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Wiederaufbauhilfe für das "Liebling Haus" in Tel Aviv-Yafo im Rahmen der Städtepartnerschaft

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, das Liebling Haus in Tel Aviv-Yafo nach einem Raketenangriff mit einer finanziellen Zuwendung von 395.000 € wiederaufzubauen. Dies ist notwendig, um die wertvolle historische Architektur und die kulturelle Bedeutung des Hauses zu sichern und seine Rolle als Ort des gesellschaftlichen Austausches und der Demokratieförderung zu stärken. Die Maßnahme unterstützt die langjährige Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt am Main und Tel Aviv-Yafo.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient der Kenntnis, dass das "Liebling Haus" in Tel Aviv-Yafo infolge eines Raketenangriffs schwer beschädigt wurde und eine umfassende Restaurierung erforderlich ist.
  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main den Wiederaufbau des Liebling Hauses im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Tel Aviv-Yafo durch eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 395 T€ unterstützt.
  3. Hierbei dient zur Kenntnis, dass im Dezernat III (Produktgruppe 13.01 "Stadtplanung") im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel für das Programm "zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative" in Höhe von 450 T€ veranschlagt waren.
  4. Weiter dient zur Kenntnis, dass Aufwendungen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Tel Aviv aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) dem Dezernat I (Produktgruppe 35.01 "Zentrale Serviceleistungen") zuzuordnen und dort zu verausgaben sind.
  5. Es wird daher zugestimmt, dass die Mittel für das Programm "zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative" in Höhe von 395 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates III (Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Gruppierung 71) für die außerplanmäßige Zuwendung für den Wiederaufbau des Liebling Hauses im Jahr 2026 dem Dezernat I zur Abwicklung der Maßnahme (Produktgruppe 35.01 "Zentrale Serviceleistungen", Gruppierung 71) zur Verfügung gestellt werden.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025 stehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Das Liebling Haus in Tel Aviv-Yafo ist ein bedeutendes kulturelles Zentrum, das sich sowohl den Themen Stadtentwicklung und Architektur widmet, als auch als urbanes Gemeinschaftszentrum den sozialen und demokratischen Dialog in Tel Aviv-Yafo und den internationalen Austausch insbesondere auch auf der kommunalen Ebene fördert. Das Zentrum organisiert Begegnungen im Rahmen der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Deutschen Architekturmuseum (DAM).

Das Haus wurde durch einen iranischen Raketenangriff in der Nacht des 16.07.2025 schwer beschädigt; erforderlich sind umfassende Restaurierungsarbeiten in Höhe von rund 645.000 €, insbesondere zur Wiederherstellung historischer Holz- und Glasarbeiten, Boden- und Putzreparaturen sowie barrierefreier Einrichtungen.

Im Rahmen der langjährigen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv-Yafo will die Stadt Frankfurt den Wiederaufbau dieses bedeutenden Zentrums mit einer Zuwendung unterstützen. Das Dezernat III (Planen und Wohnen) stellt konsumtive Zuschussmittel in Höhe von 395.000 € bereit. Die fachliche Federführung liegt beim Dezernat I. Die Zuwendung wird vom Hauptamt verwaltet.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Die Zuwendung wird verwendet, um den Wiederaufbau und die Instandsetzung des Liebling Hauses zu finanzieren. Eine bloße Reparatur der Schäden würde die Werte der historischen Architektur nicht sichern und ihrer Bedeutung nicht Rechnung tragen, daher ist eine umfassende Restaurierung notwendig. Schwerpunkte der Restaurierung sind Holzarbeiten. Hierbei handelt es sich um die Reparatur und den Austausch von Fenster- und Türrahmen. Zudem sind Glasarbeiten notwendig. Diese umfassen die Wiederherstellung oder Nachbildung historischer Fenster. Darüber hinaus bedarf es Wandreparaturen, wie das Schließen von Rissen, Erneuerung von Putz und die Angleichung von Farbschichten. Auch braucht es eine Bodenrestaurierung von beschädigten Terrazzo-Bereiche, die es zu reparieren und schützen gilt.

Mit der Restaurierung wird sichergestellt, dass die Projektarbeit und Austauschformate für städtische Forschung, Baukultur und Gemeinwohlprojekte fortgeführt werden können. Die Unterstützung zielt darauf ab, dass die Stadt Frankfurt dazu beiträgt, dass das Liebling Haus seine Rolle als Ort des Austauschs, der Demokratieförderung, der Kreativität und des gemeinschaftlichen Lernens erfüllen kann.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 42 · 26.02.2026
TO I, TOP 84
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 71
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

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