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Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Höchst

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 181

Betreff:

Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Höchst

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7991 (M 18)

  1. Dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Höchst mit drei zusätzlichen Stellplätzen für die Komponente Einsatzstellenlogistik (1 Fahrzeug, 2 Abrollbehälter-Hygiene und Unterkunft) der Feuerwehr Frankfurt auf der Liegenschaft Frankfurt am Main, Palleskestraße 32-36, wird zugestimmt.
  2. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien erteilt hat und die Gesellschaft das vorgenannte Grundstück in der Palleskestraße für Zwecke der Feuerwehr erworben hat.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros, unter Beachtung der städtischen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen sowie der Stadtverordnetenbeschlüsse "Bausteine für den Klimaschutz“ (z.B. § 2443 vom 06.09.2007) bei insgesamt 2,7 Mio. Euro brutto, inklusive Grundstück, liegen werden. Das Feuerwehrhaus wird dabei mit 1,32 Mio. Euro brutto, die ökologischen Standards mit 400.000,00 Euro brutto, die zusätzlichen Stellplätze mit 250.000,00 Euro brutto und das Grundstück mit 770.000,00 Euro veranschlagt. Die im Rahmen einer Bau- und Finanzierungsvorlage üblichen Unterlagen und Berechnungen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
  5. Die im Rahmen des Prioritätenprogramms zum Bau von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren im Investitionsprogramm für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel werden als Kapitaleinlage in die Gesellschaft eingebracht.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Preissteigerungen der vergangenen Jahre im Baubereich und durch die Umsetzung ökologischer Standards die im Jahr 2001 zur Verfügung gestellten Mittel des Prioritätenprogramms 1 mit dieser Maßnahme bis auf einen Restbetrag von ca. 385.000,-- Euro erschöpft sind. Begründung: A. Zielsetzung Mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Prioritätenliste, § 7991 vom 01.03.2001, soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt und den berechtigten Forderungen der einzelnen Wehren die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft gegeben werden. Die derzeitige Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Höchst in der Bolongarostraße entspricht nicht mehr den Anforderungen einer leistungsfähigen Wehr. Der Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Höchst kann nun, da nach jahrelanger erfolgloser Suche ein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht, in Angriff genommen werden. B. Alternativen Hinsichtlich des Baus: Keine, da am jetzigen Standort keine zweckdienlichen Um- bzw. Erweiterungsbauten möglich sind. Hinsichtlich der Durchführung: Abwicklung über den Hoheitshaushalt. Es wird jedoch angestrebt, in Analogie zum Bau der Standorte für das Staffelkonzept, auch die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren in das Vermögen der Gesellschaft zu überführen und den Wertverlust durch Zahlung einer Kostenmiete aus dem konsumtiven Teil des Hoheitshaushaltes zu kompensieren. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft inzwischen über weitgehende Erfahrungen im Bau von Feuerwehrgerätehäusern verfügt und sich insofern Vorteile für diese Variante ergeben. C. Lösung Ursprünglich war vorgesehen, ein Grundstück der Firma Aventis Real Estate GmbH für die Neubaumaßnahme zu erwerben. Die Kaufbedingungen waren allerdings für die Stadt Frankfurt am Main, insbesondere im Hinblick auf das Altlastenrisiko des industriellen Altstandortes, das die Eigentümerin auf die Stadt Frankfurt am Main als Erwerberin abwälzen wollte, nicht akzeptabel. Die BKRZ GmbH & Co. KG hat daher zusammen mit der Feuerwehr nach alternativen Grundstücken für das Vorhaben gesucht. Das erworbene Grundstück in der Palleskestraße entspricht in jeder Hinsicht den einsatztaktischen Vorgaben der Feuerwehr, den Belangen der Freiwilligen Feuerwehr Höchst und den städtischen Vorgaben für den Erwerb von Grundstücken. Da das Grundstück für den Zweck eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr alleine zu groß ist, der Verkäufer jedoch nicht bereit war, eine Teilfläche zu verkaufen, wurde das Grundstück durch die Gesellschaft zunächst vollständig erworben, um den Standort grundsätzlich zu sichern. Es war beabsichtigt, die nicht benötigte Teilfläche wieder zu veräußern, was aber wegen fehlender Interessenten nicht möglich war. Außer dem üblichen Raumprogramm für Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren werden auf diesem Standort die Abrollbehälter (Container) der Komponente Einsatzstellenlogistik für Großschadenslagen sowie das zugehörige Trägerfahrzeug stationiert. Dieses Gerät wird im Einsatzfall durch die Freiwillige Feuerwehren Höchst und Nied bedient. Mit der Stationierung der Geräte am beziehungsweise in unmittelbarer Nähe der Standorte der betreuenden Feuerwehren wird auch eine kontinuierliche und problemlose Schulung an den Gerätschaften und deren Pflege sichergestellt. Durch die Verlagerung der Komponenten "Einsatzstellenlogistik“ an diesen Standort sind Synergien möglich, da diese Komponenten durch die Freiwillige Feuerwehr Höchst betreut und im Einsatzfall bedient werden, aber bisher räumlich getrennt untergebracht waren. Zusätzlich trägt auch die Maßnahme mittelbar dazu bei, den Standort der Bereichsleitungswache 2, Heinrichstraße 8, trotz der beengten Verhältnisse dauerhaft als Standort in Betrieb zu halten. Die Kosten für diesen Teil werden daher nicht zu Lasten des Prioritätenprogramms 1 verrechnet sondern im Rahmen des Feuerwehrtaktischen Konzeptes 2020 abgedeckt. Die vorliegende Entwurfs- und Baugenehmigungsplanung wurde in enger Abstimmung mit der Wehr erstellt. Entsprechend den Beschlüssen der städtischen Gremien werden die Bauabläufe so geplant, dass ein größtmöglicher Anteil von Eigenleistungen durch die Wehr erbracht werden kann. Der Baubeginn ist für Herbst 2009 vorgesehen. D. Kosten Gemäß M 18 vom 19.01.2001, § 7991 vom 01.03.2001, beläuft sich das Gesamtinvestitionsvolumen für das Prioritätenprogramm auf rund 7,36 Mio. Euro. Die Gesamtkosten für den Neubau des Feuerwehrhauses Höchst werden auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung bei insgesamt 2,7 Mio. Euro brutto liegen. Dabei entfallen auf das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr ca. 1,32 Mio. Euro brutto. Das Alternativgrundstück trägt mit ca. 770.000,00 Euro, die ökologischen Standards tragen mit ca. 400.000,00 Euro, die zusätzlichen Fahrzeughallen mit ca. 250.000,00 Euro zu den Kosten bei. Die Deckung der Kosten erfolgt:
  7. Mittel des Prioprogramms 1 - Feuerwehrhaus = 1,32 Mio. € - Ökologische Standards = 0,12 Mio. € - Anteil Grundstück = 0,62 Mio. € Gesamt = 2,06 Mio. €
  8. BKRZ GmbH & Co KG Photovoltaikanlage = 0,27 Mio. €
  9. Im Rahmen des 2020 Budgets der Branddirektion Anteil Grundstück = 0,15 Mio. € zusätzliche Hallen = 0,25 Mio. € _____________________________________________________ ___________ Gesamt = 2,73 Mio. € Anlage Kostenberechnung (ca. 30 KB) Anlage Plan (ca. 182 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. September 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.10.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 36 · 22.09.2009
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 34 · 05.10.2009
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 06.10.2009
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 08.10.2009
TO II, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL

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