Gestaltungsbeirat für das Dom-Römer-Areal
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Vortrag des Magistrats vom 02.10.2009, M 198
Betreff:
Gestaltungsbeirat für das Dom-Römer-Areal
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6321 (M 106)
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss (§ 2441) der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007 und des Gesellschaftsvertrags der Dom-Römer GmbH (§ 6321) ein Gestaltungsbeirat für das Dom-Römer-Areal gegründet wird, dessen Mitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt werden.
- Der beigefügten Mitgliederliste und der beigefügten Geschäftsordnung wird zugestimmt.
Begründung:
A) Zielsetzung
Um eine hohe gestalterische Qualität der Neubebauung des Dom-Römer-Areals sicherzustellen, soll ein Gestaltungsbeirat eingerichtet werden. Damit setzt der Magistrat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2441 vom 6.9.2007 um (M 112 /2007, Zf.1. d.): Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung eine Gestaltungssatzung zur Beschlussfassung vor, "deren Einhaltung von einem einzurichtenden, unabhängigen Sachverständigengremium, dem Altstadtbeirat überwacht wird, dessen Zusammensetzung vom Magistrat vorgeschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt wird. Als Sachverständigengremium sollen die Mitglieder des Beirats anerkannte Persönlichkeiten ihres Fachs sein. Die in der Anlage aufgeführten Personen sind hierfür geeignet und sollen als Mitglieder in den Beirat berufen werden. In der Auswahl geeigneter Personen waren neben der Berücksichtigung unterschiedlicher Fachkompetenzen und Erfahrungen im Bereich der behutsamen Neugestaltung eines historischen Stadtquartiers auch die Mischung von Persönlichkeiten, die zum einen mit den baugeschichtlichen und heutigen lokal geprägten Randbedingungen Frankfurts persönlich vertraut sind und zum anderen von außen eine unabhängige Blickrichtung einbringen können.“
B) Alternativen
keine
C) Lösung
Der Dom-Römer-Gestaltungsbeirat soll zu den Gebäude-Planungen an Hand der für den Dom-Römer-Bereich vorgesehenen Gestaltungssatzung Empfehlungen abgeben. Er berät über die Pläne in allen wesentlichen Phasen, also von ersten Gebäude-Konzepten bis zu konkreten Entwürfen. Er erarbeitet hierzu Empfehlungen, die an die Verwaltung, den Sonderausschuss Dom-Römer und die Dom-Römer GmbH gerichtet sind. Die Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, da im Baugenehmigungsverfahren nur die Stadt entscheidungsbefugt ist.
Räumlich umfasst das Aufgabengebiet das Dom-Römer-Areal, also den Bereich zwischen Braubachstraße, Haus am Dom, Dom, Kultur-Schirn, Römerberg-Ostzeile und Kunstverein.
Um arbeitsfähig zu sein, setzt sich der Beirat aus drei stimmberechtigten Mitgliedern und drei nicht stimmberechtigten VertreterInnen zusammen. Um eine bestmögliche Kontinuität der fachlichen Arbeit und der Konsistenz der Beurteilungen einzelner Bauvorhaben wie des Altstadtensemble insgesamt zu gewährleisten, ist die regelmäßige Teilnahme auch der drei VertreterInnen erwünscht. Der Beirat berät als Team unter Fachleuten. Sie üben ihre Tätigkeit unabhängig, fachbezogen und uneigennützig aus. Der Vorsitzende wird aus ihrer Mitte gewählt.
Zu den Sitzungen sollen nicht stimmberechtigte Fachleute, wie beispielsweise Denkmalpfleger, Bauhistoriker oder Statiker sowie Vertreter des Magistrats, der beteiligten Ausschüsse und der Dom-Römer GmbH hinzugezogen werden können. Der Beirat entscheidet über die Teilnahme.
Der Beirat wird projektbezogen eingerichtet. Durch gleichgeschaltete Planungsverfahren können voraussichtlich für alle Häuser gleichzeitig Entwürfe entwickelt werden. Sie werden dem Beirat gemeinsam vorgelegt und beraten. Auf diesem Wege können auch die wechselseitigen Beziehungen der Gebäude untereinander beurteilt werden. Der Beirat tagt aufgrund dieses Vorgehens voraussichtlich in wenigen Sitzungen. Die Sitzungstermine und ihre Dauer werden anhand der Dringlichkeit und des Umfangs der Beratungsgegenstände zwischen der Geschäftsstelle und den Mitgliedern abgestimmt.
Zur Vorbereitung der Beratungen lädt die Geschäftsstelle den Beirat mindestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn ein und stellt erforderliche Unterlagen zur Verfügung. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Als Ergebnis der Beratungen werden schriftliche Stellungnahmen zu jedem Projekt mit Empfehlungscharakter verfasst und veröffentlicht. Dem Gestaltungsbeirat steht es frei ebenso Minderheitenvoten zu veröffentlichen.
Da die Dom-Römer GmbH die Hochbauplanung ausschreibt und koordiniert wird ihr auch die Geschäftsstelle des Dom-Römer-Gestaltungsbeirats – bei Wahrung ihrer Unabhängigkeit – organisatorisch zugeordnet.
D) Kosten
Alle Mitglieder des Gestaltungsbeirats erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich an den Honoraren für Preisrichter von Architektenwettbewerben orientiert. Der Beirat tritt schätzungsweise an acht Tagen zusammen. Bei drei Mitgliedern und drei StellvertreterInnen ergeben sich hierfür voraussichtliche Kosten von 50.000 Euro. Hinzu kommen Fahrt- und Bewirtungskosten sowie weitere Nebenkosten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden auf 60.000 Euro geschätzt. Die Kosten für die Mitglieder übernimmt die Dom-Römer GmbH.
Anlage 1 (ca. 11 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Oktober 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.11.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1596) REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen Freie Wähler (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1596); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen Freie Wähler (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1596) sowie REP, ÖkoLinX-ARL und Stadtverordneter Holtz (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)