_Bau-_und_Nutzungsbeschreibung (ca. 148 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.01.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Dezember 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL