Kanalerneuerung Stresemannallee im Stadtteil Sachsenhausen - Mehrkosten
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Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 182
Betreff: Kanalerneuerung Stresemannallee im Stadtteil Sachsenhausen - Mehrkosten
- Es dient zur Kenntnis, dass bei der Baumaßnahme "Kanalerneuerung Stresemannallee" im Stadtteil Sachsenhausen gegenüber der geprüften Kostenberechnung in Höhe von 2.264.000 EUR (brutto) Mehrkosten in Höhe von rund 522.600 EUR (brutto) entstehen. Die Gesamtkosten betragen somit vorläufig rund 2.786.600 EUR (brutto).
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF in ihrer 16. ordentlichen Sitzung am 11.04.2019 die Vorlage zu den Mehrkosten behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Mehrkosten zuzustimmen.
- Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 522.600 EUR (brutto) werden bewilligt. Die Mehrkosten sind durch Querdeckung und Minderausgaben bei anderen Investitionen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpläne der SEF gedeckt.
- Die Deckung der sich aufgrund der Mehrausgaben von ca. 522.600 EUR erhöhenden Jahresfolgekosten ist sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Die Kanalerneuerung Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Heimatring war sowohl aus hydraulischen Gründen zur Minderung der Überlastung des Sammelkanals in der Mörfelder Landstraße sowie der Rückstauproblematik in der Heimatsiedlung, als auch aufgrund des geplanten Straßenbahnneubaus (VGF, Linie 17) erforderlich. Der Trassenverlauf der neuen Straßenbahnstrecke sah in Teilabschnitten eine Überbauung des Bestandskanals im oben genannten Bereich vor, sodass eine Zugänglichkeit (Sanierungs- und Anschlussarbeiten) sowie eine gefährdungsfreie Unterhaltung nur sehr eingeschränkt bzw. nur mit technisch und sicherheitstechnisch hohem Aufwand möglich gewesen wäre. Die Kanalerneuerung Stresemannallee war aufgrund bestehender bau- und verkehrstechnischer Abhängigkeiten mit verschiedenen Gewerken (z.B. Gleis- und Straßenbau, Gas- und Trinkwasserversorgung) sowie der Erzielung von wirtschaftlichen Synergieeffekten als eigenständige Baumaßnahme in die Gesamtmaßnahme "Straßenbahn Stresemannallee" (Federführung VGF) integriert. Im Rahmen dieser Gesamtmaßnahme erfolgte auch eine umfangreiche Straßenumgestaltung. Die Bauausführung erfolgte zusammen bzw. zeitgleich mit der Gesamtmaßnahme, mit nur geringem räumlichem Abstand zu der neuen Straßenbahnstrecke und zu weiten Teilen nach Inbetriebnahme der Straßenbahn. Aufgrund der gegebenen Randbedingungen erfolgte die Ausführung der Kanalerneuerung weitgehend in geschlossener Bauweise (Rohrvortrieb). Dieses Bauverfahren hatte sich bei einem Variantenvergleich unter den gegebenen Bedingungen als das wirtschaftlichste Verfahren herausgestellt. Die Gesamtvortriebslänge betrug ca. 350 m DN 1200/DN
- Des Weiteren wurden in der Vortriebsstrecke 9 Bauwerke (Sonderschächte aus glasfaserverstärktem Kunststoff aufgrund Gleisnähe) eingebaut und 8 Kurzhaltungen DN 400 mit je ca.15 m (Gesamt ca.120 m) in offener Bauweise hergestellt. Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung wurde durch das Revisionsamt geprüft (Prüfungsmitteilung Nr. V 2013/0023 vom 12.07.2013) und durch die Betriebskommission der Stadtentwässerung mit Gesamtkosten in Höhe von (gerundet) 2.264.000 EUR (brutto) bewilligt (Beschluss-Nr. 54/2013 (XVII. WP) vom 20.08.
- Die Kanalbaumaßnahme wurde von August 2014 bis Juli 2015 ausgeführt. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus der gegenüber der Kostenberechnung deutlich höheren Auftragsvergabesumme für die öffentlich ausgeschriebenen Bauleistungen. Des Weiteren waren Zusatzleistungen aufgrund der nicht in vollem Umfang vorhersehbaren bodenbedingten Schwierigkeiten beim Rohrvortrieb sowie zusätzliche Kontrollvermessungen (Baugruben und Gleis) erforderlich. Aufgrund der späten Schlussrechnungsvorlage mit gleichzeitiger Nachtragsvorlage, zeitaufwendiger Nachtragsbearbeitungen mit Einsprüchen von Seiten des Auftragnehmers und erforderlichen Klärungen kann die genaue Mehrkostenhöhe erst jetzt ermittelt und festgestellt werden. Sämtliche Schlussrechnungen liegen vor, sind abschließend geprüft und von den jeweiligen Auftragnehmern akzeptiert. Die stadtinterne Bauabrechnung ist in Bearbeitung. Die Mehrausgaben begründen sich im Einzelnen wie folgt:
