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Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Vortrag des Magistrats vom 14.01.2019, M 1

Betreff: Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt in § 7 Abs. 1 Ziffer 5 dahingehend geändert wird, dass die Definition der leitenden Angestellten "ab Entgeltgruppe 14 TVöD" ersetzt wird durch die Funktionsbezeichnung d. leitenden Beschäftigten "Betriebsleitung / Leitung Pädagogik / Leitung Zentraler Service", in § 12 Abs. 2 dahingehend geändert wird, dass der Klammerzusatz (ab Entgeltgruppe 14 TVöD) ersetzt wird durch die Worte (Betriebsleitung / Leitung Pädagogik / Leitung Zentraler Service) und im § 13 das Wort "Frauenbeauftragte" durch "Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte" sowie im § 15 Abs. 3 die Worte "Referat Beteiligungen" durch die Worte "Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main" ersetzt werden sollen. Des Weiteren soll neu im § 22 Inkrafttreten der Satz "Gleichzeitig tritt die am 20.02.2018 in Kraft getretene Satzung außer Kraft" aufgenommen werden.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in ihrer Sitzung am 30.10.2018 den Änderungen der Satzung zugestimmt hat.
  3. Die in der Anlage beigefügte Satzung des Betriebs Kita Frankfurt wird beschlossen. Begründung: A Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gem. § 5 des Eigenbetriebsgesetzes unter Beachtung der §§ 121 Abs. 8 und 127 HGO über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Sie ist u. a. für den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung zuständig. Gemäß § 7 des Eigenbetriebsgesetzes beschließt die Betriebskommission eine entsprechende Empfehlung zur Änderung der Satzung an die Stadtverordnetenversammlung. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 30.10.2018 die Änderungen der Satzung beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Änderung zu beschließen. Änderung in § 7 Abs. 1 Ziffer 5 und § 12 Abs. 2 "Definition leitende Beschäftigte" In § 7 Abs. 3 Ziffer 6 des Eigenbetriebsgesetzes ist es Aufgabe der Betriebskommission zur Einstellung, Beförderung und Entlassung von Beamten und leitenden Angestellten eine Stellungnahme abzugeben. Im § 7 der Satzung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sind die Aufgaben der Betriebskommission derzeit so beschrieben, dass die Betriebskommission u. a. für die Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamtinnen/Beamten und leitenden Beschäftigten ab Entgeltgruppe 14 TVöD eine Stellungnahme abgibt. Bei Gründung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bezog sich die Definition "leitende Angestellte ab Entgeltgruppe 14 TVöD" auf die Betriebsleitung, die Leitung Pädagogik und die Leitung Zentraler Service. Durch die im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes geänderte Entgeltordnung im Jahr 2017 waren die Stellenbewertungen der Regionalleitungen und der Fachbereichsleitungen tariflich in die Entgeltgruppe 14 überzuleiten. Damit wurden gemäß der Satzung aktuell 14 Personen zu leitenden Beschäftigten, was den Strukturen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt nicht entspricht. Aufgrund der Organisationstruktur waren und sind unter leitende Beschäftigte im Eigenbetrieb Kita Frankfurt die Betriebsleitung, die Leitung Pädagogik und die Leitung Zentraler Service zu subsumieren. Aus diesem Grunde sind die Änderungen im § 7 Abs. 1 Ziffer 5 und § 12 Abs. 2 zur Definition der leitenden Beschäftigten im Eigenbetrieb Kita Frankfurt notwendig. Änderung im § 13 "Bezeichnung Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte" Der aktuell in der Satzung von Kita Frankfurt verwendete Begriff der Frauenbeauftragten entspricht nicht mehr der Bezeichnung im Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG). Die Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) von 2016 beinhaltet auch die Änderung der Funktionsbezeichnung. Um deutlich zu machen, dass das Gesetz nicht ausschließlich Frauen betrifft, wurden die Bezeichnungen "Frauenförderplan" und "Frauenbeauftragte" abgelöst durch den "Frauenförder-und Gleichstellungsplan" beziehungsweise die "Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte". Die Änderung der Satzung erfolgt als Anpassung an die gesetzliche Funktionsbezeichnung. Änderung im § 15 Abs. 3 "Org.-Bezeichnungsänderung Referat Beteiligungen" Im Zuge einer Umorganisation im Dezernat Finanzen wurde das Referat Beteiligungen als Abteilung Beteiligungsmanagement in die Stadtkämmerei integriert. Die Änderung der Satzung erfolgt als begriffliche Anpassung der organisatorischen Veränderung. Änderung im § 22 "Außer Kraft treten der bisherigen Satzung" In der bisherigen Satzung von Kita Frankfurt war nicht explizit benannt, dass mit Inkrafttreten der neuen Satzung die bisherige Satzung außer Kraft gesetzt wird. Diesem formalen Erfordernis wird nun Rechnung getragen, in dem der Satz, "Gleichzeitig tritt die am 20.02.2018 in Kraft getretene Satzung außer Kraft.", neu aufgenommen wird. Die Änderungen der Satzung sind in der Anlage in §§ 7, 12, 13, 15 und 22 hervorgehobenen. B Alternativen keine C Lösung Die vorgesehenen Änderungen der Satzung von Kita Frankfurt sind notwendig und ergeben sich aufgrund von Veränderungen in den Entgeltgruppen durch die Entgeltordnung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), auf Grund von Begriffsänderungen im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sowie der Änderung der Organisationsbezeichnung des Beteiligungsmanagements und in der Rechtsprechung. Der derzeitige Satzungstext mit der eingearbeiteten Änderung ist in der Anlage beigefügt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat der Änderung der Satzung in der Sitzung der Betriebskommission am 30.10.2018 zugestimmt. D Kosten Die Satzungsänderung verursacht an Notarkosten rd. 120,00 € und für die Eintragung im Handelsregister rd. 60,00 € Kosten. Anlage 1_Satzung_Betrieb_Kita_Frankfurt (ca. 33 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Januar 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.02.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 52 · 11.02.2019
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 1 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 67
Angenommen
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 26.02.2019
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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