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Denkmalgeschützter ehemaliger Reitstall des Oberforsthauses - Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Mörfelder Landstraße 331, Gemarkung Wald, Flur…

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Denkmalgeschützter ehemaliger Reitstall des Oberforsthauses - Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Mörfelder Landstraße 331, Gemarkung Wald, Flur 612, Nr. 13/4 zur Sanierung des Denkmals und Neubau einer medizinischen Einrichtung

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht für den denkmalgeschützten ehemaligen Reitstall des Oberforsthauses an die Omnimed GmbH zu vergeben. Dies dient der Sanierung des Gebäudes und dem Neubau einer medizinischen Einrichtung. Das erwartete Ergebnis ist die Erhaltung des denkmalgeschützten Bestands und die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter : | Omnimed GmbH | Sandwiesenstraße 37a | 64665 Alsbach-Hähnlein Erbbaugrundstück : | Gemarkung Wald, Flur 612, Nr. 13/4 hält 4.601 m2 | (Ehemaliger Reitstall Oberforsthaus) Erbbauzweck: | Sanierung des Denkmals und Neuerrichtung einer medizinischen Einrichtung Erbbauzeit: | 80 Jahre Erbbauzins: | 60.720,- € jährlich; dies entspricht 6% aus dem Bodenwert von 220,- €/m². | Eine Gebäudewertentschädigung ist von dem Erbbauberechtigten nicht zu zahlen. Erbbauzinsanpassungsklausel: | Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, die Baugenehmigung innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss zu beantragen und das denkmalgeschützte Gebäude binnen 4 Jahren nach Abschluss des Vertrages fertig zu stellen. | Das auf dem Grundstück vorhandene denkmalgeschützte Gebäude (Reitstall des ehemaligen Oberforsthauses) ist in Abstimmung mit dem Denkmalamt zu sanieren und auf Kosten des Erbbauberechtigten in die Bebauung zu integrieren. | Durch den erheblichen Brandschaden am 09.07.2021 an Dach und Fach des Gebäudes und dem daraus resultierenden Mehraufwand in der Sanierung des Gebäudes (statische Beeinträchtigungen, Wasserschäden, Brandabfallentsorgung, Ersatz von großen Teilen der Dachkonstruktion, etc.) wurde als Teilkompensation die Abtretung der Leistungen der Gebäudebrandversicherung in Aussicht gestellt. Da aktuell akute Einsturzgefahr besteht und das Gebäude noch nicht betreten werden kann, konnte noch keine abschließende Schadensermittlung durch einen Sachverständigen erfolgen. | Zusätzlich soll nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages während der zeitintensiven Abstimmungs-, Baugenehmigungs- und Bauphase der Erbbauzins für 4 Jahre ausgesetzt werden. Dies dient zum teilweisen Ausgleich des Mehraufwandes, verursacht durch die massiven Brandschäden, sowie den zu erwartenden Bauzeitverzögerungen durch die Untersuchungen der ehemaligen Unterkellerungen auf Bodendenkmäler, die im Überbauungsbereich des ehemaligen Bestandsgebäudes des Oberforsthauses liegen. Zudem ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig, da sich in diesem Bereich - gemäß historischer Recherche - Flakabwehrstellungen befanden. | Vorhandene Versorgungsleitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sowie ein Gehrecht zur Erschließung des benachbarten Gebäudes des Frankfurter Schützenkorps Oberforsthaus e.V. sind dinglich zu sichern. Vorkaufsrecht: | Der Stadt Frankfurt am Main wird ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung eingeräumt. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern | Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. | Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert gemäß Wertstellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 09.09.2021 für eine gewerbliche Nutzung mit 220,00 €/m² bei einer WGFZ von 0,7 ermittelt wurde. Der Magistrat, das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Auf dem Grundstück "Oberforsthaus" befindet sich ein stark sanierungsbedürftiges und denkmalgeschütztes Gebäude (ehemalige Stallungen) des Oberforsthauses. In Folge eines schweren Brandschadens im Juli 2021 ist die gesamte Bausubstanz akut einsturzgefährdet und der Witterung preisgegeben. Zur Vermeidung des weiteren Verfalls, hat die Stadt die Errichtung eines Notdaches veranlasst. Weitere bauliche Maßnahmen müssen nun zeitnah im Anschluss erfolgen, um den weiteren Verfall zu verhindern.

Die Liegenschaft wurde in der Vergangenheit über mehr als 10 Jahre am Markt angeboten. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen durch denkmal- und naturschutzrechtliche Vorgaben und deren hohe Kosten, kam es jedoch bisher mit keinem Interessenten zum Vertragsabschluss.