- Baukosten Die Baukosten (einschl. Unvorhergesehenes) wurden in der Kostenberechnung mit ca. 1.985.000 EUR (brutto) veranschlagt. Bereits die Ausschreibungsergebnisse lagen deutlich über den in der Kostenberechnung angenommenen Kosten. Dies begründete sich zu einem großen Teil darin, dass sich im Rahmen der Ausführungsplanung und mit fortschreitender Planungs- und Abstimmungstiefe Mengenmehrungen und zusätzliche Leistungen ergaben, die mit ausgeschrieben wurden, in der ursprünglichen Kostenberechnung jedoch nicht enthalten waren. U.a. waren dies umfangreichere Leistungen für die Grundwasserhaltungsmaßnahmen, die Erd- und Verbauarbeiten einschl. Injektionsarbeiten und den Rohrvortrieb selbst. Hinzu kam ein gegenüber den ursprünglich angenommenen Preisen insgesamt höheres Preisniveau. Die nur gering voneinander abweichenden Angebotssummen der einzelnen Bieter ließen jedoch den Schluss zu, dass die angebotenen Preise den aktuellen Marktpreis für die ausgeschriebenen Leistungen darstellten. Die abschließende Beauftragungssumme betrug bei Wertung bzw. Berücksichtigung eingereichter Nebenangebote 2.408.529,06 EUR (brutto). Des Weiteren kam es im Zuge des Rohrvortriebs aufgrund der Inhomogenität und dem Vorhandensein von Störzonen im Baugrund durch Fremdleitungsgräben, Fahrmastgründungen etc. im Bereich der Rohrvortriebstrasse zu in der Form nicht vorhersehbaren Problemen beim Rohrvortrieb (Ausbläsern, Spül- und Druckverluste bis zum Erliegen des Förderkreislaufs), die in Teilabschnitten einen extrem verlangsamten Bohrfortschritt (bis zum Stillstand) und sogar eine zusätzliche Rohrvortriebsanfahrt aus einer zusätzlichen Startbaugrube zur Folge hatten. Dies führte zu weiteren Mehrkosten. Aufgrund eines weiteren Sondervorschlags (Nebenangebotes) des Auftragnehmers bezüglich Verbau- und Grundwasserhaltungsarbeiten, die zu einer Kosteneinsparung führten, konnten Teile der Mehrkosten kompensiert werden. Letztendlich sind gegenüber der Beauftragungssumme (Baukosten) Mehrkosten in Höhe von 32.474,77 EUR (brutto), gegenüber der Kostenberechnung in Höhe von ca. 456.000,00 EUR (brutto) angefallen.
- Beweissicherungen/Gleis- und Baugrubenvermessungen Gemäß einer Forderung der VGF und deren Sachverständigen waren insbesondere nach Inbetriebnahme der Straßenbahn zur Lageüberprüfung der parallel zur Kanalbaustrecke (Rohrvortrieb) neu verlegten Gleise und zur Verformungsüberwachung der unmittelbar an den Gleisen angelegten Baugruben umfangreiche (tägliche) Kontrollvermessungen durchzuführen. Hierdurch sollten eventuell durch den Rohrvortrieb bzw. den Kanalbau allgemein verursachte Setzungen frühzeitig erkannt und entsprechend reagiert werden können. Diese Vermessungsleistungen waren in der genehmigten Kostenberechnung nicht enthalten und beruhen auf nachträgliche Anordnungen. Die hieraus entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 50.000,00 EUR (brutto).
- Ingenieurleistungen für die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung Durch die erhöhten Baukosten sind entsprechend der Vergütungsregelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie der vertraglichen Regelungen entsprechend höhere Kosten angefallen. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 29.000,00 EUR (brutto).
- Sonstige Mehr- und Minderkosten Geringfügige Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung ergaben sich zudem für Entsorgungsleistungen, Gebühren und Baugrunduntersuchungen. Diese konnten jedoch durch den Wegfall der Kampfmitteluntersuchungen, welche bereits im Auftragsumfang der Gleis- und Straßenbaumaßnahme (Gesamtmaßnahme) enthalten waren und im Rahmen dieser ausgeführt wurden, mehr als kompensiert werden. Hierdurch ergab sich eine Einsparung von ca.12.000,00 EUR (brutto). B. Alternativen keine C. Lösung Die Lösung bestand in der Anpassung der Ausführungsplanung an die nicht vollumfänglich vorhersehbaren Gegebenheiten (Baugrund) während der Projektabwicklung und in einem angemessenen Umgang mit den verfahrens- und bodenbedingten Herausforderungen beim Rohrvortrieb unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten. Des Weiteren waren die Beweissicherungen/Kontrollvermessungen zur Vermeidung von Gefährdungen unumgänglich. D. Kosten
- Investitionsbedarf Bewilligte Mittel 2.264.000,00 EUR brutto Mehrkosten ca. 522.600,00 EUR brutto Gesamtinvestitionsbedarf: ca. 2.786.600,00 EUR brutto
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2010 15.713,00 EUR brutto 2011 0,00 EUR brutto 2012 22.161,00 EUR brutto 2013 60.207,00 EUR brutto 2014 1.073.371,00 EUR brutto 2015 1.354.777,00 EUR brutto 2016 11.805,00 EUR brutto 2017 165.000,00 EUR brutto 2018 69.192,00 EUR brutto 2019 14.760,00 EUR brutto
- Zugehörige Folgeinvestitionen keine
- Jahresfolgekosten Kosten-berechnung (EUR) Mehrkosten (EUR) Summe (EUR)
- a)persönliche Ausgaben 0 0 0
- b)Sachkosten:
- Unterhaltungskosten (keine Veränderung, da Sanierung Bestand) 0
- Abschreibung 37.738 8.705 46.443 c) kalkulatorische Verzinsung 3,0%, davon 1/2 33.964 7.834 41.799 Gesamtsumme Jahresfolgekosten 71.702 16.539 88.242
- Jahreserträge (Deckung im kostendeckenden Gebührenhaushalt) 88.242
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges entfälltZuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 06.11.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)