Sportanlage Schwanheim - Grunderneuerung des Tennenspielfeldes - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 206
Betreff:
Sportanlage Schwanheim - Grunderneuerung des Tennenspielfeldes - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8577 (M 223)
- Der Grunderneuerung des Tennenspielfeldes auf der Sportanlage Schwanheim wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt.
Die Kostenberechnung schließt mit 313.448,27 € netto ab ( 363.600,00 € brutto ). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 313.448,27 € netto werden bewilligt.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2005-2006 – Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten – mit 313.448,27 € netto unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten.
Ein erster Mittelabfluss wird in 2005 mit 80.000,00 € unterstellt, die Maßnahme wird in 2006 abgeschlossen sein.
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Vermögenshaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
Die Verbuchung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist auf dem entsprechenden Steuerkonto
vorzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 32.912,06 €
(5 % Abschreibung = 15.672,41 € und 5,5% kalkulatorische Zinsen = 17.239,65 €)
zu rechnen ist.
Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung:
A. Zielsetzung
Auf der Sportanlage Schwanheim führen der FC Germania 06 Schwanheim e.V. mit insgesamt 478 Mitgliedern, davon 269 Kinder und Jugendliche, die
Sportfreunde Schwanheim e.V. mit insgesamt 94 Mitgliedern, davon 86 Kinder und Jugendliche ihren gesamten Übungs- und Wettkampfbetrieb durch.
Auch die benachbarten Schulen, die Polizei Hessen und der Bundesgrenzschutz nutzen diese Sportanlage täglich für ihren Schul- und Dienstsportbetrieb.
Durch die sehr starke Inanspruchnahme ist das Spielfeld abgespielt, zumal die Bespielbarkeit in den letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten mit Tennenmaterial möglich war.
Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass eine Grunderneuerung des Spielfeldes dringend erforderlich ist, da die Oberfläche nicht mehr die Voraussetzungen für einen regulären Punktspiel- und Trainingsbetrieb erfüllt.
Die Sportfläche ist zonal uneben, nach Niederschlägen kommt es sehr oft zu Staunässe und die Abtrocknungszeit des Tennenplatzes ist zu lang.
Da das Spielfeld über keine Beregnungsanlage verfügt, erfolgt bei der
Grunderneuerung des Tennenspielfeldes auch der Einbau einer automatisch gesteuerten Beregnungsanlage mit 3 Vollkreis- und 12 Halbkreisregnern.
B. Alternativen
entfällt
C. Lösung
Grundsanierung des vorhandenen Tennenspielfeldes.
Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen M-Vortrag M 223 ( § 8577 vom 27.01.2005 ) enthalten; je nach Planungsstand werden für die dort aufgeführten weiteren Maßnahmen über 250.000,00 € die
Bau- und Finanzierungsvorlagen vorgelegt.
D. Kosten
Als Folgekosten sind nach Abschluss der Baumaßnahme nur kalkulatorische Kosten
(Abschreibung = 5% und Verzinsung = 5,5% = insgesamt 32.912,06 €) zu erwarten.
Personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht.
Anlage Grunderneuerung_KB (ca. 83 KB) Anlage Grunderneuerung_KB-E1 (ca. 41 KB) Anlage Plan (ca. 1826 KB) Anlage Projektbeschreibung (ca. 100 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. September 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L.