Einem früheren Interessenten wurde bereits im Jahr 2008 seitens der Bauaufsicht eine Baugenehmigung für einen Sonderbau als Hotel mit Tiefgarage einschließlich denkmalschutzrechtlicher Genehmigung und naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigung erteilt. Die Umsetzung scheiterte an der Insolvenz des Interessenten.

Aufgrund der geschilderten Restriktionen auf dem Grundstück in Bezug auf Gestaltung und Bebaubarkeit und um damit überhaupt eine wirtschaftlich tragbare Basis herzustellen, wird die Laufzeit des Erbbaurechtes auf 80 Jahre erhöht. Der jetzige Entwickler und Investor würde nunmehr ein neues Konzept aufgreifen und auf dem Grundstück den Neubau - unter Integration der denkmalgeschützten Gebäudeteile - einer medizinischen Einrichtung realisieren.

Mit den beteiligten Ämtern sind bereits erste Vorabstimmungen erfolgt und die Vorbereitung einer Bauvoranfrage mit der Bauaufsicht in Arbeit. Ein erster Meilenstein ist erreicht durch die Akzeptanz des architektonischen Projektentwurfes durch die Denkmalbehörden und deren Einstufung als "denkmalverträglich". Der Investor hat dem Amt für Bau- und Immobilien ein ausgearbeitetes Sanierungskonzept mit einer detaillierten Bau- und Maßnahmenbeschreibung vorgelegt. Die vorläufige Kostenschätzung für die denkmalgerechte Sanierung liegt aktuell bei rund 1.850.000,- €. Für die erfolgreiche Realisierung des Projektes liegt die baufachliche Expertise vor. Sowohl ein potenzieller Nutzer als auch potenzieller Betreiber der medizinischen Einrichtung sind vorhanden.

Die Vergabe des Erbbaurechts sichert somit den Erhalt des schützenswerten Gebäudebestands ohne zusätzliche Kosten für die Stadt und ermöglicht eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung des städtischen Grundbesitzes. Eine spätere Öffnung des sanierten Gebäudes in Teilen für die Öffentlichkeit wäre verhandelbar und nach Wünschen der Stadt entsprechend umsetzbar.

B. Alternativen

Das Denkmalamt hat bereits darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass eine Vergabe im laufenden Jahr nicht mehr erfolgt, eine umfangreiche, kostenintensive Sanierung der denkmalgeschützten Gebäudesubstanz durch die Stadt erforderlich sein wird. Dabei dürften geschätzte Kosten in einer Größenordnung von mehr als 2 Mio. € für die Stadt anfallen. Zudem hat die Stadt aktuell kein eigenes nachhaltiges Nutzungskonzept für das dann aufwendig zu sanierende Denkmalgebäude. Die Folgekosten für die fortlaufende Instandhaltung wären ebenfalls durch die Stadt zu erbringen. Zudem ist die Gefahr des völligen Verlustes der Liegenschaft bei weiteren Verzögerungen aufgrund der Brandschäden akut gegeben.

Die Neuausschreibung der Liegenschaft im Konzeptvergabeverfahren würde eine erhebliche Verzögerung der notwendigen Sanierungsarbeiten bedeuten, die das Projekt um mindestens ein Jahr nach hinten schieben würde. In wieweit hier neue Interessenten mit nachhaltigen Konzepten gewonnen werden könnten bleibt fraglich, da über die Liegenschaft in der Vergangenheit immer wieder öffentlichkeitswirksam berichtet wurde und nur vereinzelt neue Interessenten auftauchten. Die Gefahr die aktuell vorhandenen Investoren und Entwickler zu verlieren, muss zudem als "hoch" eingeschätzt werden.

C. Lösung

Die Vergabe des Erbbaurechts an die Omnimed GmbH zur Sanierung des Denkmals und Neuerrichtung einer medizinischen Einrichtung.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fallen keine Investitionskosten an.
  2. Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an.
  3. Sachkosten: Durch die Vergabe im Erbbaurecht fallen keine weiteren Kosten an.

In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 3.529.716,33 €.

Anlage Katasterplan_1-1000_Oberforsthaus (ca. 692 KB) Anlage Katasterplan_1-2000_Oberforsthaus (ca. 917 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 14 · 24.01.2023
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 17 · 27.01.2023
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 31.01.2023
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 02.02.2023
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

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Ortsbeiratssitzung