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Neubau einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Trägerschaft der Praunheimer Werkstätten hier: Freigabe Investitionskostenzuschuss

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2014, M 193

Betreff: Neubau einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Trägerschaft der Praunheimer Werkstätten hier: Freigabe Investitionskostenzuschuss

  1. Die Praunheimer Werkstätten errichten auf dem Gelände Christa-Maar-Straße 2 (Praunheim) den Neubau einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Diese soll über einen Arbeitsbereich einschließlich Berufsbildungsbereich mit 240 Plätzen verfügen und eine Tagesförderstätte mit 42 Plätzen vorhalten. Darüber hinaus soll auf dem Gelände die zentrale Verwaltung des Trägers angesiedelt werden. Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme beträgt rd. 21.144.000 €.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich an dem Neubau der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen durch die Praunheimer Werkstätten mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.400.000 €.
  3. Der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.400.000 € wird hiermit bewilligt und freigegeben. Die Auszahlung des Investitionskostenzuschusses erfolgt nach Baufortschritt.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass im Investitionsprogramm 2014-2017, Produktgruppe 18.01, Projektdefinition 5.003671 für das Vorhaben Mittel von insgesamt 1.400.000 € eingestellt sind. In 2014 stehen 1.120.000 € aus Budgetüberträgen zur Verfügung, in 2015 ist eine weitere Rate von 280.000 € veranschlagt.
  5. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses erfolgt in der Produktgruppe 18.01 auf dem PSP-Element 5.003671.525.999, Sachkonto
  6. Begründung: A. Zielsetzung Allgemeine Darstellung Die Praunheimer Werkstätten betreuen in Frankfurt am Main derzeit ca. 760 Menschen mit "geistiger" Behinderung im Lebensbereich Arbeit. Die Standorte der Werkstätten sind in den Stadtteilen Praunheim, Fechenheim und Höchst. Durch regelmäßige Bedarfserhebungen wurde ermittelt, dass bis zum Jahr 2020 noch ca. 200 Personen zusätzlich einen Platz in einer Werkstatt beanspruchen werden, weil sie nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Darüber hinaus werden ca. 100 Betreuungsplätze für Personen benötigt, die nicht in einer Werkstatt arbeiten können. Die vor 48 Jahren eröffnete Werkstatt Praunheim verfügt über 190 Plätze und ist an der Kapazitätsgrenze ausgelastet. Das Gebäude entspricht nicht mehr den Anforderungen für moderne Arbeitsplätze. Die Räume sind zu klein und nicht barrierefrei für Personen, die körperlich eingeschränkt sind (Rollstuhlfahrer etc.).Darüber hinaus gibt es dort keine Möglichkeit eine dringend benötigte Tagesförderstätte für Personen anzugliedern, die nicht in der Werkstatt beschäftigt werden können, weil das verfügbare Grundstück eine solche Erweiterung nicht zulässt. Außerdem stehen Auflagen des Denkmalschutzes einem Ausbau am gegenwärtigen Standort entgegen. Die überörtlichen Zuwendungsgeber sind angesichts des Erhaltungszustands des Gebäudes nicht bereit, einen Umbau an gleicher Stelle finanziell zu unterstützen. Daher soll die Werkstatt an anderer Stelle in Praunheim (Christa- Maar-Straße 2) neu errichtet werden. Sie wird über einen Arbeitsbereich einschließlich Berufsbildungsbereich mit 240 Plätzen verfügen und eine Tagesförderstätte mit 42 Plätzen vorhalten. Auf dem Gelände soll darüber hinaus die zentrale Verwaltung des Trägers angesiedelt werden. Ziele Die Aufgabe "ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs-und Arbeitsplätzen" (§ 136 Abs. 1 S. 4 SGB IX) in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu bieten, findet zunehmend unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Preiskampf, harte Konkurrenz, Verlagerung von Einfacharbeiten in Billiglohnländer und zunehmende Technisierung erzeugen einen hohen Anpassungsdruck auf die Werkstätten, die sich dennoch den Hauptaufgaben "Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben" und "Eingliederung in das Arbeitsleben" (§ 136 Abs. 1 S.1 SGB IX) stellen müssen. Es soll mit ausreichender wirtschaftlicher Effizienz ein Holzbearbeitungszentrum mit Lackiererei, elektronische Archivierung, ein Lettershop, Garten- und Landschaftsbau, Konfektionierung/Montage, Lagerhaltung sowie Hauswirtschaft betrieben werden (222 Beschäftigte). Der Berufsbildungsbereich wird 18 Personen umfassen. Die Tagesförderstätte (§ 136 Abs. 3 SGB IX) wird 42 Menschen mit schwersten Behinderungen, die im arbeitsfähigen Alter sind, aber (noch) nicht in den Werkstattbereich aufgenommen werden können, eine angemessene Tagesstruktur bieten. Die gesamte Werkstatt wird für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei errichtet. Die Werkstatt wird mit einer Holzheizung ausgestattet, die mit Brikettholz aus dem Holzbearbeitungszentrum sowie Scheitholz betrieben wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Neubau der Werkstatt für behinderte Menschen konnte durch die Praunheimer Werkstätten gGmbH (pw°) am Standort Christa-Maar-Straße 2 nach einigen Verzögerungen inzwischen am 15.01.2014 begonnen werden. Die Gesamtkosten, die Kosten der einzelnen Teilbereiche des Bauprojekts und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Von den Gesamtkosten in Höhe von rund € 21,1 Millionen wurden durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als zuwendungsfähige und vergütungsrelevante Kosten rund € 14,4 Millionen anerkannt. Die Gesamtkosten werden durch Eigenmittel des Trägers inkl. Spenden i. H. v. € 1 Million (€ 2,6 Mio.), die oben genannten Zuschüsse (€ 5,2 Mio.) sowie der Vorsteuererstattung (€ 2,2 Mio.) mit rund € 10 Mio. teilweise gedeckt. Vor Beginn der konkreten Planungs- und Bauphase wurde den Praunheimer Werkstätten signalisiert, dass sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Investitionskostenzuschuss von € 1,4 Millionen an der Maßnahme beteiligt. Diese Mittel sind inzwischen im Investitionsprogramm eingestellt. Unter Berücksichtigung des städtischen Investitionskostenzuschusses verbleibt ein Volumen von ca. € 9,7 Millionen, das über den Kapitalmarkt zu finanzieren ist. Tilgung und Zinsen für das aufzunehmende Darlehen sind durch die Refinanzierung des LWV über die Leistungsentgelte gesichert. Der Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt bezieht sich nur auf die nicht zuwendungsfähigen Baukosten und die nicht vergütungsrelevanten Ausstattungskosten der Werkstatt für Menschen mit Behinderung nach Abzug der Eigenleistungen der Praunheimer Werkstätten. D. Kosten der Stadt Frankfurt am Main Die durch den Investitionskostenzuschuss in Höhe von € 1.400.000 Millionen entstehenden Kosten berechnen sich wie folgt:
  7. Investitionsbedarf: 1.400.000 €
  8. Finanzierungsablauf Für die Maßnahme ist aufgrund der Veranschlagung folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2014 1.120.000 € 1.120.000 € 2015 280.000 € 280.000 € Die tatsächliche Auszahlung des Investitionskostenzuschusses erfolgt nach Baufortschritt.
  9. Zugehörige Folgeinvestitionen keine
  10. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Folgekosten
    • b)sächliche Folgekosten
    • c)Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung (4,00 %) Abschreibung (2 %) keine keine 56.000 € 28.000 €
  11. Jahreserträge keine
  12. Leistungen Dritter keine
  13. Stellenplanmäßige Auswirkungen keineZuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 19.11.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.12.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 39 · 02.12.2014
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 35 · 11.12.2014
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömerÖkoLinX-ARLREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 16.12.2014
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 18.12.2014
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömerÖkoLinX-ARLREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP

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Ortsbeiratssitzung