Campus Bockenheim - Gräfstraße/Sophienstraße hier: Baumfällvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 02.11.2012, M 248
Betreff: Campus Bockenheim - Gräfstraße/Sophienstraße hier: Baumfällvorlage
- Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund des vorgesehenen Neubaus Campus Bockenheim - Gräfstraße/Sophienstraße ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es müssen zwei Bäume gefällt werden, und zwar: - Baumkatasternummer 43, Baumhasel (Corylus colurna) mit Stammumfang 44 cm - Baumkatasternummer 44, Baumhasel (Corylus colurna) mit Stammumfang 45 cm
- Der Baumfällung wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass für die vorzunehmende Baumfällung ein Ausgleich durch Neupflanzung von drei Bäumen im Bereich des Grünzuges Zeppelinallee vorgesehen ist. Begründung: Die ABG Frankfurt Holding plant zusammen mit der CP Campus Projekte GmbH auf dem Areal an der Gräfstraße in Bockenheim die Errichtung von ca. 200 Miet- und Eigentumswohnungen in Passivhausbauweise, eines Einzelhandels im Erdgeschoss sowie einer zweigeschossigen Tiefgarage. Das Grundstück grenzt im Norden an das Umspannwerk der Mainova und südlich an das denkmalgeschützte ehemalige Straßenbahndepot und heute Spielstätte der Städtischen Bühnen an. Das Planungsareal umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 9.232 m2. (Anlage 1) Im Bereich der nördlichen Gräfstraße stehen zwei Bäume (Baumhasel Corylus Columna, Baumkatasternummern 43 und 44) im Straßenbereich vor der geplanten Anlieferung des Supermarktes, der Zu- und Abfahrt der Tiefgarage sowie der künftigen Feuerwehrzufahrt und der Zuwegung des nördlichen Grundstückes (Anlage 2). 1. Planungsvorgaben Die im städtebaulichen Rahmenplan vorgegebene Lage des Supermarktes im Westen des Grundstücks zielt insbesondere auf eine Belebung der im Bebauungsplan als öffentliche Flächen ausgewiesenen Bereiche südlich bzw. südwestlich des Grundstücks ab. Aber auch mit Blick auf das denkmalgeschützte Bockenheimer Depot mit seiner öffentlichen Nutzung (Theater) wäre eine Anlieferung an dieser Stelle nicht zielführend. Aus dieser Konsequenz ergab sich die jetzige Lage der Anlieferung des Supermarktes im Norden des Grundstücks (Zufahrt von Westen), mit den zugehörigen Lagerräumen unmittelbar angrenzend an das Umspannwerk der Mainova. Die im Wettbewerb vorgegebene Anordnung der Tiefgaragenzufahrt in der Gräfstraße (entweder nördlich oder südlich der Falkstraße, also jeweils im Bereich von Bäumen), wurde zugunsten einer Zusammenlegung mit der Anlieferung des Supermarktes ebenfalls in den nördlichen Gebäudebereich gelegt. Anliefer- und Parkverkehr können so neben dem ohnehin wenig attraktiven Umspannwerk gebündelt werden. Dies wirkt sich - neben den bereits beschriebenen Vorteilen im Süden - auch positiv auf die Gliederung der Hausfassade entlang der Gräfstraße sowie die allgemeine Verkehrssituation aus. 2. Zustand/Größe der Bäume Die angesprochenen Bäume sind Teil einer Baumreihe entlang der Gräfstraße. Es handelt sich um Jungbäume (Stammumfang rd. 45 cm), deren Vitalität aufgrund der vorhandenen Umstände (Verschattung durch benachbarte Bäume, kleine Baumscheibe, Oberleitung durch Krone führend) eingeschränkt ist. Die durch die Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplans unumgängliche Fällung innerhalb der vorhandenen Baumreihe trifft so die beiden kleinsten, am schlechtesten entwickelten Bäume, deren Vitalität zudem eingeschränkt ist. 3. Umpflanzung/Ersatzpflanzung Da aufgrund der im Baumgutachten beschriebenen Schädigungen durch das Fachamt von einer Umpflanzung abgeraten wurde, erfolgte die Prüfung einer Ersatzpflanzung in der Gräfstraße: Nach Beendung der Hochbaumaßnahme werden die heute in der Gräfstraße fehlenden Straßenbäume (Baumkatasternummer 45 und 50) im Rahmen der routinemäßigen Grünpflege nachgepflanzt. Ebenso wird seitens des Investors ein neuer Baum in Höhe der Zufahrt direkt an das angrenzende Umspannwerk gepflanzt, womit mögliche Ersatzstandorte entlang der Gräfstraße ausgeschöpft sind. Als Ergebnis der Prüfung empfiehlt das Fachamt deswegen, drei Neupflanzungen im naheliegenden Grünzug der Zeppelinallee im Abschnitt zwischen Ludolfusstraße und Broß-straße vorzunehmen (Anlage 3). 4. Wertermittlung Die Wertermittlung für die beiden Bäume ist vom zuständigen Fachamt mit 4.850,- € ermittelt worden. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Fachamt wird die Werterstattung und Neupflanzung geregelt. Anlage _1_Uebersichtsplan (ca. 610 KB) Anlage _2_Detaillageplan (ca. 430 KB) Anlage _3_Uebersichtslageplan_Neupflanzung (ca. 1,5 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.11.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. November 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.01.2013 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)