Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über die geplante Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2020
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Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 200
Betreff: Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über die geplante Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2020 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 02.12.2019
- Es dient zur Kenntnis, dass die Volkshochschule Frankfurt am Main mit Magistrats-Beschluss vom 04.10.2013 auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Bildung, der Weiterbildung und des Lebenslangen Lernens betraut wurde.
- Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die mit dem Wirtschaftsplan 2020 geplante Ausgleichsleistung von 13.682.458 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen.
- Die zulässige Ausgleichsleistung (geplante Ausgleichsleistung) für das Wirtschaftsjahr 2020 beträgt unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags 13.682.458 € vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020 durch die Stadtverordnetenversammlung. Begründung: Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 02.09.2019 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2020 mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2020 von 12.384.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2020 von 13.148.000 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2019 von 199.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 13.682.458 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß § 3.5 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 04.10.2013 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. Anlage 1 (ca. 15 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ältestenausschuss Versandpaket: 27.11.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. November 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)