Übertragung eines Gewerbegrundstückes aus dem Vermögen der Stadt Frankfurt am Main in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Übertragung eines Gewerbegrundstücks an der Hanauer Landstraße 441 in das Sondervermögen der Hafen- und Marktbetriebe vor. Dies soll eine nachträgliche Besteuerung von Rücklagen vermeiden und die Steuerbelastung der Hafen- und Marktbetriebe reduzieren. Die Zustimmung des Stadtverordnetenversammlung wird angestrebt.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 186 auf die Tagesordnung II der 50. Plenarsitzung beschlossen hat.
b) Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Die Hafen- und Marktbetriebe beabsichtigen durch den Erwerb des Grundstückes eine nachträgliche Besteuerung von vorhandenen Rücklagen in Höhe von € 1.539.995,06 nach § 6 b EStG aus dem Verkauf von stillgelegten Hafenbahntrassen in Seckbach zu vermeiden. Der Kaufpreis entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert des Grundstückes. Mit dem Erwerb des Grundstückes kann eine Steuerbelastung in Höhe von rd. € 400.000,00 für die Hafen- und Marktbetriebe vermieden werden. Das Grundstück verbleibt grundsätzlich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Eigenbetrieb stellt durch seine Betriebsverpachtung an die HFM Managementgesellschaf für Hafen und Markt mbH die Vermarktung des Grundstückes im Sinne der Stadt Frankfurt am Main sicher. Da es sich um eine innerstädtische Übertragung handelt, fallen keine Kosten für Notar-, Gerichts- oder Grunderwerbssteuer an. Die Finanzierung der Werterstattung ist in voller Höhe durch Eigenmittel der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main gesichert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.01.2021 im OBR 11 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)