Neufassung der Naturschutzkostenerstattungssatzung der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Neufassung der Naturschutzkostenerstattungssatzung vor, da die bestehende Satzung nicht mehr anwendbar ist. Die Neufassung soll die rechtssichere Erhebung von naturschutzrechtlichen Erstattungsbeiträgen gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 8a Bundeskostenschutzgesetz (Naturschutzkostenerstattungssatzung) vom 17. März 1997 wird aufgehoben.
- Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB (Naturschutzkostenerstattungssatzung) wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere - auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt - zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die bestehende Naturschutzkostenerstattungssatzung vom 17.03.1997 ist in ihrer bestehenden Form nicht mehr anwendbar. Sie basiert auf einer Rechtsgrundlage (§ 8a Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz), die in der aktuellen Fassung dieses Gesetzes nicht mehr existiert. Darüber hinaus sind die Regelungen in der Anlage zur Naturschutzkostenerstattungssatzung (Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) veraltet und ebenfalls nicht mehr anwendbar.
Neben der Anpassung der Rechtsgrundlage und der Satzungsregelungen wurde ämterübergreifend auch die Anlage vollumfänglich überarbeitet. Dies ist notwendig, um die rechtssichere Erhebung von naturschutzrechtlichen Erstattungsbeiträgen weiterhin bzw. wieder sicherzustellen.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Neufassung der Naturschutzrechtlichen Kostenerstattungssatzung und der dazugehörigen Anlage über die "Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen".
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Es entstehen keine Kosten.
Anlage 1_Naturschutzkostenerstattungssatzung (ca. 392 KB) Anlage 2_Satzungsentwurf (ca. 9 KB) Anlage _zum_Satzungsentwurf (ca. 14 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz gegen Gartenpartei (= Ablehnung)