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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Frankfurter Turnverein 1860

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 153

Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Frankfurter Turnverein 1860

  1. Es wird zugestimmt, dass dem Frankfurter Turnverein 1860 für den Umbau des Fechtsaals ein Zuschuss von 84.566,- € sowie für die Installation einer Schließanlage im Vereinsgebäude ein Zuschuss von 18.199,- €, insgesamt somit ein Förderbetrag von 102.765,- € bewilligt wird.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung) unter der Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben - in Höhe von 84.566,- € sowie unter der Projektdefinition 5.007482 in Höhe von 18.199,- € zur Verfügung.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Installation der Schließanlage bei einer Abschreibungsdauer von 8 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 2.274,88 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 250,23 € p. a. zu rechnen ist. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung:
    • A)Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an Ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicherzustellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Der Frankfurter Turnverein 1860 muss seinen speziell für das Fechttraining ausgestatteten "Albert-Bank-Saal" im Vereinsgebäude vergrößern, um die offiziell vom Fechtverband vorgeschriebene Länge der Fechtbahnen - 14 Meter - dort integrieren zu können. Darüber hinaus will der Verein aus Sicherheitsaspekten die Zugangsberechtigung zu dem sehr verschachtelten und damit unübersichtlichen Gebäudekomplex besser reglementieren. Die Schlüssel der derzeit verwendeten Schlösser können aus Sicherheitsgründen nur mit Sicherheitskarte angefertigt werden, was sehr aufwendig ist.
    • B)Alternativen Keine
    • C)Lösungen Die stirnseitige Wand des Fechtsaals wird um ca. 1,5 m verschoben, sodass die Fechtbahnen auf das vorgeschriebene Maß verlängert werden können. Durch den Einbau einer zentralen Schließanlage mit elektronischem Transponder kann die Schließberechtigung auf bestimmte Tage oder Uhrzeiten begrenzt werden. Über die entsprechende Software lässt sich genau kontrollieren, von wem welche Tür wann geschlossen wurde. In Verbindung mit der bereits vorhandenen Video-Überwachung bringt die Schließanlage einen erheblichen Sicherheitsgewinn.
    • D)Kosten
  4. Zuwendungshöhe Der vorliegende Antrag des Frankfurter Turnvereins wurde geprüft. Der Zuschussbetrag von 102.765,- € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Bei zuwendungsfähigen Kosten für den Umbau des Fechtsaals in Höhe von 169.131,43 € und einem Jugendanteil des Vereins von 46,6% beträgt der städtische Förderbetrag 50% = 84.566,- €. Die Kosten für die Schließanlage belaufen sich auf 40.443,09 €. Hiervon sind nur Aufwendungen in Höhe von 36.398,78 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht für den Vereinssport genutzten Bereich des Gebäudes (u. a. Gaststätte, Geschäftsstelle) entfallenden Kosten der Maßnahme in Höhe von 4.044,31 € nicht berücksichtigt werden können. Der städtische Zuschuss beläuft sich auf 50% der zuwendungsfähigen Kosten, somit 18.199,- €.
  5. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die beiden Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 102.765,- € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
  6. Zugehörige Folgeinvestitionen keine
  7. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Folgekosten keine
    • b)sachliche Folgekosten keine
    • c)Kapitalkosten Abschreibung 2.274,88 € p. a. Kalkulatorische Verzinsung 250,23 € p. a.
  8. Jahreserträge keine
  9. Leistungen Dritter keine
  10. Stellenplanmäßige Auswirkungen keineZuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.10.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. September 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.10.2019 im Ausschusses für Umwelt und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 34 · 24.10.2019
TO I, TOP 24
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONBFFFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 940) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme)

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