Bebauungsplan Nr. 257 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 04.11.2005, M 230
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 257 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I. 1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 257 in Frankfurt am Main - Nieder-Erlenbach ist der Bebauungsplan Nr. 257 Ä aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereichs ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.09.2005 zum Aufstellungsbeschluss.
Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 257 das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird.
I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung:
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit einem Warensortiment des täglichen Bedarfs über 800 m2 Geschossfläche in dem am nordwestlichen Ortsrand im Stadtteil Nieder-Erlenbach liegenden Gewerbe- und Mischgebiet geschaffen werden.
II. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat diesen Beschlussantrag für hinreichend qualifiziert hält, um die öffentliche Auslegung eines entsprechenden Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchführen zu können.
Begründung:
ÜBERSICHTSKARTE
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 257 umfasst den gesamten Gewerbegebietsbereich südlich der Straße am Mittelpfad sowie das südlich angrenzende Mischgebiet an der Pommernstraße und Niedereschbacher Straße.
Der seit dem 21.06.1977 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 257 setzt im nord-westlichen Teil des Geltungsbereiches ein zusammenhängendes dreigeschossiges Gewerbegebiet fest. Nach Süden wurde zur planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes das bereits vorhandene Wohngebiet in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Die direkt an das Wohngebiet angrenzenden Gewerbeflächen wurden als Flächen “für das nicht störende Gewerbe“ festgesetzt. Zur Abschirmung des Wohngebietes nach Westen wurde ein Streifen Mischgebiet ausgewiesen. Das gesamte Plangebiet liegt am nord-westlichen Ortsrand Nieder-Erlenbachs.
Das Gewerbegebiet und auch die Mischgebietsfläche wurden seit Mitte der 1970er Jahre bis Mitte der 1990er Jahre in großen Teilen bebaut, jedoch sind auch mehrere Gewerbegrundstücke bis heute unbebaut geblieben.
Seit Ende der 1990er Jahre zeigen sich Tendenzen einer Durchdringung des Gewerbegebietes und seiner direkten Umgebung mit großflächigen Lebensmittelmärkten. Wegen der dem Bebauungsplan Nr. 257 zugrunde liegenden Baunutzungsverordnung aus dem Jahre 1968 können im Rahmen des bestehenden Planungsrechtes großflächige Einzelhandelsbetriebe nicht optimal gesteuert werden.
An der Kreuzung der Niedereschbacher Straße mit der Kurmarkstraße (Liegenschaft Kurmarkstraße 3) eröffnete im Jahr 2000 ein großer Vollsortimenter Lebensmittelmarkt, der 2004 noch deutlich erweitert wurde. Im nördlichen Teil des Gewerbegebietes auf der Liegenschaft Alt-Erlenbach 107 eröffnete im Jahr 2003 ein großflächiger Lebensmittel-Discountmarkt mit ca. 130 Stellplätzen. In direkter Nachbarschaft erweiterte ein vorhandener Getränkemarkt Anfang 2003 um über 1000 m² Lagerfläche.
Zwei größere bebaute Gewerbegrundstücke (Im Fuchsloch 14 und 16) mit Verwaltungs-, Büro- und Nebengebäuden mit einer Größe von zusammen ca. 23.200 m² stehen seit dem Jahr 1999 wegen Firmensitzverlegung leer. Im Jahr 2004 wurden vom Grundstückseigentümer Neuplanungen vorgelegt, die eine Abtrennung des rückwärtigen Grundstücksteiles und die Niederlegung einer Lagerhalle vorsahen, um dort einen weiteren großflächigen Lebensmittel-Discountmarkt sowie ergänzende Nutzungen im Handels- und Freizeitbereich zu realisieren. Das Projekt wurde aufgrund von Erschließungsproblemen abgelehnt.
Die Stadt Frankfurt hat 2004 ein Gewerbeflächenkataster neu vorgelegt, das in seiner Analyse des Gewerbegebietes Nieder-Erlenbach die Problematik der langsamen Tertiärisierung und den hohen Umnutzungsdruck durch Einzelhandel und auch Wohnnutzung insbesondere im südlichen Gewerbegebiet betont. Als vordringliche Maßnahme wird daher insbesondere der Ausschluss von Einzelhandel im Gewerbeflächenbereich empfohlen.
Aus diesem besonderen städtebaulichen Grund soll für den Teilbereich des Gewerbegebietes südlich der Straße Am Mittelpfad sowie für das Mischgebiet Einzelhandel mit Gütern des täglichen Bedarfes in einer Größenordnung über 800 m² Bruttogeschossfläche ausgeschlossen werden.
Die Erfahrung zeigt, dass mit einer Begrenzung auf 800m² Bruttogeschossfläche ein Standort für Investoren insbesondere von Discount- oder SB-Märkten mit Gütern des täglichen Bedarfs mangels Park- und Lagerflächen sowie durch die Sortimentseinschränkungen unattraktiv wird. Kleinere Einzelhandelsbetriebe, die dienende Funktion für das Gewerbe- und das Mischgebiet haben können, sollen dagegen nicht ausgeschlossen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich ausschließlich auf die ergänzende Festsetzung der Einschränkung der Nutzungsarten. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 257 bleiben bestehen.
Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen Änderungen nicht berührt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 257 für den dargestellten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)