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Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigner Sportstättenbau

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine durch Zuschüsse für konsumtive Maßnahmen im Sportstättenbau zu unterstützen. Dies soll die Sanierung und den Erhalt der Sportstätten fördern, um einen reibungslosen Sportbetrieb zu gewährleisten. Die Gesamtsumme der beantragten Fördermittel beträgt 204.342,00 €.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 204.342,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Die Dämmung im Dachraum der Turnhalle des Frankfurter Turnvereins 1860 besteht aus künstlichen Mineralfasern, die mittlerweile als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Da die Decke für die Nutzung einer Trennwand Löcher aufweist, besteht die Gefahr, dass Fasern in die Halle gelangen und diese von den Sportlern eingeatmet werden. Ein Austausch der künstlichen Mineralfasern ist daher dringend notwendig.

Auf den fünf Plätzen der Tennisanlage des Tennis-Club Schwarz-Weiß Frankfurt e.V. ist auf Grund der starken Verdichtung des Untergrunds die Wasserdurchlässigkeit kaum noch gegeben. Abhilfe kann nur eine Grundsanierung schaffen.

Auf dem Dach der Vereinsturnhalle der TSG Nordwest 1898 e.V. sind Undichtigkeiten festgestellt worden. Durch das Eindringen von Wasser und Nässe sind bereits Schäden entstanden, so dass umgehend eine Dachsanierung beauftragt werden muss.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Die gesundheitsschädlichen Mineralfasern in der Geschossdecke der Turnhalle werden entsorgt. Nach Reinigung des Dachbodens erfolgt die Dämmung durch eine Mineralwolle, die den neusten Standards entspricht.

Auf der Tennisanlage des Tennis-Club Schwarz-Weiß Frankfurt e.V wird der Belag der fünf Plätze abgetragen und eine neue Beschichtung eingebaut. Zudem wird die Beregnungsanlage erneuert.

Das Dach in der Vereinsturnhalle bei der TSG Nordwest 1898 e.V. wird abgedichtet und damit das Eindringen von Wasser und Nässe verhindert.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 204.342,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Für die neue Dämmung der Geschossdecke in der Turnhalle des Frankfurter Turnverein 1860 beträgt der städtische Zuschuss 83.859,00 € der zuwendungsfähigen Kosten von 167.718,05 €. Bei einem Jugendanteil von 45,5 % wird die Maßnahme mit 50 % bezuschusst.

Der städtische Zuschuss für die Grundsanierung der fünf Tennisplätze des Tennis-Club Schwarz-Weiß Frankfurt e.V. beläuft sich auf 102.983,00 € bei einem Jugendanteil von 37,2 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 205.965,16 €.

Für die Sanierung des Daches der Turnhalle der TSG Nordwest 1898 e.V. beträgt der städtische Zuschuss 17.500,00 € bei einem Jugendanteil von 44,5 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 35.000,00 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 204.342,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Kosten | keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibungkeine
Kalkulatorische Verzinsungkeine

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.10.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 21 · 19.10.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltAfDFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinx-ELF (= Ablehnung)

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