Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2020 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahresabschluss 2020 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu bestellen. Dies erfolgt gemäß den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen. Das erwartete Ergebnis ist eine ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Zielsetzung

Für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss.

C. Lösung

Der gem. § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss und der gemäß § 26 EigBGes aufzustellende Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Neben den im Eigenbetriebsgesetz benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Gem. § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 30.07.2020 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erneut als Prüfer für den Jahresabschluss 2020 zu bestellen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und die Angebote anschließend ausgewertet. Regelmäßig (nach Ablauf von fünf Jahren) wird das Verfahren wiederholt, dabei wird der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfungsleistung für den Jahresabschluss 2020 werden zu einem Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 10.560,00 EUR netto erbracht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 44 · 23.02.2021
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 04.03.2021
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung